Tarifwechsel / Selbstbehalt
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Tarifwechsel / Selbstbehalt
Hi zusammen,
ich habe folgendes Problem/Frage:
Bis zum 31.7.08 war ich privat vollversichert über einen studentischen Tarif mit einem Selbstbehalt von 150 Euro/Jahr. Ab dem 1.8. wechselte ich in einen adäquaten, allerdings nicht studentlschen Tarif aufgrund der Altersbeschränkung. die Leistungen sind die selben, nur der Selbstbehalt beträgt jetzt 3000 Euro.
Im Juli habe ich ncoh eine größere Zahnbehandlung vornehmen lassen, die innerhalb des Monats Juli auch zum Abschluss kam. Die Rechnung hierfür schickte mir der Zahnarzt allerdings erst am 1.9. Als ich die Rechnung dann einreichte, wurden mir die beiden Selbstbehalt-Tarife aufs Jahr umgerechnet - das heißt auch die 3000 Euro Selbstbehalt wurden anteilmäßig miteinkalkuliert - was meiner Meinung nach nicht richtig ist! Schließlich ist doch der Behandlungszeitpunkt für die Feststellung der Selbstbeteiligung ausschlaggebend und nicht das Rechnungsdatum des Zahnarztes? Oder sehe ich das falsch? Demnach müsste ich einen Selbstbehalt von 150 euro haben, oder?
Für eine Einschätzung und ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankbar.
Anouschka
ich habe folgendes Problem/Frage:
Bis zum 31.7.08 war ich privat vollversichert über einen studentischen Tarif mit einem Selbstbehalt von 150 Euro/Jahr. Ab dem 1.8. wechselte ich in einen adäquaten, allerdings nicht studentlschen Tarif aufgrund der Altersbeschränkung. die Leistungen sind die selben, nur der Selbstbehalt beträgt jetzt 3000 Euro.
Im Juli habe ich ncoh eine größere Zahnbehandlung vornehmen lassen, die innerhalb des Monats Juli auch zum Abschluss kam. Die Rechnung hierfür schickte mir der Zahnarzt allerdings erst am 1.9. Als ich die Rechnung dann einreichte, wurden mir die beiden Selbstbehalt-Tarife aufs Jahr umgerechnet - das heißt auch die 3000 Euro Selbstbehalt wurden anteilmäßig miteinkalkuliert - was meiner Meinung nach nicht richtig ist! Schließlich ist doch der Behandlungszeitpunkt für die Feststellung der Selbstbeteiligung ausschlaggebend und nicht das Rechnungsdatum des Zahnarztes? Oder sehe ich das falsch? Demnach müsste ich einen Selbstbehalt von 150 euro haben, oder?
Für eine Einschätzung und ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankbar.
Anouschka
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Hallo Anouschka,
Ohne die Tarife zu kennen, wirklich schwierig.
Aber eine Erstattung erfolgt immer zum Behandlungszeitpunkt, hat nix mit der Rechnungslegung zu tun.
Ich würde sofort einen Einspruch gegen die Erstattung einlegen, einmal telefonieren ob es möglicher Weise ein Irrtum war, wenn nicht würde ich mir Beistand suchen. In erster Linie sollte dir jedoch der Vermittler helfen.
Gruß
Ohne die Tarife zu kennen, wirklich schwierig.
Aber eine Erstattung erfolgt immer zum Behandlungszeitpunkt, hat nix mit der Rechnungslegung zu tun.
Ich würde sofort einen Einspruch gegen die Erstattung einlegen, einmal telefonieren ob es möglicher Weise ein Irrtum war, wenn nicht würde ich mir Beistand suchen. In erster Linie sollte dir jedoch der Vermittler helfen.
Gruß
Die Inter hat diese Formulierung in ihren Versicherungsbedingungen:
„Beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Selbstbeteiligung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand. Ändert sich bei einem Tarifwechsel die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung, gilt für das Umstellungsjahr eine Selbstbeteiligung, die sich aus anteilig geminderter bisheriger und anteilig geminderter neuer Selbstbeteiligung zusammensetzt.“
D.h. der Selbstbehalt für 2008 dürfte 1337,50 Euro betragen, egal wann eine Behandlung stattgefunden hat.
