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Zuzahlungsgrenze

Verfasst: 16.08.2010, 16:13
von tomcruel
Wer kann mir sagen ob Unterhaltszahlungen für meinen 24-jährigen Sohn (Studium) von meinen Bruttoeinkünften abzuziehen sind, um auf die Bemessungsgrundlage für die Zuzahlung zur KK zu kommen?
Er lebt nicht in meinem Haushalt und ist auch nicht bei mir versichert.

Verfasst: 16.08.2010, 16:26
von ratte1
Hallo,

die Unterhaltszahlung an den Sohn mindern die Bemessungsgrundlage für die Zuzahlungen des Vaters.

http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915084

MfG
ratte1

Verfasst: 16.08.2010, 16:49
von tomcruel
Vielen Dank für die prompte Antwort!

Wissen Sie zufällig auch ob ich mich auf folgendes Urteil berufen kann?

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 30.6.2009, B 1 KR 17/08 R

C:\Dokumente und Einstellungen\TP\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3F\Kassenzuzahlung Höherer Kinderfreibetrag mindert Belastung.mht

Ich bin mir nicht sicher ob mein Sohn und ich in demselben Haushalt leben und/oder er bei mir versichert sein muss.

Erneut vielen Dank!

Verfasst: 16.08.2010, 20:59
von ratte1
Da muss ich Sie enttäuschen. Das genannte BSG-Urteil bezieht sich auf den Freibetrag für im gleichen Haushalt lebende Kinder (§ 62 Abs.2 Satz 3 und nicht § 62 Abs.2 Satz 1 SGB V).

Da Ihr Sohn nicht bei Ihnen lebt, kann für ihn kein Freibetrag geltend gemacht werden.

mfg
ratte1