Reklamation Zahnersatz Gewährleistung
Verfasst: 15.02.2010, 13:06
Reklamation Zahnersatz
Ich habe oben und unten Zahnersatz von Herrn B. erhalten.
Da es klapperte ging ich zu Frau K. und sie sah sich das an, ihre Worte in etwa so:
"Lassen Sie ein Gutachten erstellen und ich repariere die Zähne."
Erstes Gutachten machen lassen.
Ich musste wieder zu Herrn B., der wurde sehr schroff und wurde etwas laut mir und meinen Mann gegenüber, er erkenne das Gutachten nicht an, wenn dann müsste noch ein zweites Gutachten erstellt werden.
Mein Vertrauen zu Herrn B. ist mittlerweile bei 0.
Zweites Gutachten mit den gleichen Mängeln erstellt.
Ich schrieb die Krankenkasse an, dass ich schon bei den Gedanken an Herrn B. eine Panikattacke bekomme. Bin in Behandlung wegen einer Angstneurose.
Ich möchte einen anderen Zahnarzt der die Mängel behebt.
Die Krankenkasse meldete sich ca. 1 Monat überhaupt nicht, dann rief mein Mann an.
Es kam folgende Auskunft:
1. ich dürfte ich nur zu Herrn B. wegen der Gewährleistung
2. wenn ich nicht zu Herrn B. gehen würde, dann müsste ich in Zukunft alle Unterfütterungen und Reparaturen allein bezahlen
Ist das richtig so oder kann ich die Mängel auch durch einen anderen Zahnarzt beheben lassen und Herr B. kommt sozusagen finanziell für seine verursachten Mängel auf?
Wenn ich wechseln kann, welche Paragraphen kann ich anwenden bzw. wo steht dazu etwas?
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich habe oben und unten Zahnersatz von Herrn B. erhalten.
Da es klapperte ging ich zu Frau K. und sie sah sich das an, ihre Worte in etwa so:
"Lassen Sie ein Gutachten erstellen und ich repariere die Zähne."
Erstes Gutachten machen lassen.
Ich musste wieder zu Herrn B., der wurde sehr schroff und wurde etwas laut mir und meinen Mann gegenüber, er erkenne das Gutachten nicht an, wenn dann müsste noch ein zweites Gutachten erstellt werden.
Mein Vertrauen zu Herrn B. ist mittlerweile bei 0.
Zweites Gutachten mit den gleichen Mängeln erstellt.
Ich schrieb die Krankenkasse an, dass ich schon bei den Gedanken an Herrn B. eine Panikattacke bekomme. Bin in Behandlung wegen einer Angstneurose.
Ich möchte einen anderen Zahnarzt der die Mängel behebt.
Die Krankenkasse meldete sich ca. 1 Monat überhaupt nicht, dann rief mein Mann an.
Es kam folgende Auskunft:
1. ich dürfte ich nur zu Herrn B. wegen der Gewährleistung
2. wenn ich nicht zu Herrn B. gehen würde, dann müsste ich in Zukunft alle Unterfütterungen und Reparaturen allein bezahlen
Ist das richtig so oder kann ich die Mängel auch durch einen anderen Zahnarzt beheben lassen und Herr B. kommt sozusagen finanziell für seine verursachten Mängel auf?
Wenn ich wechseln kann, welche Paragraphen kann ich anwenden bzw. wo steht dazu etwas?
Vielen Dank für die Hilfe.