„Beginnt die Versicherung nicht am 01. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Selbstbeteiligung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand. Ändert sich bei einem Tarifwechsel die betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung, gilt für das Umstellungsjahr eine Selbstbeteiligung, die sich aus anteilig geminderter bisheriger und anteilig geminderter neuer Selbstbeteiligung zusammensetzt.“
D.h. der Selbstbehalt für 2008 dürfte 1337,50 Euro betragen, egal wann eine Behandlung stattgefunden hat.
Re
Das würde ja bedeuten, dass ich ganz schön blöd war, der Krankenkasse nicht zu kündigen und in eine andere zu wechseln. Dann wäre ich fein raus gewesen und es hätte keine Addition der Selbstbeteiligungen gegeben. Mit verlaub: Hätte der Berater einen auf diese Konsequenzen nicht hinweisen müssen? bin mir nicht sicher, ob das verbraucherrechtlich sauber ist - entsprechende AGBs hatte ich bei dem Tarifwechsel nicht erhalten. Woher sollte ich das also wissen? Wie stehen denn die Chancen, wenn man dagegen Einspruch erhebt?
Tja, ob der Berater (Innendienst des Versicherers? Vertreter? Makler? Honorarberater?) hätte hinweisen müssen, ist nicht ganz eindeutig. Gesollt hätte er auf jeden Fall. Gibt's denn ein Beratungsprotokoll, und was steht da ggf. drin?
Wegen Versicherungsbedingungen: Kommt auch drauf an. Die Regelung steht aber auch in den Bedingungen des alten Tarifs, von daher war sie theoretisch schon bekannt.
Wegen Versicherungsbedingungen: Kommt auch drauf an. Die Regelung steht aber auch in den Bedingungen des alten Tarifs, von daher war sie theoretisch schon bekannt.
Re
'Ja, es liegt tatsächlich ein Gesprächsprotokoll vor. Da steht aber gar nichts zum Thema Selbstbeteiligung drin. Aber im "Antrag auf Anforderung eines Angebots" steht, dass bei einer geplanten Zahnarztrechnung, für die der Inter der Kostenvorsnschlag schon vorliegt, eine neue Brücke und diverse Füllungen geplant sind.
Zu den Versicherungsbedingungen: Naja, ich habe ja einen neuen Vertrag hemacht. Wieso sollte ich mich dann an alten Vertragsbedingen orientieren?
Hätte ich aufgrund dieser Fakten Chancen, mich an einen Ombudsmann zu wenden?
Danke und grüße, Anouschka
Zu den Versicherungsbedingungen: Naja, ich habe ja einen neuen Vertrag hemacht. Wieso sollte ich mich dann an alten Vertragsbedingen orientieren?
Hätte ich aufgrund dieser Fakten Chancen, mich an einen Ombudsmann zu wenden?
Danke und grüße, Anouschka
Rechtlich ist es im allgemeinen kein neuer Vertrag, sondern der alte läuft in veränderter Form weiter.
Das weitere Vorgehen hängt von der Art des Vermittlers ab. War es ein Vertreter der Inter, ist er beispielsweise nicht verpflichtet gewesen, auf Möglichkeiten bei anderen Versicherern hinzuweisen.
Eine Beschwerde beim PKV-Ombudsmann ist in jedem Fall erst möglich nach einer schriftlichen Beschwerde beim Versicherer. Ansonsten käme eine Klage gegen den Vermittler (auf Schadensersatz) in Betracht.
Das weitere Vorgehen hängt von der Art des Vermittlers ab. War es ein Vertreter der Inter, ist er beispielsweise nicht verpflichtet gewesen, auf Möglichkeiten bei anderen Versicherern hinzuweisen.
Eine Beschwerde beim PKV-Ombudsmann ist in jedem Fall erst möglich nach einer schriftlichen Beschwerde beim Versicherer. Ansonsten käme eine Klage gegen den Vermittler (auf Schadensersatz) in Betracht.
Re
Vielen Dank für die Antworten - scheint wahrscheinlich wirklich sehr schwer zu werden...´aber noch eines zum argument, der Vermittler von der Inter wäre nicht verpflichtet, auf andere Angebote anderer Versicherer hinzuweisen: Das ist schon kalr, aber er ist doch wohl verpflichtet, auf finanziell negative Konsequenzen im Falle eines Umstiegs auf eine hohe Selbstbeteiligung hinzuweisen - zumal ja bereits ein Kostenvoranschlag für eine aufwendige Zahnsanierung vorliegt!
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Hallo Anouschka
mit Aushändigung der Versicherungsbedingungen
ist der Vertreter diese Verpflichtung nachgekommen. Ich sehe keinen Verstoß.
