Homöopathische Leistungen in Rechnung gestellt

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maus01
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Homöopathische Leistungen in Rechnung gestellt

Beitragvon maus01 » 20.12.2008, 19:48

Hallo und guten Tag,

vor 2 Monaten habe ich mit meinem Sohn einen Allgemeinmediziner aufgesucht. Grund hierfür war, dass ich mit unserem bisherigen Kinderarzt nicht mehr zufrieden war und ich diesen Arzt von einer anderen Mutter empfohlen bekam. Er hat ihn dann - er litt damals unter einer schweren Erkältung - homöopathisch behandelt. Mit der Behandlung selbst war ich sehr zufrieden, Sohnemann war wiedre schnell auf dem Damm.
Nun kam jedoch gestern ein Rechnung des Arztes ins Haus, in welcher er uns diese homöopathischen Leistungen in Rechnung gestellt hat. Da es sich hierbei um einen Doc mit Kassenzulassung handelt und ich sowohl meine, als auch die Versichertenkarte meines Sohnes vorzeigen mußte, ging ich ganz selbstverständlich davon aus, dass die Abrechnung ausschließlich über die Krankenkasse erfolgt.
Umso erschütterter bin ich nun natürlich über die Rechnung (in Höhe von 280 € und das vor Weihnachten :twisted: )!

Wie gehe ich denn nun weiter vor? Muß ich die Rechnung nun tatsächlich begleichen??? Wer kennt sich aus??????

Viele Grüße
maus01

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 21.12.2008, 01:07

Hallo,

wenn es dem Sohn gut geht und Sie zufrieden sind, ist der Betrag von 280€ doch eine gute Investition, oder?

Hat der Arzt Sie auf etwaige Kosten hingewiesen und haben Sie evtl. etwas diesbezüglich unterschrieben?

Haben Sie den Arzt bezüglich der Rechnung angesprochen?

Haben Sie Ihre GKV mal gefragt, wie es mit der Kostenübernahme aussieht?

Gruß
CM

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 21.12.2008, 11:49

Hallo,
da kann ich mich nur anschließen. Diese Leistungen sind keine Kassenleistungen bzw. keine Kassenleistungen mehr.
Ich bin mir nicht ganz sicher weil ich schon lange damit nix mehr zu tun hatte, aber es kann sein dass die GKV-Kasse doch noch einen Teil
gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet. Einfach mal bei der Kasse anfragen.
Natürlich hätte der Arzt vor Beginn der Behandlung aber auf diese Privatrechnung zumindest hinweisen müssen.
Gruß
Czauderna


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