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Krankengeldanspruch / Drei_Jahres-Zeitraum

Verfasst: 21.10.2009, 17:50
von Ir_rina
Hallo Zusammen,

Ab 01.07.2008 bin ich arbeitsunfähig:
01.07 - 12.08 REHA
(6 Wochen Lohnfortzahlung +1 Tag Ubergangsgeld von Rentenversicherung)
Seit 13.08.2008 - Ich erhalte Krankengeld.

Meine Krankenkasse hat mich informiert, dass
1.der Drei-Jahres-Zeitraum für mich am 2.02.2007 beginnt
2.ich seit dem 01.07.2008 Anspruch auf Krankengeld habe.
3.gleichzeitig wurde auch die Krankheit-Zeit vor 01.07.2008 für die 78 Wochen mitgerechnet.

Ist es richtig?

Vielen Dank und LG

Verfasst: 21.10.2009, 19:57
von DKV-Service-Center
hi ir_rina
was war vom 2.2.07 bis 1.7.08.
war da bereits ne Krankmeldung ?
Gruß

Verfasst: 22.10.2009, 08:19
von Ir_rina
DKV-Service-Center hat geschrieben:hi ir_rina
was war vom 2.2.07 bis 1.7.08.
war da bereits ne Krankmeldung ?
Gruß


Ja. Dann verstehe ich nicht, wieso diese Krank-Zeit nicht bei der Lohnfortzahlung vom 01.07 bis 12.08(6 Wochen) berücksichtigt wurde.

Verfasst: 22.10.2009, 08:48
von Czauderna
Hallo,
um eine passende Antwort geben zu können wäre eine Auflistung der einzelen Arbeitsunfähigkeitszeiten (von - bis) hilfreich.
Die Berechnung des Leistungsablaufes und die Beurteilung der Entgeltfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber kann ggf. kompliziert sein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 22.10.2009, 09:15
von Ir_rina
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
um eine passende Antwort geben zu können wäre eine Auflistung der einzelen Arbeitsunfähigkeitszeiten (von - bis) hilfreich.
Die Berechnung des Leistungsablaufes und die Beurteilung der Entgeltfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber kann ggf. kompliziert sein.
Gruß
Czauderna


Hallo,

Entgeltfortzaglung :
03.02.2007 - 09.02.2007 (gleiche Diagnose)
20.07.2007 - 26.07.2007(gleiche Diagnose)
10.01.2008-20.02..2008 (mehrere Diagnosen)
15.04.2008 -02.05.2008 (mehrere Diagnosen)
01.07.20087-11.07.2008 (Reha)
12.08.2008-Rentenversicherung

Krankengeld :
seit dem 13.08.2008

Danke und LG