Krankengeld und AU-Nachweise, Versicherungsschutz

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eyeswideopen
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Krankengeld und AU-Nachweise, Versicherungsschutz

Beitragvon eyeswideopen » 01.02.2010, 08:41

Guten Morgen allerseits!

Bin schon das ganze Wochenende über voller Sorge wegen folgenden Fragen:

1. Seit Anfang letzter Woche habe ich Anspruch auf Krankengeld, den Auszahlungsschein habe ich Samstag von der KK erhalten.
Meine AU-Bescheinigung (gelber Schein) ging über sechs Wochen, endete Freitag, also nach Eintritt der Krankengeldberechtigung.

Da bei Krankengeldbezug die AU nur über den Auszahlungsschein bescheinigt wird (soweit mir bekannt), und ich den ja erst einreiche wenn die Zahlung erfolgen soll, frage ich mich, wie die AU der KK aktuell nachgewiesen wird, denn bis ich den Auszahlungsschein hinschicke haben die doch gar keinen Nachweis??? Ich habe Angst dass sie argumentieren könnten, ich sei in der Zwischenzeit vielleicht gar nicht AU gewesen... Wie ist denn da das Verfahren?

Ich habe auch erst heute nachmittag wieder einen Termin beim Arzt, und da die Krankmeldung nur bis Freitag ging, Bedenken, dass die KK mich evtl. wegen der Wochenend-Lücke aus der Versicherung schmeißt... der Arzt sagte zwar beim letzten Mal, das sei kein Problem rückwirkend krankzuschreiben, aber soweit ich das Verfahren verstanden habe, ist doch jetzt gar keine gesonderte Krankmeldung mehr nötig?

Ich bin verwirrt, und möchte mich nicht auf den Arzt verlassen, der vielleicht nicht ausreichend Bescheid weiß. Bei der KK traue ich mich erstmal gar nicht anzurufen...

2. Ich habe vorher ALG 1 bezogen, welches nun wegen Krankengeld aufgehoben wurde. Auch dieser Bescheid ist mir erst Samstag, also nach Eintritt der Krankengeldberechtigung zugestellt worden. Ich bin von der ganzen Prozedur total überrascht, dachte das ALG würde nur ruhen, und die KK die Zahlung übernehmen... auf dem Bescheid stand nur lapidar, "Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer KK in Verbindung um Nachteile zu vermeiden"...
Frage: Bin ich überhaupt automatisch weiter krankenversichert, oder etwa schon ohne Versicherung?

Hab die ganze Nacht nicht schlafen können, und es wäre schön, wenn mir jemand meine Fragen beantworten würde...

Czauderna
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Re: Krankengeld und AU-Nachweise, Versicherungsschutz

Beitragvon Czauderna » 02.02.2010, 10:44

eyeswideopen hat geschrieben:Guten Morgen allerseits!

Bin schon das ganze Wochenende über voller Sorge wegen folgenden Fragen:

1. Seit Anfang letzter Woche habe ich Anspruch auf Krankengeld, den Auszahlungsschein habe ich Samstag von der KK erhalten.
Meine AU-Bescheinigung (gelber Schein) ging über sechs Wochen, endete Freitag, also nach Eintritt der Krankengeldberechtigung.

Da bei Krankengeldbezug die AU nur über den Auszahlungsschein bescheinigt wird (soweit mir bekannt), und ich den ja erst einreiche wenn die Zahlung erfolgen soll, frage ich mich, wie die AU der KK aktuell nachgewiesen wird, denn bis ich den Auszahlungsschein hinschicke haben die doch gar keinen Nachweis??? Ich habe Angst dass sie argumentieren könnten, ich sei in der Zwischenzeit vielleicht gar nicht AU gewesen... Wie ist denn da das Verfahren?

Ich habe auch erst heute nachmittag wieder einen Termin beim Arzt, und da die Krankmeldung nur bis Freitag ging, Bedenken, dass die KK mich evtl. wegen der Wochenend-Lücke aus der Versicherung schmeißt... der Arzt sagte zwar beim letzten Mal, das sei kein Problem rückwirkend krankzuschreiben, aber soweit ich das Verfahren verstanden habe, ist doch jetzt gar keine gesonderte Krankmeldung mehr nötig?

