Brustkrebsvorsorge einer vorbelasteten 74-jährigen

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Geka
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Brustkrebsvorsorge einer vorbelasteten 74-jährigen

Beitragvon Geka » 20.05.2008, 17:46

Hallo,

meine Mutter hat 2 Schwestern, die schlimm an Brustkrebs erkrankt sind.

Ihr Gynäkologe sagte ihr bei der letzten Vorsorgeuntersuchung (er hatte die Brust nicht abgetastet), diese Leistung würde von der AOK nicht übernommen.
Bisher habe ich nur rausgefunden, dass bis 69 Jahre jährliche Untersuchungen wie MRT und Abtasten gezahlt werden.

Eigentlich dachte ich, dass bei erhöhtem Risiko mehr Vorsorgeuntersuchungen übernommen würden...

Wäre dankbar für jeden Hinweis! Liebe Grüsse, Geka.

Geka
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Beitragvon Geka » 29.05.2008, 20:03

Es sieht wohl so aus, dass es in der Hand eines Arztes liegt, ob er diese Untersuchung durchführt.

Meine Mutter fuhr zu einer Klinik, anschliessend wieder zum Gynäkologen - und plötzlich bekam sie die Überweisung zur Mammographie.
... Bei der nicht alles o.k. war und nun abgeklärt werden muss.

Ich empfinde das als menschenverachtend!

Grüsse, Geka.

Insincerity
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Beitragvon Insincerity » 06.07.2008, 12:37

Hallo,

bei einem konkreten verdacht ist es meines Wissens nach grds. möglich das der Azrt die Untersuchungen ganz "normal" über KV Karte abrechnet, da es sich nicht mehr um "primärpräventive maßnahmen" handelt, sonder um eine ärtzliche Behandlung.
Bei Primärpreventiven maßnahmen also Maßnahmen zur Früherkennung einer Krebserkrankung sind die Krebsfürherkennungsrichtlinen Maßgebend.
Hier stehen die:http://www.g-ba.de/downloads/62-492-141/RL_KFU_2007-06-21.pdf
Diese RL regelt, u.a. das oben gesagte, das bei konkreten verdacht dies eine "normale" ärtzl. Beh. handel, der Anspr. hierauf ist im SGB V geregelt.
Grds wird bei der Vorsorge zwischen einer Abtastuntersuchung und einer Tomopraph. Untersuchung unterscheiden.
Soweit ich weiß hat man dann Anspr. auf eine tomogr. Untersuchung wenn man im Rahmen der Bundesweiten Screeningaktion zu einem tomogrph. Screening eingeladen wird. Die Einladen werden durch die Gesundheitsämter vergeben. Das Screeningprogramm ist anscheinend noch mehr oder weniger im Aufbau und wie das Programm genau ausgestaltet ist u.a. im Hinblick auf regionale Screeningeinheiten usw. steht alles in der Richtline. Es werden da wohl gewissen Anforderungen an die Technik der Diagnostik bzw. Qualifikation des Arztes gestellt so das nicht jeder Arzt sowas machen darf. Ich rate ein Gespräch mit dem Gesundheitsamt an.

MFG VOlker


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