Arzt des MDK untersagt Hausarzt weitere AU-Bestätigung

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Silbertabby
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Arzt des MDK untersagt Hausarzt weitere AU-Bestätigung

Beitragvon Silbertabby » 15.09.2008, 18:52

Hallo,

seit nunmehr 6 Monaten bin ich aufgrund der Diagnose Fibromyalgie durch meinen Hausarzt krank geschrieben. Im Juni dieses Jahres erfolgte ein MDK Termin, in dem meine Arbeitsunfähigkeit nebst der Diagnose Fibromyalgie/somatoforme Schmerzerkrankung bestätigt wurde.

Zur Zeit warte ich auf einen Termin einer Klinik für Schmerztherapie/Palliativemedizin, was leider für einen Patienten aufgrund der hohen Anfragen an diese Klinik leider durchaus einen geraumen Zeitraum dauert.

Nun erhielt vor zwei Wochen mein Arzt einen Anruf meiner Krankenkasse. In diesem Telefonat wurde ihm mitgeteilt, dass ein neuer MDK Termin mit mir erfolgen sollte. Daraufhin verlängerte er meine AU-Bescheinigung (erfolgt zur Zeit über einen Krankengeldauszahlschein) nur um 1 Woche.

Nun sind mittlerweile 14 Tage vergangen und der von der Krankenkasse angekündigte MDK Termin wurde weder mir, noch meinem Arzt bis heute mitgeteilt.

Ganz im Gegenteil. Heute wurde mein behandelnder Arzt durch einen Arzt des MDK angerufen. Durch diesen wurde meinem Hausarzt mitgeteilt, er als MDK Arzt würde ihm untersagen, dass mein Hausarzt meine Arbeitsunfähigkeit verlängert. Meinem Hausarzt wurde somit definitiv von Seiten des MDK verboten, meine Arbeitsunfähigkeit zu verlängern.

Und ja, mein Arzt hat Angst und sieht sich zur Zeit aufgrund des Druckes durch den MDK und die Krankenkasse außer Stande meine AU zu bescheinigen.

Dies kann doch nicht sein, oder?

Für mich stellt sich nun die Frage, welchen Weg schlage ich ein. Natürlich kann ich morgen zu einem anderen Arzt gehen, aber dies Verändert nicht die Tatsache, dass hier wohl unlautere Mittel genutzt werden um von Seiten des MDK den behandelnden Arzt unter Druck zu setzen. Haben wir mittlerweile mafiöse Zustände in Deutschland?

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat. Ganz lieben Dank im voraus.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.09.2008, 20:19

Nach meiner Kenntnis, gibt es speziell AU-Richtlinien.

Dein Hausarzt hat die Möglichkeit einen Widerspruch zu erheben. Aber so wie es aussieht, zieht er den Schwanz ein.


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