hab euer Forum heute durch Zufall gefunden, weil bei mir eine Zahnbehandlung ansteht, die ich mir aber eigentlich gar nicht leisten kann.
War gestern Abend beim Notzahnarzt, weil meine Brücke im Oberkiefer lose war und befestigt werden mußte. Dabei stellte sich raus, dass die Zähne darunter inzwischen komplett kaputt sind.
Als ich sagte, dass ich für eine Behandlung kein Geld hätte, murmelte der was von "Härtefall", also hab ich heute mal Freund google bemüht.
Wenn ich das richtig sehe, liegt die Einkommensgrenze bei 1008 Euro brutto/Monat bei Alleinstehenden, bei 1386 Euro mit einem Angehörigen.
Aber.... was heißt in diesem Fall "Angehöriger"?
Ich bin geschieden und zahle monatlich 295 Euro Unterhalt (tituliert) und beziehe derzeit Krankengeld in Höhe von 1200 Euro/Monat. Daran wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern (bin seit 2007 krankgeschrieben, kämpfe mit der DRV um eine Umschulung, Klage läuft derzeit, wird aber wohl frühestens in einem halben Jahr entschieden werden).
Liegt die Grenze für mich nun bei 1008 Euro/Monat oder bei 1386 Euro/Monat.
Gilt meine Unterhaltsverpflichtung als "Angehöriger" oder nicht?
Wenn dazu jemand was weiß, wäre ich für jede Info dankbar.
LG
KnickKnack
P.S. Unabhängig davon werde ich morgen bei meiner KK anrufen, aber vorher schon eine "Diskussionsgrundlage" zu haben wäre ja nicht schlecht
