Krankengeld bei Leihfirma( nach Kündigung)

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Blunt84
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Krankengeld bei Leihfirma( nach Kündigung)

Beitragvon Blunt84 » 12.10.2009, 16:49

Hallo an alle,
folgendes problem: Im Juni 08 habe ich bei einer Leihfirma angefangen. So um den 17 august hatte ich einen Betriebsunfall und war 1 woche krank geschrieben. für diese zeit hat die krankenkasse die lohnfortzahlung im krankheitsfall übernommen, das war auch alles kein problem, dass geld habe ich erhalten. Nun wurde ich im Oktober und November nochmal krank. Alles mit Attest vom arzt, pünktlich abgegben, also kein fehler meinerseits. Im Dezember wurde ich dann aus wirtschaftlichen gründen gekündigt, habe aber weder im oktober krankengeld erhalten noch im november. Seit novemnber habe ich immer wieder telefonisch und persönlich bei der leihfirma angefragt was mit dem krankengeld sei weil es mir ja gesetzlich zusteht und mir rund 400€ fehlen. Ich wurde immer und immer wieder vetröstet. Am 20.01.2009 sollte ich dann meine arbeitspapiere (lohnsteuerkarte ect) abholen und sollte auch unterschreiben das ich diese zurückerhalten habe. dies habe ich dann auch nach gutem gewissen getan. Nach weiteren anfragen das, dass mit dem krankengeld ja immer noch offen sei wurde ich dann an die Hauptverwaltung verwiesen, da die Zweigstelle angeblich meine Akte nicht mehr vorliegen hat. Die Hauptverwaltung habe ich dann angeschrieben unbd bekam eine antwort das sie die forderung ablehnen würden, da ich ja am 20.01.09 unterschrieben hätte das ich auf alle Ansprüche gegenüber der Leihfirma verzichte. Da ich zwishcenzeitlich eine haftstrafe absitzen musste habe ich auch nichts weiter unternommen.

Nun meine Fragen:

1. Ist es rechtens das die Leihfirma meine Forderung auf Krankengeld ablehnt, weil ich ja was unterschrieben hätte, obwohl ich der Leihfirma mit dem thema schon seit November 08 hinterherlaufe.

2. Können die so etwas ablehnen, weil ich unterschrieben habe das ich auf alle Ansprüche verzichte, obwohl lohnfortzahlung im Krankheitfall ja nichts mit Lohnansprüchen zutun hat, sondern vom Gesetzgeber so vorgeschrieben ist.

3. Hat sowas eine Verjährungsfrist? Da ich mich aufgrund meiner Inhaftierung erst jetzt darum kümmern kann.

4. Macht es Sinn wegen dieser sache noch ein Anwalt zu kontaktieren?

Vielen Dank im vorraus für eure hoffentlich hilfreichen antorten.
Einen schönen Tag noch

Lieben Gruss Dirk

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.10.2009, 18:26

Hm, früher war es so, wenn der Arbeitgeber nicht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tatsächlich erbracht hat, konnte man bei der Krankenkasse vorsprechen und sofort Krankengeld beziehen.

Dieses hing damit zusammen, dass man grundsätzlich am Folgetag nach der Feststellung der AU ein Anspruch auf Krankengeld hatte. Allerdings ruhte der Anspruch auf Krankengeld während der Lohnfortzahlung. Will heissen, wenn der Arbeitgeber nicht löhnte, ruhte der Krankengeldanspruch auch nicht. In dieser Konstellation konnte die Kv. den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gem. § 115 SGB X auf sich überleiten und durchsetzen.

Aber im Bereich des Krankengeldes hat sich auch einiges getan; der Gesetzgeber hat die Krankengeldregelungen überarbeitet.

Beim ersten Überfliegen der einschlägigen neuen Vorschriften, würde ich mal bei der Kv. nachfragen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 13.10.2009, 19:12

Grundsätzlich besteht hier noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, da hier der Arbeitgeber nicht zahlt müßte ggf durch einen arbeitsgrichtlichen Prozess diese Forderungen eingetrieben werden, am besten durch die Gewerkschaft.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.10.2009, 22:40

Na ja, das sehen einschlägige Kommentierungen allerdings anders:

Nur das Arbeitsentgelt, das der Versicherte tatsächlich erhalten hat, bringt das Krankengeld zum Ruhen. Der bloße Anspruch hierauf genügt nicht. Solange der Arbeitgeber nicht zahlt, muss die Krankenkasse vorleisten und hat dann ggf. einen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber.

Für solche Konstellationen wurden extra die Bestimmungen des § 115 SGB X geschaffen. Zudem ist der Wortlaut des Ruhens eindeutig.


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