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kein KG in 2009, da A-Unfall BG nicht geklärt

Verfasst: 18.10.2009, 18:18
von Herzblut
´n Abend Zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen......

Ich hatte 06/08 einen A-Unfall, der bis Ende 11/08 von der BG anerkannt wurde und dann nicht mehr ..... Klage wurde 02/09 eingereicht!

Ich war bis Ende 12/08 ohne KG freiwillig versichert bei einer Ersatzkasse. Habe aber aufgrund der Neuregelung Gesundheitsreform im Dezember 08 den Wahltarif ab Januar 2009 KG15 (KG ab dem 15. Tag) gewählt.

Jetzt zum Problem...... meine KK weigert sich KG zu zahlen, da ich ja gegen die BG zwecks Anerkennung des A-Unfalls klage......und bei A-Unfällen sind sie lt. §11 SGB nicht zuständig! ..... Ende im Gelände!

Informell teilte der Sachbearbeiter meinem RA mit, dass ich nur sagen müßte, dass es KEIN Arbeitsunfall gewesen wäre.... und schon würden sie zahlen!!! ...... die stecken doch mit der BG unter einem Hut *schrei*

Ach so ..... meine AU läuft seit 06/08 fortwährend bis zum heutigen Tage

Ich habe schon öfter den Begriff "Vorleistungspflicht" gehört! Das würde ja bedeuten, dass die KK dazu VERPFLICHTET ist, KG zu zahlen und sich dies dann ggfls. von der BG zurückholt, nicht wahr?

Wer kann mir sagen, ob nun diese '"Vorleistungspflicht" besteht und warum denn dann meine KG nicht gewillt ist, mir dies zu gewähren?

Vielen lieben Dank für Eure "Antworten" .......(jetzt ist es doch wieder länger geworden :oops: )

Grüßle ..... Herzblut

Verfasst: 19.10.2009, 10:25
von Czauderna
Hallo,
ich kenne das aus meiner Praxis folgendermaßen.
Wenn zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeld besteht, dann zahlen wir auch das entsprechende Krankengeld.
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall zahlt die BG. Verletztengeld.
Da gibt es dann zwei Varianten :
1. Die BG. zahlt sofort Verletztengeld selbst aus oder erteilt der Kasse einen Zahlungsauftrag.
2. wenn der Anspruch auf Verletztengeld ungeklärt ist
zahlen wir zunächst Krankengeld und machen bei der BG. unseren Erstattungsanspruch geltend.
Nach Klärung (Abschluss Klageverfahren) gibt es dann für uns von der BG. Geld oder es verbleibt bei der Krankengeldzahlung.
Der Versicherte erhält in jedem Falle eine Lohnersatzleistung.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 19.10.2009, 16:15
von Herzblut
Hallo Czauderna,

ich hatte zu Beginn der AU eine Klasse OHNE KG gewählt .....aufgrund des Arbeitsunfalls hat die BG bis Ende 11/09 Verletzengeld durch meine KK gezahlt (Dein Punkt 1)!

Zu Deinem Punkt 2. wäre zu sagen: ... sehr kulant von Euch!
Denn bei ungeklärtem Sachverhalt zahlt meine KK NICHT!!!!!

Da das Verfahren in der Schwebe hängt und ich auf A-Unfall klage, sieht sie sich ausserstande, irgendwelche Leistungen zu übernehmen!

Wenn ich sagen würde, es wäre kein A-Unfall, dann würden sie sofort zahlen (Wahltarif KG15 ab 01.01.09)

Sie beharren auf §11 SGB!!!! Ohne "wenn und aber"!

Hast Du einen Tipp?

Grüßle .... Herzblut

Verfasst: 19.10.2009, 17:02
von Czauderna
Hallo,
hätte ich - wenn Du auf Verletztengeld klagst dann setzt das doch Arbeitsunfähigkeit voraus und diese muss nunmal ärztlicherseits bescheinigt sein.
Arbeitsunfähigkeit löst Krankengeldanspruch aus, der nur dann nicht besteht wenn die Berufsgenossenschaft leistungspflichtig ist.
Frage deine Kasse doch mal was passieren wird wenn die BG. das Klageverfahren gewinnt und kein Verletztengeld zahlen muss ??
Die Arbeitsunfähigkeit besteht (bestand) dann aber trotzdem.
Ich rate dir bei der Krankenkasse (ersatzweise) Krankengeld zu beantragen gemäss deiner Versicherungsklasse.
Reiche die Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen bei der Kasse ein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 19.10.2009, 18:02
von Herzblut
Hello again.....

ich übrreiche meiner KK von Beginn ab und auch noch heute meine AU!

