Hallo!
Ich hoffe,, mir kann jemand weiterhelfen.
Ich habe zum 1.10. eine neue Arbeitsstelle angetreten, musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Ich habe vom 1.10-12.10 gearbeitet. Die Krankenkasse zahlt mir nun Krankengeld von dem 14.10-28.10. Nun würde mich interessieren, ob mein alter Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mir mein Gehalt für die übrigen 3 Tage (28. - 31.10) zu zahlen. Dieser hat mir nämlich nur einen kleinen Teil meines Gehats gezahlt. Der Arbeitgeber muss doch den normalen Tarif zahlen für die Tage an denen ich gearbeitet habe, oder gibt es da Sonderregeln wegen Krankeit???
Krankengeld
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