erneute Psychotherapie vor 2-jahresgrenze

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freiburgerin
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erneute Psychotherapie vor 2-jahresgrenze

Beitragvon freiburgerin » 03.08.2010, 22:25

Hallo,
ich war von 2007 bis juni 09 in einer tiefenpsychologischen/analytischen psychotherapie, die dann von der therapeutin vorzeitig beendet wurde, u.a. weil das vertrauensverhältnis zerstört war und sie sich nicht kompetent genug fühlte, um mit der symptomatik umzugehen.
mittlerweile bin ich bei einer anderen (auch gesetzliche) krankenkasse.
nach einem jahr suche habe ich eine neue therapeutin gefunden und möchte bei ihr mit einer verhaltens-/traumatherapie anfangen, es geht auch um eine andere diagnose und symptomatik/zielsetzung als damals vor 3 jahren.
da aber die wartezeit von 2 jahren nach der ersten therapie noch nicht vorbei ist - muss ich die frühere therapie auf dem antrag angeben, auch wenn es eine andere erkrankung war? was für folgen hat es, wenn ich bei früherer therapie auf dem antrag "nein" ankreuze? fragt die neue kk bei der früheren kk nach, ob bzw. wann eine psychotherapie erfolgte?

und was, wenn ich (wie geplant) "ja" ankreuze, was bedeutet das für die bewilligung, wird die therapie unter umständen nicht gezahlt, weil die erste abgebrochen wurde? oder werden - da ca. 70 analytische stunden damals stattfanden - nur noch rund 10 bzw. 30 (bis zur höchstgrenze von 80/100 stunden bei verhaltenstherapie) stunden genehmigt und die alten sitzungen angerechnet? muss die neue thera begründen, warum die alte therapie beendet wurde und irgendwelche unterlagen von damals mitschicken (die hat nämlich weder sie noch ich und ich lege keinen wert auf einen erneuten kontakt zur alten therapeutin geschweige denn auf ihre einschätzung/berichte)?

gibt es die möglichkeit, die erste psychotherapie als "ungültig" (wie wenn sie nie gewesen wäre, da meiner meinung nach fachlich nicht in ordnung) erklären zu lassen, weil z.b. die therapeutin nie mit mir über ziele gesprochen hat (als ich es ansprach war die antwort, sie lasse sich nicht vorschreiben, wie sie zu arbeiten habe...) oder weil die therapeutin die therapie übernahm, obwohl sie mir am ende sagte, sie könnte mit einem bestimmten symptom (das ich ihr bereits in den vorgesprächen sagte) nicht umgehen oder meine lebensgeschichte würde sie "krank" machen? oder weil sie, als durch ein bestimmtes ereignis frühere traumatische erinnerungen hochkamen, mir verboten hat in der therapie darüber zu sprechen oder ohne mein wissen/einverständnis berichte aus der klinik an eine andere klinik gefaxt hat? oder weil sie mir nie eine diagnose sagen/erklären konnte?
oder zwischendurch ca. 2 monate lang die therapie von ihrem mann gemacht wurde (ich war dort nicht ganz freiwillig, mochte ihn nicht, war nur dort aus mangel an alternativen und weil es mir in der zeit ziemlich schlecht ging), aber trotzdem von ihr abgerechnet wurde? (habe die nachweise von der kv vorliegen)

danke für hinweise
freiburgerin

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.08.2010, 11:37

Hallo,
ich denke das grundsätzlich hier die Einhaltung der 2-Jahresfrist nicht zum tragen kommen muss, aber das ist meine bescheidene Meinung.
Die erste Therapie für "ungültig" erklären, das wird nicht funktionieren - Tatsache ist, dass 70 Stunden stattgefunden haben, auch wenn der gewünschte Erfolg sich nicht eingestellt hat war die Behandlung deshlab noch lange nicht ungültig - die Kasse hat diese Therapie bezahlt - wäre dies denn auch ungültig ??
Nein, das geht mit Sicherheit nicht.
Ob man die Therapie als unterbrochen bezeichnen kann, d.h. das es nur um eine Fortführung geht, das müssen meines Erachtens nach die Gutachter entscheiden.
Wichtigstes Argument für die Neubeantragung durch einen Behandler ist meines Erachtens nach die neue Diagnose.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 15:14

Hallo,

das Kreuz, dass in den letzten 2 Jahren eine Therapie durchgeführt wurde, hat m.W. nur die Auswirkung, dass ein Gutachter eingeschaltet wird. Die neue Therapeutin hat sich somit die Mühe zu machen, einen Bericht für den Gutachter zu erstellen.

Vor falschem Ankreuzen kann ich nur warnen. Es ist nie absehbar, welche Auswirkungen das hat (z.B. Rückforderung der Kosten für die neue Therapie von der neuen Krankenkasse wegen Erschleichen von Leistungen).

Gruß
RHW


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