Beamtin temp. mitversichert in gesetzlich Krankenkasse

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

wurzi
Beiträge: 1
Registriert: 26.02.2009, 20:48

Beamtin temp. mitversichert in gesetzlich Krankenkasse

Beitragvon wurzi » 26.02.2009, 21:12

Hallo,

folgende Situation:
Ich bin zur Zeit freiwillig in einer BKK krankenversichert
Meine zukünftige Frau ist als Beamtin PKV (Einkommen 3200€)
Unser Nachwuchs soll in meiner Versicherung über die Familienversicherung
mitversichert werden

Gibt es eine Möglichkeit die PKV meiner Frau während des Erziehungsjahres
auszusetzen (ruhen zu lassen) bis sie wieder Teilzeit/Vollzeit arbeiten kann ?
Kann meine Frau bei meiner Krankenversicherung mitversichert werden ?

Gibt es ggf. noch andere günstige Optionen ?

Wäre eine Alternative das meine Frau Ihre PKV generell kündigt und auf Dauer mit in meiner
gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist ? Geht das überhaupt wenn sie später wieder
als Beamtin beschäftigt ist ?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 26.02.2009, 22:17

Nee, dat geht nich!

Hier hat der Gesetzgeber schon vor Jahren nen Riegel vorgeschoben!

Die gesetzlichen Bestimmungen sind mehr als eindeutig. In die kostenlose Familienversicherung kommt die Beamtin während der Elternzeit definitiv nicht.

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.


Also, da die Ehegattin Beamtin war und somit vermutlich nicht freiwillig in der GKV, sondern Beihilfe mit PKV hatte, kommt sie weder während der Schutzfristen (6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher), noch während der Elternzeit in die Familienversicherung.

Sorry, wäre noch schöner!

Man muss es aber mehr als wörtlich nehmen. Die Holde kann max. 3 Jahre Elternzeit nehmen. Während dieser Zeit kommt sie nicht in die Familienversicherung. Ab dem 4. Jahr kann sie sich beurlauben lassen, dann geht eine kostenlose Familienversicherung. In dieser Konstellation hat die Holde sogar ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht für die private Restkostenversicherung. Allerdings scheint dann eine Anwartschaftsversicherung mehr als sinnvoll zu sein, wenn man später wieder in das heilige Beamtentum eintritt.

Unser Nachwuchs soll in meiner Versicherung über die Familienversicherung mitversichert werden



Dat geht, weil die Voraussetzungen der sog. Killervorschrift nicht erfüllt sind.

3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.





Die Grenze beträgt zurzeit 4.050,00 Euro, da liegst Du drunter, ergo ist die Familienversicherung für den Nachweis möglich.


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste