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Härtefallregelung rückwirkend

Verfasst: 19.10.2009, 19:34
von Martin_Marks
Hallo zusammen,

folgende Frage stellt sich mir:

Leider wurde ich erst heute im Rahmen der Berufsschule über die sog. Härtefallregelung aufgeklärt. Faktisch falle ich seit Beginn meiner Berufsausbildung im September 2007 unter diese Regelung, mein Einkommen hat seitdem monatlich unter den geforderten Grenzen gelegen.

Anfang diesen Jahres ließ ich mich bei einem Zahnarzt behandeln, dieser versorgte die kariösen Stellen mit einer sog. Composite-Füllung, die mehr kostet, als die Standard-Versorgung. Diese stottere ich jedoch nun auch in monatlichen Raten ab.

Meine Frage nun: Lässt sich die Härtefall-Regelung rückwirkend beantragen? Und wenn ja: Wie lange? Wende ich mich dazu einfach an meine Krankenkasse? Oder muss diese vor einer Behandlung "beantragt" werden?

Vielen Dank!

Verfasst: 19.10.2009, 21:15
von Czauderna
Hallo,
ja, bei Zahnersatz gibt es eine Härtefallregelung bei der bis zum doppelten Kassenzuschuss von der Kasse übernommen werden kann.
Nur, eine Füllung, wie hier beschrieben ist kein Zahnersatz, deshalb gibt es hier leider nichts mehr von der Kasse.
Gruß
Czauderna