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Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25.03.2009, 17:04
von RATM
Hallo,

ich bin neu hier und kenne mich mit den Gepflogenheiten noch nicht aus. Es wäre aber toll, wenn jemand eine Antwort für folgende Fragen hätte:

Also, ein Bekannter hat eine Kündigung erhalten. Am letzten Arbeitstag geht er zum Arzt und lässt sich krank schreiben. Die Krankenversicherung sagt nun, er habe keinen Anspruch auf Krankengeld, weil der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag nach der ärztlichen Feststellung, also dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, entstehe. Weiter wurde ihm geraten, er soll sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.

Die Bundesagentur für Arbeit sagt, sie sei nicht zuständig, weil er ja arbeitsunfähig sei und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Er soll sich an die Krankenkasse wenden.

Wer hat denn nun Recht? Kennt hier jemand die entsprechenden Vorschriften im SGB V oder sogar Urteile?

Über viele qualifizierte Antworten bin ich schon jetzt dankbar :-k

Verfasst: 25.03.2009, 17:11
von Czauderna
Hallo,
ja, was soll man sagen - dumm gelaufen -wäre er einen Tag früher gegangen, würde er Krankengeld von der Kasse bekommen und dies
u.U. sogar 546 Tage lang (theoretisch).
So hat aber die Kasse recht und das Arbeitsamt auch.
Er kann allenfalls den nachgeheneden Leistungsanspruch von einem Monat bei der Kasse geltend machen wenn dieser dann auch tatsächlich
besteht (prüft die Kasse) - hat er nämlich grundsätzlich Anspruch auf Familienversicherung dann war es das auch schon.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.03.2009, 19:42
von Rossi
Im Klartext, so schnell wie möglich wieder genesen und dann zur Agentur und arbeitslos melden.