Ich bin verwirrt, und möchte mich nicht auf den Arzt verlassen, der vielleicht nicht ausreichend Bescheid weiß. Bei der KK traue ich mich erstmal gar nicht anzurufen...

2. Ich habe vorher ALG 1 bezogen, welches nun wegen Krankengeld aufgehoben wurde. Auch dieser Bescheid ist mir erst Samstag, also nach Eintritt der Krankengeldberechtigung zugestellt worden. Ich bin von der ganzen Prozedur total überrascht, dachte das ALG würde nur ruhen, und die KK die Zahlung übernehmen... auf dem Bescheid stand nur lapidar, "Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer KK in Verbindung um Nachteile zu vermeiden"...
Frage: Bin ich überhaupt automatisch weiter krankenversichert, oder etwa schon ohne Versicherung?

Hab die ganze Nacht nicht schlafen können, und es wäre schön, wenn mir jemand meine Fragen beantworten würde...


Hallo,
dieses Thema hatten wir schon oft - ich sag mal. es kommt auf die Kasse
an - die einen machen genau das, was du befürchtest, die sagen, da Du am Freitag nicht beim Arzt warst, endet die Arbeitsunfähigkeiut auch mit Freitag, ergo wollen sie dir ab Montag kein Krankengeld zahlen - nach meiner Meinung und Auffassung ein unmögliches Verhalten, da auf der Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (gelbe) nur steht wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Es gibt da ein Sozialgerichtsurteil wonach der Betreffende verpflichtet gewesen wäre genau an die voraussichtlichen Ende-Tag den Arzt wieder aufuzusuchen und sich eine Folge-Meldung ausstellen zu lassen - in der Praxis häufig nicht umsetzbar weil die Ärzte mit ihrer Terminvergabe Handlungsfreiheit haben, d.h. wenn der Arzt den Betreffenden eben erst wieder am Montag sehen will dann kann Freitag keine Folgemeldung ausgestellt werden oder wenn die Praxis geschlossen ist an diesem Tag ist es genau so.
Andere Kassen dagegen handeln in solchen Fällen wirklich praxisbezogen und erkennen die durchgehgende Arbeitsunfähigkeit mit Einreichung des Krankengeldausdzahlscheines ein, auf den übrigens immer rückwirkend die Leistung Krankengeld ausgezahlt wird. Es ist keinesfalls so, dass, wenn ein Arzt heute auf den Auszahlschein schreiben würde - Arbeitsunfähig bis 10.02.2010, dass die Kasse morgen das Geld bis zu diesem Tag auszahlen würde. Ausgezahlt wird grundsätzlich immer nur für zurückliegende Zeiträume bis zu dem Tag, an dem der Arzt den Schein unterschrieben hat.
Gruß
Czauderna

eyeswideopen
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Registriert: 01.02.2010, 08:35

Beitragvon eyeswideopen » 12.02.2010, 05:46

Danke für die Antwort!

Also vor meinem Post hatte ich alle Threads hier im Forum zum Thema gelesen, aber nichts gefunden was meine konkreten Fragen beantwortet hätte.

Glücklicherweise ist meine Kasse wohl eine der besseren, denn sie hat keine blöden Tricks versucht mich loszuwerden, sondern sich so verhalten, wie es einer Notsituation angemessen ist.

Auf meine Frage, ob ich überhaupt noch versichert sei, meinte der Sachbearbeiter nur, das wäre ja "noch schöner", wenn man bei längerer Krankheit als Arbeitsloser auch noch seinen Versicherungsschutz verlieren würde... Krankengeld wurde auch sehr schnell überwiesen, was ja auch nicht unwichtig ist wenn man sowieso schon am Existenzminimum dahinkrebst, also bisher klappt alles reibungslos (hoffentlich bleibt es auch so!).

Vielleicht hilft mein Post ja jemand anderem, der genauso verzweifelt nach Infos sucht, wie ich an dem Wochenende...


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