Hallo Zusammen!
Ich hoffe bei Euch Hilfe zu finden, weil ich sehr verzweifelt bin.
Ich bin schon seit Ende August krankgeschrieben, zunächst wurde eine starke Entzündung und Verschleimung der Bronchien festgestellt. Ich habe Probleme mit Schlappheit, Übelkeit und vor allem Atemproblemen. Eine Lungenfachärztin hat mich wieder gesund geschrieben obwohl es mir immer noch schlecht geht. Sie wollte keinen Allergietest machen obwohl der Verdacht wegen Schimmelpilz vorliegt. Mein Internist hat mich nun weiter krankgeschrieben wegen meinen Atemproblemen und die Krankenkasse macht jetzt Ärger, sie wollen die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkennen. Morgen habe ich einen Termin dort und ich bin total verzweifelt wie ich mich verhalten soll. Dürfen die mir einfach das Krankengeld verweigern? Was für Rechte habe ich? Was kann ich tun?
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar, vielleicht hat jemand noch einen nützlichen Tip wie ich mich morgen verhalten soll!
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Kicki
Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld - Kasse macht Ärger
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallöchen und erst mal vielen Dank für die Antwort!
Naja ein gutes Gefühl habe ich nicht, aber was genau meinst Du damit, man kann mit einem 2. Attest wiedersprechen?
Ausserdem habe ich Probleme mit der Krankengeld Zahlung, die Krankenkasse zahlt mir zu wenig glaube ich. Ich bekomme zu meinem Gehalt auf der Abrechnung monatlich Fahrgeld, wird das mitgerechnet oder nicht? Selbst wenn ich es weg lasse komme ich auf einen anderen Betrag als die Krankenkasse, was kann ich tun?
Vielen Dank für die Antwort!
Gruß
Kicki
Naja ein gutes Gefühl habe ich nicht, aber was genau meinst Du damit, man kann mit einem 2. Attest wiedersprechen?
Ausserdem habe ich Probleme mit der Krankengeld Zahlung, die Krankenkasse zahlt mir zu wenig glaube ich. Ich bekomme zu meinem Gehalt auf der Abrechnung monatlich Fahrgeld, wird das mitgerechnet oder nicht? Selbst wenn ich es weg lasse komme ich auf einen anderen Betrag als die Krankenkasse, was kann ich tun?
Vielen Dank für die Antwort!
Gruß
Kicki
Lies dir mal dies durch:
http://blog.juracity.de/2006-09-11/gelb ... recht.html
Zum Krankengeld:
Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigem Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen
(Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohnes.
Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung.
Dein Krankengeld kannst du auch selbst berechnen, z.B. hier.
http://blog.juracity.de/2006-09-11/gelb ... recht.html
Zum Krankengeld:
Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigem Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen
(Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohnes.
Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung.
Dein Krankengeld kannst du auch selbst berechnen, z.B. hier.
So ich war nun heute bei der Krankenkasse, die Anerkennung meiner Arbeitsunfähigkeit war zum Glück kein Problem, der Mdk hat mit meinem Arzt gesprochen und es anerkannt.
Jetzt noch das Problem mit der Krankengeldberechnung. Mein Arbeitgeber hat nicht nur die Bescheinigung ausgefüllt, sondern der Krankenkasse noch mitgeteilt, dass ich ab Oktober einen neuen Vertrag hätte. Ich bin seit Ende August krankgeschrieben. Laut Gesetz steht dort aber dass das Arbeitsentgelt was man VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat zur Berechnung genommen wird. Die Mitarbeiterin der KK erklärte mir es gäbe ein "Rundschreiben" wonach Ihre Berechnung nach dem Gehalt was ich jetzt bekommen würde berechnet werden müsste. Eine gesetzliche Grundlage dafür konnte sie mir aber nicht nennen.
Meine Frage:
Ist es wirklich richtig das mein Krankengeld nun Nicht nach dem Arbeitsentgelt was ich vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten habe berechnet wird? Wenn ja welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Ausserdem habe ich vom AG Fahrgeld erhalten, wird das beim Krankengeld mitgerechnet?
Ich weiß echt nicht was ich machen soll, weil mir von dem Geld nach Abgang der Miete etc. nichts mehr zum leben bleibt.
Ich bin ich sehr dankbar für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Kicki
Jetzt noch das Problem mit der Krankengeldberechnung. Mein Arbeitgeber hat nicht nur die Bescheinigung ausgefüllt, sondern der Krankenkasse noch mitgeteilt, dass ich ab Oktober einen neuen Vertrag hätte. Ich bin seit Ende August krankgeschrieben. Laut Gesetz steht dort aber dass das Arbeitsentgelt was man VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat zur Berechnung genommen wird. Die Mitarbeiterin der KK erklärte mir es gäbe ein "Rundschreiben" wonach Ihre Berechnung nach dem Gehalt was ich jetzt bekommen würde berechnet werden müsste. Eine gesetzliche Grundlage dafür konnte sie mir aber nicht nennen.
Meine Frage:
Ist es wirklich richtig das mein Krankengeld nun Nicht nach dem Arbeitsentgelt was ich vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten habe berechnet wird? Wenn ja welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Ausserdem habe ich vom AG Fahrgeld erhalten, wird das beim Krankengeld mitgerechnet?
Ich weiß echt nicht was ich machen soll, weil mir von dem Geld nach Abgang der Miete etc. nichts mehr zum leben bleibt.
Ich bin ich sehr dankbar für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Kicki
Die Mitarbeiter der Krankenkasse werden wohl immer schwächer ...
Es gibt für alles Gesetze in diesem Land und die Bibel für die Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch V
Im §47 Abs. 2 steht drin, dass das Arbeitsentgelt im Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
Das Fahrgeld zählt nach meiner Meinung nicht zum Arbeitsentgelt, da es ja nur eine Erstattung von Kosten ist, die jetzt ja auch nicht zur Zeit anfallen.
Es gibt für alles Gesetze in diesem Land und die Bibel für die Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch V
Im §47 Abs. 2 steht drin, dass das Arbeitsentgelt im Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
Das Fahrgeld zählt nach meiner Meinung nicht zum Arbeitsentgelt, da es ja nur eine Erstattung von Kosten ist, die jetzt ja auch nicht zur Zeit anfallen.
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