LEistungen für Hilfsmittel
Verfasst: 22.01.2009, 21:29
Bitte bei folgendem Fall um Rat:
Rentnerin 85 (Kleinrente auf Niveau Sozialhilfe) hochgradig an Osteoporose mit Rückgratverkrümmung erkrankt braucht Badewannenlift.
Die Frau meistert mit eisernem Willen ihr "Tagesgeschäft" und lebt noch weitgehend selbständig bis auf verschieden Hausarbeiten.
Sie ist nicht mehr in der Lage ohne fremde Hilfe in die Badewann zu steigen. Ein Sturz auch bei laienhafter Hilfestellung wäre verheerend!
Die AOK verweist wegend es Badewannenlifts an die Pflegeversicherung. Ich fürchte jdeoch dass wegen der oben geschilderten Umstände die Pflegestufe1 nicht bewilligt wird.
Warum leistet die Krankenkasse hier nicht und stellt das Hilfsmittel zur Verfügung.
Muß man tatsächlich das Pfleggeld beantragen um auch solche Leistugne zu bekommen?
Oder berät die AOK hier falsch.
Danke schonmal für alle Hinweise, erfahrungen etc.
Gruß
Rentnerin 85 (Kleinrente auf Niveau Sozialhilfe) hochgradig an Osteoporose mit Rückgratverkrümmung erkrankt braucht Badewannenlift.
Die Frau meistert mit eisernem Willen ihr "Tagesgeschäft" und lebt noch weitgehend selbständig bis auf verschieden Hausarbeiten.
Sie ist nicht mehr in der Lage ohne fremde Hilfe in die Badewann zu steigen. Ein Sturz auch bei laienhafter Hilfestellung wäre verheerend!
Die AOK verweist wegend es Badewannenlifts an die Pflegeversicherung. Ich fürchte jdeoch dass wegen der oben geschilderten Umstände die Pflegestufe1 nicht bewilligt wird.
Warum leistet die Krankenkasse hier nicht und stellt das Hilfsmittel zur Verfügung.
Muß man tatsächlich das Pfleggeld beantragen um auch solche Leistugne zu bekommen?
Oder berät die AOK hier falsch.
Danke schonmal für alle Hinweise, erfahrungen etc.
Gruß