Ein damaliger Wechsel in eine andere Gesellschaft wäre auch nicht gegeben, da bereits die Zahnbehandlung begonnen hat.
Möglicherweise, wenn Sie den Heil und Kostenplan
mit der möglichen Erstattung vor sich haben, würde ich mich auf diesen berufen und um eine Kulanzlösung bitten.
Gruß
mit Aushändigung der Versicherungsbedingungen
ist der Vertreter diese Verpflichtung nachgekommen. Ich sehe keinen Verstoß.
Ein damaliger Wechsel in eine andere Gesellschaft wäre auch nicht gegeben, da bereits die Zahnbehandlung begonnen hat.
Möglicherweise, wenn Sie den Heil und Kostenplan
mit der möglichen Erstattung vor sich haben, würde ich mich auf diesen berufen und um eine Kulanzlösung bitten.
Gruß
Re
Naja, formaljuristisch gesehen haben Sie vielleicht recht. Dennosh finde ich es aus Verbrauchersicht - in Bezug auf Transparenz und Korrektheit - eine Frechheit, wenn bei einem neu unterzeichneten Vertrag (auch wenn dieser ebenfalls aus formaljuristischer Sicht kein Neuvertrag, sondern nur ein Tarifwechsel ist) keine AGBs mitzuschicken, sondern stillschweigend vorauszusetzen, dass der Kunde diese (die er vor vielen Jahren einmal erhalten hat und wo in Fußnote XY die entsprechende Formulierung steht) im Hinterkopf hat.
Selbstverständlich wäre ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft möglich gewesen. Die Zahnbehandlung war zum Zeitpunkt des Tarifwechsels noch nicht begonnen, nur ein Kostenvoranschlag lag vor. Das wusste die Beraterin, den diese Angaben wurden in einem entsprechenden Protokoll festgehalten. Es handelt sich also um ein Verschweigen wichtiger Tatsachen, die nun zu meinem Nachteil sind!
Selbstverständlich wäre ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft möglich gewesen. Die Zahnbehandlung war zum Zeitpunkt des Tarifwechsels noch nicht begonnen, nur ein Kostenvoranschlag lag vor. Das wusste die Beraterin, den diese Angaben wurden in einem entsprechenden Protokoll festgehalten. Es handelt sich also um ein Verschweigen wichtiger Tatsachen, die nun zu meinem Nachteil sind!
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))))
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bei meiner Tarifumstellung keine AGB erhalten.
Durch einen Leistungsfall habe ich von der für mich ungünstigen Regelung der Anteiligen SB erfahren.
Ich Bitte Sie aus diesen Grund meinen ursprünglichen Tarif mit 150 Euro SB vortzuführen,
wenn dieses nicht möglich ist in einen annalogen Tarif mit 150 Euro SB. Vielen Dank mit freundlichen Grüßen das würde ich schreiben wenn ich das nötige Kleingeld in der Tasche hätte um dann diesen Tarif bezahlen zu können , pie mal daumen ca 1200 Euro Nachzahlung damit die Rechnung beglichen wird.??
Gruß
Ps. es ist nicht schön was da gelaufen ist, aber es ist eine Erfahrung welche Sie machen durften und leider auch dafür bezahlen mussten. Wenn Sie es früher gewusst hätten hätten Sie wahrscheinlich einen anderen Tarif gewählt aber eben auch entsprechenden höheren Monatsbeitrag gezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bei meiner Tarifumstellung keine AGB erhalten.
Durch einen Leistungsfall habe ich von der für mich ungünstigen Regelung der Anteiligen SB erfahren.
Ich Bitte Sie aus diesen Grund meinen ursprünglichen Tarif mit 150 Euro SB vortzuführen,
wenn dieses nicht möglich ist in einen annalogen Tarif mit 150 Euro SB. Vielen Dank mit freundlichen Grüßen das würde ich schreiben wenn ich das nötige Kleingeld in der Tasche hätte um dann diesen Tarif bezahlen zu können , pie mal daumen ca 1200 Euro Nachzahlung damit die Rechnung beglichen wird.??
Gruß
Ps. es ist nicht schön was da gelaufen ist, aber es ist eine Erfahrung welche Sie machen durften und leider auch dafür bezahlen mussten. Wenn Sie es früher gewusst hätten hätten Sie wahrscheinlich einen anderen Tarif gewählt aber eben auch entsprechenden höheren Monatsbeitrag gezahlt.
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