Wie gesagt (hatte ich das schon gesagt?), sie würde zahlen, wenn es KEIN Arbeitsunfäll wäre ..... und da ich darauf klage, zahlt sie nicht'!

Über "was wäre wenn" ..... ist mit denen nicht zu reden! Die interessiert nur meine A-Unfall-Klage und sonst nichts! Und bleiben steif bei ihrem Widerspruch!

Die Patientenberatung hatte mir erst heute die Info gegeben, dass es ein Urteil vom BSG gibt, welches besagt, dass die GKV NICHT zahlen muss, wenn ein ANSPRUCH besteht (klar, § 11 'SGB)..... aber der besteht NICHT, da es ein schwebendes Verfahren ist .....
Und demzufolge MÜSSTE meine KK zahlen ...... aber dieses Urteil ist reine Interpretationssache und nicht online abrufbar! Nur in einer Bibliothek nachzulesen!

Nur so am Rande .... mir geht die Puste aus :-(

Grüßle .... Herzblut

Verfasst: 20.10.2009, 10:44
von Vergil09owl
Leider ist der Anspruch schon Grund genug kein KG zu zahlen.
Kasler Kommentar § 11 RZ 26 -31 SGB V.

Gruß

Jochen

Verfasst: 20.10.2009, 12:57
von Herzblut
Geht´s auch ein bischen genauer! Mit den paar Fetzen finde ich leider nichts!

Ausserdem beinhaltet § 11 nicht den ANSPRUCH!!!!

Verfasst: 20.10.2009, 13:41
von Vergil09owl
Hallo,

es im letzten Satz in § 11 Abs. 5 SGB V Leistungen zu erbringen sind, das heißt soweit ein Anspruch besteht.

Gruß

Jochen

Verfasst: 20.10.2009, 19:56
von Herzblut
Hi Czauderna .... Hallo Jochen,

ich danke Euch Beiden für die Kommentare! Sie haben sicherlich dazu beigetragen, meine Zweifel zu beseitigen!

Im Klartext:
Es WÜRDE ein Anspruch bestehen, wenn ........ ich NICHT gegen die BG auf Wiederaufnahme des Arbeitsunfalls geklagt hätte!

Sobald es um Verletztengeld (bei KK wie Ihr wißt KG!) und weitere Ansprüche bei fortwährender AU geht ..... ist die KK RAUS!!!!!!!

Shit happens!!!!

Mir habt Ihr auf jeden Fall "geholfen" ...... auch wenn es negativ für mich geendet hat!

Aber vielleicht lesen ja andere KK- und BG-Geschädigte diesen Beitrag ......

Aber hier sei auch noch gesagt, dass mir der Sozialverband http://www.sozialblog.com/blog/2008/...tgliedern.html sehr weitergeholfen hat!

Grüßle ..... Herzblut

Verfasst: 20.10.2009, 20:18
von Vergil09owl
Taja, tut mir auch leid für dich, vieleicht hat ja glück mit deinem Wiederspruch.

Gruß

jochen

Verfasst: 20.10.2009, 20:56
von Czauderna
Hallo,
ich berstehe die Vorgehensweise deiner Krankenkasse nicht !!!
Sie geht keinerlei Risiko ein - Gewinnst Du den Prozess , bekommt sie ihre Aiufwendungen (Krankengeld) von der BG. zurück.
Verlierst du den Prozess muss sie sowieso Krankengeld zahlen ( da die Arbeitsunfähigkeit unbestreitbar ist und somit auch der Krankengeldanspruch).
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.10.2009, 08:28
von Herzblut
Guten Morgen,

ich versuche, es zu verstehen! Meine KK hält sich nur an die Rechtsvorschriften = Gesetze und geht keinerlei Kulanz ein!

Und nach den Rechtsgrundlagen MUSS sie nicht zahlen!!

Wird schon Alles gut werden! Schlechter geht´s ja nicht!!!!

Grüßle ..... Herzblut