Krankengeld

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

aba
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2008, 20:47

Krankengeld

Beitragvon aba » 17.12.2008, 20:56

Hallo!
Ich hoffe,, mir kann jemand weiterhelfen.
Ich habe zum 1.10. eine neue Arbeitsstelle angetreten, musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Ich habe vom 1.10-12.10 gearbeitet. Die Krankenkasse zahlt mir nun Krankengeld von dem 14.10-28.10. Nun würde mich interessieren, ob mein alter Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mir mein Gehalt für die übrigen 3 Tage (28. - 31.10) zu zahlen. Dieser hat mir nämlich nur einen kleinen Teil meines Gehats gezahlt. Der Arbeitgeber muss doch den normalen Tarif zahlen für die Tage an denen ich gearbeitet habe, oder gibt es da Sonderregeln wegen Krankeit???

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 17.12.2008, 21:08

Hallo,
ja, wenn das Beschäftigungsverhältnis zum 31.10.2008 endete, muss der
Arbeitgeber die Zeit vom 29.10. - 31.10.2008 bezahlen und zwar in Höhe des
vereinbarten oder tarifvertraglichen Entgeltes.
Gruß
Czauderna

aba
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2008, 20:47

Beitragvon aba » 17.12.2008, 21:27

Super! Danke für deine schnelle Antwort. In dem Fall wollte mich da jemand über den Tisch ziehen.


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste