Mutter - Kind - Kur erst ab 1. April beantragen?

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pilgram
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Mutter - Kind - Kur erst ab 1. April beantragen?

Beitragvon pilgram » 20.02.2007, 18:00

Ich möchte eine Mutter - Kind - Kur machen, mit meinen beiden Kindern. Die letzte reguläre Kur war vor 4,5 Jahren. Eine Kur im Jahre 2006 musste nach 2 Tagen abgebrochen werden, da das Kurhaus für uns laut Indikation völlig ungeeignet war.
Nun habe ich eine neue Kur beantragt. Meine Krankenkasse Novitas schikaniert mich erneut. Nun soll ich wieder zum MDK wegen des Kurantrages.

Meine Frage: Wäre es nicht sinnvoller den Antrag zurück zu ziehen und erst ab 1. April zu beantragen, da auf diese Kurleistung dann ein Rechtsanspruch besteht? Dann kann die Novitas nicht nein sagen.

Was wäre besser?

GS
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Beitragvon GS » 20.02.2007, 19:50

Hallo Pilgram,

ja, neuerdings steht im Gesetz "Anspruch" statt "kann die Kasse". Aber ob das mehr als ein Marketing-Gag des Gesetzgebers ist, hängt vielleicht noch stärker als bisher vom MDK ab.

Der Maßstab der medizinischen Notwendigkeit, die nach wie vor Grundvoraussetzung auch für Leistungen mit Rechtsanspruch ist, wird nach dem 1.4. sicher nicht großzügiger bemessen sein.

Ob es sich lohnt, mit dem Antrag bis nach dem 31.3. zu warten? Der Stichtag 1.4. gilt doch sicher auch für bereits laufende Anträge. Und wahrscheinlich werden die Kassen ab Postversand Freitag, dem 30.3. mit Anträgen nur so eingedeckt, schließlich hat man ab dann ja einen Rechtsanspruch.

Wenn es Schikanen von der Kasse gibt - warum dort bleiben? Noch im Februar kündigen und zum 1.5. bei einer neuen Kasse anheuern. Ist nicht verboten, wenn man schon länger als 18 Monate - hier rückwärtsgerechnet vom 1.5. - dabei ist.

Gruß
Gerhard

pilgram
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Beitragvon pilgram » 20.02.2007, 20:20

Danke, ich denke `drüber nach....


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