Anspruch auf Funktionssport / Rehatibilitätssport
Verfasst: 06.09.2010, 21:33
Hallo,
Ich habe eine frage, die ich mir auch bei einem ausführlichem Googeln nicht beantworten konnte.
Ich habe 1 Jahr Funktionssport verschreiben bekommen.
Ich bin auch immer regelmäßig hingegangen und tuhe es immernoch. Das ganze geht noch bis Feburar 2011.
Nun eine frage. Sollte der Funktionssport auf den ich ja nach § 43 SGB V und § 44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX anspruch habe nicht zum erfolg geführt haben oder nur minimal, kann die Krankenkasse dann das Geld für die gesamte laufzeit wieder zurrückfordern?
Würde mich über eure erfahrungen bzw antworten freuen.
Mit freundlichem Gruß!
Robin
Ich habe eine frage, die ich mir auch bei einem ausführlichem Googeln nicht beantworten konnte.
Ich habe 1 Jahr Funktionssport verschreiben bekommen.
Ich bin auch immer regelmäßig hingegangen und tuhe es immernoch. Das ganze geht noch bis Feburar 2011.
Nun eine frage. Sollte der Funktionssport auf den ich ja nach § 43 SGB V und § 44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX anspruch habe nicht zum erfolg geführt haben oder nur minimal, kann die Krankenkasse dann das Geld für die gesamte laufzeit wieder zurrückfordern?
Würde mich über eure erfahrungen bzw antworten freuen.
Mit freundlichem Gruß!
Robin