Hallo!
Ich bin jetzt seit 2006 arbeitsunfaehig, habe davor auch noch nie gearbeitet. Um das zu verstehen, ich bin 19 Jahre alt. Ich bin psychisch erkrankt und bin immer noch nicht arbeitsfaehig.
Jedenfalls rief ich meine Krankenkasse an und fragte nach Krankengeld, diese sagten mir, ich haette kein Anspruch auf Krankengeld, da ich ja noch nie gearbeitet habe. Meine Frage ist jetzt, was soll ich tun? Ich wohne noch bei meiner Mutter und kriege selbst _kein_ Geld!
Arbeitsunfaehig / Krankengeld - Noch nie gearbeitet!
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Re: Arbeitsunfaehig / Krankengeld - Noch nie gearbeitet!
sandrak hat geschrieben:Hallo!
Ich bin jetzt seit 2006 arbeitsunfaehig, habe davor auch noch nie gearbeitet. Um das zu verstehen, ich bin 19 Jahre alt. Ich bin psychisch erkrankt und bin immer noch nicht arbeitsfaehig.
Jedenfalls rief ich meine Krankenkasse an und fragte nach Krankengeld, diese sagten mir, ich haette kein Anspruch auf Krankengeld, da ich ja noch nie gearbeitet habe. Meine Frage ist jetzt, was soll ich tun? Ich wohne noch bei meiner Mutter und kriege selbst _kein_ Geld!
??? Verstehe das Anliegen nicht.
Deine Mutter muss für Dich aufkommen, das hat Sie ja auch die letzten 19 Jahre gemacht.
Ansonsten zum Amt gehen und Hilfe beantragen.
Tut mir leid, ich haette wohl noch dazu sagen sollen, dass meine Mutter Hartz4 Unterstuetzung bekommt, da sie bei ihrer Arbeit nicht wirklich viel Geld verdient. Meine Mutter kann daher mir kein Geld geben. Und das Amt gibt mir erst ab 25 Geld. Weil ich ja noch bei meiner Mutter lebe...Und die Krankenkasse sagte eben, dass ich kein Anspruch auf Krankengeld habe. Es wundert mich...Wie sollte ich je gearbeitet haben, wenn ich schon frueh arbeitsunfaehig wurde. Daher fragte ich hier um Rat..
Also wenn Deine Mutter ALG II bekommt, dann wirst Du, weil Du ja bei Ihr lebst auch den Regelsatz erhalten, oder?
Für Krankengeld musst du gearbeitet haben, weil dieses Einkommensabhängig gezahlt wird, sofern Du eigene KV-Beiträge entrichtest.
Aber du bist laut Deiner Schilderung nicht Arbeitunfähig, sondern Erwerbsunfähig.
Also was für Leistungen erhältst Du oder Deine Mutter für Dich?
Für Krankengeld musst du gearbeitet haben, weil dieses Einkommensabhängig gezahlt wird, sofern Du eigene KV-Beiträge entrichtest.
Aber du bist laut Deiner Schilderung nicht Arbeitunfähig, sondern Erwerbsunfähig.
Also was für Leistungen erhältst Du oder Deine Mutter für Dich?
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sandrak hat geschrieben:Ok und das heisst fuer mich, solange ich arbeitsunfaehig bin, bekomme ich null Geld? Also steht mir auch NICHTS zu? O.o Find ich irgendwo ungerecht, aber wenn das so ist, okay. Danke trotzdem!
Die Gerechtigkeitsfrage hängt immer davon ab, auf welcher Seite des Sozialstaat man steht. Als Steuerzahler sehe ich es etwas anders als Du
Auch wenn es ...
sandrak hat geschrieben:Ok und das heisst fuer mich, solange ich arbeitsunfaehig bin, bekomme ich null Geld? Also steht mir auch NICHTS zu? O.o Find ich irgendwo ungerecht, aber wenn das so ist, okay. Danke trotzdem!
... dir nicht weiterhilft, Sandra:
Wer Krankengeld erhält, bekommt es nur deshalb, weil er/sie dieser Zeit etwas anderes aus Krankheitsgründen nicht erhält, nämlich sein Arbeitseinkommen. Die Fachchinesen nennen das "Lohnersatz". Der Umkehrschluss lautet daher "kein Lohn, kein Ersatz".
Problematisch ist es natürlich, wenn jemand von Anfang an aus Krankheitsgründen daran gehindert ist, in Arbeit zu kommen. Aber welche Alternative gäbe es? Konkreter Ersatz eines fiktiven Lohns? Ich glaube, das gibts nicht mal in Norwegen - und der Staat schwimmt im (Öl-)Geld - Gas nicht zu vergessen.
Bist du wenigstens in einigermaßen ordentlicher medizinischer Behandlung? Krankenversichert bist du ja (denke ich) beitragsfrei über deine Mutter?
Gruß von
Gerhard
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