Zahnarzt: Interimslösung + Zahnersatz = Eine Rechnung?
Verfasst: 03.02.2010, 16:16
Hallole,
ich habe mal wieder eine Frage:
Zahnarztbehandlung ist in Arbeit.
Derzeit ist eine Interimslösung nötig, Heil- und Kostenplan wurde genehmigt, "Übergangsprothese" im Labor gefertigt.
Es wird noch eine zweite Interimslösung nötig sein, bevor der endgültige Zahnersatz (eine recht große Brücke) eingesetzt werden kann.
Heißt also, dass ich nochmal einen Heil- und Kostenplan für die zweite Interimsprothese und dann nochmal einen für den endgültigen Ersatz bekomme.
Werden diese Kosten von der 1. Interims, der 2. Interims und von der endgültigen Brücke von der KK eigentlich zusammengerechnet und dann als eine Rechnung genommen?
Schließlich handelt es sich bei allen Heil- und Kostenplänen um ein und dieselbe Behandlung.
Oder wird alles einzeln berechnet?
Da ich unter die gleitende Härtefallregelung falle wäre das für mich doch recht interessant.
LG
ich habe mal wieder eine Frage:
Zahnarztbehandlung ist in Arbeit.
Derzeit ist eine Interimslösung nötig, Heil- und Kostenplan wurde genehmigt, "Übergangsprothese" im Labor gefertigt.
Es wird noch eine zweite Interimslösung nötig sein, bevor der endgültige Zahnersatz (eine recht große Brücke) eingesetzt werden kann.
Heißt also, dass ich nochmal einen Heil- und Kostenplan für die zweite Interimsprothese und dann nochmal einen für den endgültigen Ersatz bekomme.
Werden diese Kosten von der 1. Interims, der 2. Interims und von der endgültigen Brücke von der KK eigentlich zusammengerechnet und dann als eine Rechnung genommen?
Schließlich handelt es sich bei allen Heil- und Kostenplänen um ein und dieselbe Behandlung.
Oder wird alles einzeln berechnet?
Da ich unter die gleitende Härtefallregelung falle wäre das für mich doch recht interessant.
LG