weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld
Verfasst: 21.10.2008, 17:23
Ist es wirklich vom Gesetzgeber oder der Sozialgemeinschaft gewollt, dass man wede Lohnfortzahlung erhält, noch Krankengeld ?
aufgrund einiger Suchergebnisse hier, habe ich schon das passende Gesetz gefunden,
Sozialgesetzbuch SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. ...
2.im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Damit erklärt sich folgende Geschichte:
ich bin (seit 15 Jahren) in einem größeren Unternehmen tätig,
und hatte im vergangenen Jahr dreimal allergische Reaktionen, bei denen meine Augen in Minutenschnelle zuschwollen, und nur ein Notarztbesuch mir Cortisonspritze half. Außerdem war ich sechs Wochen zur Kur (wegen meiner Neurodermitis)
Zeiten:
4 Tage Juni 2007 allergische Reaktion
42 Tage Kur Juli/August/September 2007
4 Tage Februar 2008 allergische Reaktion
4 Tage Mai (27.-30.) 2008 allergische Reaktion.
Diesen September bekam ich die Info, dass ich für 3 Tage (28.05.2008-30.05.2008) Krankengeld bekomme, gleichzeitig hat mein Arbeitgeber 12 Tage Gehalt in der aktuellen Abrechnung abgezogen.
Nach vielen, langen, nervigen Telefonaten und Besuchen bei Krankenkasse und Personalabteilung habe ich nun Formulare von der KK zugeschickt bekommen, mit denen ich zum Arzt gehen soll, der mir bestätigen soll, dass ich nach der Kur und im Februar wieder arbeiten war (hallo, dass hat doch mein Arbeitgeber der KK gemeldet ..) bzw. dass ich davor krank war (hallo, dass hat er doch mit der AU bereits getan).
Also wenn ich dann diese beiden Anträge einreiche, dann erhalte ich für 2x3 Tage Krankengeld.
D.h. ein Tag aus der Kur, ein Tag im Februar und ein Tag im Mai sind bei mir ohne Gehalt und ohne Krankengeld.
Ist das wirklich so im SINNE des Gesetzes ?
Kann ich dagegen irgendwo Einspruch erheben ?
aufgrund einiger Suchergebnisse hier, habe ich schon das passende Gesetz gefunden,
Sozialgesetzbuch SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. ...
2.im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Damit erklärt sich folgende Geschichte:
ich bin (seit 15 Jahren) in einem größeren Unternehmen tätig,
und hatte im vergangenen Jahr dreimal allergische Reaktionen, bei denen meine Augen in Minutenschnelle zuschwollen, und nur ein Notarztbesuch mir Cortisonspritze half. Außerdem war ich sechs Wochen zur Kur (wegen meiner Neurodermitis)
Zeiten:
4 Tage Juni 2007 allergische Reaktion
42 Tage Kur Juli/August/September 2007
4 Tage Februar 2008 allergische Reaktion
4 Tage Mai (27.-30.) 2008 allergische Reaktion.
Diesen September bekam ich die Info, dass ich für 3 Tage (28.05.2008-30.05.2008) Krankengeld bekomme, gleichzeitig hat mein Arbeitgeber 12 Tage Gehalt in der aktuellen Abrechnung abgezogen.
Nach vielen, langen, nervigen Telefonaten und Besuchen bei Krankenkasse und Personalabteilung habe ich nun Formulare von der KK zugeschickt bekommen, mit denen ich zum Arzt gehen soll, der mir bestätigen soll, dass ich nach der Kur und im Februar wieder arbeiten war (hallo, dass hat doch mein Arbeitgeber der KK gemeldet ..) bzw. dass ich davor krank war (hallo, dass hat er doch mit der AU bereits getan).
Also wenn ich dann diese beiden Anträge einreiche, dann erhalte ich für 2x3 Tage Krankengeld.
D.h. ein Tag aus der Kur, ein Tag im Februar und ein Tag im Mai sind bei mir ohne Gehalt und ohne Krankengeld.
Ist das wirklich so im SINNE des Gesetzes ?
Kann ich dagegen irgendwo Einspruch erheben ?