LEistungen für Hilfsmittel

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klaus4711
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LEistungen für Hilfsmittel

Beitragvon klaus4711 » 22.01.2009, 21:29

Bitte bei folgendem Fall um Rat:

Rentnerin 85 (Kleinrente auf Niveau Sozialhilfe) hochgradig an Osteoporose mit Rückgratverkrümmung erkrankt braucht Badewannenlift.

Die Frau meistert mit eisernem Willen ihr "Tagesgeschäft" und lebt noch weitgehend selbständig bis auf verschieden Hausarbeiten.

Sie ist nicht mehr in der Lage ohne fremde Hilfe in die Badewann zu steigen. Ein Sturz auch bei laienhafter Hilfestellung wäre verheerend!

Die AOK verweist wegend es Badewannenlifts an die Pflegeversicherung. Ich fürchte jdeoch dass wegen der oben geschilderten Umstände die Pflegestufe1 nicht bewilligt wird.

Warum leistet die Krankenkasse hier nicht und stellt das Hilfsmittel zur Verfügung.

Muß man tatsächlich das Pfleggeld beantragen um auch solche Leistugne zu bekommen?

Oder berät die AOK hier falsch.

Danke schonmal für alle Hinweise, erfahrungen etc.

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.01.2009, 23:28

Oh weia, dieses ist ein abenteuerliches Problem.

Es gab schon Gerichtsurteile, wo die Pflegekasse der AOK selber gegen die Krankenkasse der AOK geklagt haben, um festzustellen, ob diese Hilfsmittel aus dem Budget der Pflege- oder Krankenversicherung zu zahlen ist. Man ist dort hausintern bis zum Landessozialgericht marschiert. Es ging einfach darum, aus welchem Töpfen ist es zu finanzieren.

Für einen Versicherten - leider Gottes - im Ansatz überhaupt nicht nachvollziehbar.

Sorry, ich kann Dir hier keine Patentlösung posten. Es kommt immer darauf an. Es ist leider mehr als traurig!!!!

Czauderna
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Re: LEistungen für Hilfsmittel

Beitragvon Czauderna » 23.01.2009, 11:40

klaus4711 hat geschrieben:Bitte bei folgendem Fall um Rat:

Rentnerin 85 (Kleinrente auf Niveau Sozialhilfe) hochgradig an Osteoporose mit Rückgratverkrümmung erkrankt braucht Badewannenlift.

Die Frau meistert mit eisernem Willen ihr "Tagesgeschäft" und lebt noch weitgehend selbständig bis auf verschieden Hausarbeiten.

Sie ist nicht mehr in der Lage ohne fremde Hilfe in die Badewann zu steigen. Ein Sturz auch bei laienhafter Hilfestellung wäre verheerend!

Die AOK verweist wegend es Badewannenlifts an die Pflegeversicherung. Ich fürchte jdeoch dass wegen der oben geschilderten Umstände die Pflegestufe1 nicht bewilligt wird.

Warum leistet die Krankenkasse hier nicht und stellt das Hilfsmittel zur Verfügung.

Muß man tatsächlich das Pfleggeld beantragen um auch solche Leistugne zu bekommen?

Oder berät die AOK hier falsch.

Danke schonmal für alle Hinweise, erfahrungen etc.

Gruß


Hallo,#grundsätzlich ist der Badewannenlifter tatsächlich der Pflegeversicherung zugeordnet und wenn keine Anerkenntnis als PFlegefall vorliegt ist die Krankenkasse auch nicht zuständig.
Es sind nunmal zwei verschiedene Sachverhalte.
Es is mir durchaus klar, dass dies einem versicherten schwer zu vermitteln ist weil Kranken- und Pflegekasse identisch sind, d.h.
einmal heisst es z.B. AOK-Krankenkasse dann heisst es wieder AOK-Pflegekasse.
Dies kommt daher, dass man eigentlich bei der Einführung der Pflegeversicherung vor der Frage stand, wen man als Träger mit der Durchführung beauftragen sollte - das hätten dann z.B. auch die
Versorgungsämter sein können oder vielleicht die Bundesknappschaft.
Dann hat man es doch für sinnvoll gehalten (und das zu Recht), die Pflegekassen bei den Krankenkassen anzusiedeln weil es eben in den
meisten Fällen dann doch wieder beide direkt betrifft.
Zurück zum Thema " Badenwannenlift" - der ist im Heil- und Hilfsmittelkatalog der
Krankenversicherung eben nicht aufgeführt und von daher auch nicht verordnungsfähig zu lasten der Krankenversicherung.
Es ist schon richtig dasm es in solchen Fällen sogar Klageverfahren zwischen Pflegekasse und Krankenkasse gegeben hat wegen der Zuständigkeit.
Im konkreten Fall sehe ich nur zwei, wenn auch wenig viel versprechende
Möglichkeiten.
Antrag auf Anerkenntnis als Pflegefall stellen (ich kann mir nicht vorstellen das hier die Hilfe beim Baden der einzige pflegerische Hilfebedarf sein soll). oder
unter Vorlage eines ärztlichen Attestes einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, wobei ich offengestanden der letzten Möglichkeit die wenigsten Chancen einräume.
Gruß
Czauderna


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