Medizinischer Dienst Kontra Hausartzt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Medizinischer Dienst Kontra Hausartzt
Mein Mann (56 Jahre) ist sei Juli 2006 krankgeschrieben (insulinabhängiger Diabetiker, stark schwankend und schwer einstellbar; eingeschränkte Lungenfunktion nach OP, Herzinfarkt im sommer 2005)Eine ambulante Reha wurde im Januar von der zuständigen Ärtztin wegen des schlechten Gesundheitszustandes nicht durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Untersuchung beim Medizinschen Diendt der Krankenkasse. Heute erreichte uns ein Schreiben der Krankenkasse, daß der Medizinische Dienst eine Restarbeitsfähigkeit ab dem 05.03.2007 festgestellt hat und ab diesem Zeitpunkt kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Der Hausartz hat erst am 28.02.2007 eine Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" festgestellt. Was sollen und können wir jetzt tun?
Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Informieren Sie den Hausarzt, damit dieser sich mit der KK in Verbindung setzt.
Telefonieren Sie mit dem medizinischen Dienst und bitte Sie um Auskunft für die anderlautende Einstufung, die doch im deutlichen Gegensatz zu der Meinung des Hausarztes steht.
Frank Wilke
Telefonieren Sie mit dem medizinischen Dienst und bitte Sie um Auskunft für die anderlautende Einstufung, die doch im deutlichen Gegensatz zu der Meinung des Hausarztes steht.
Frank Wilke
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Wir haben heute Widerspruch einglegt, da ja noch eine Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung des Hausarztes vorliegt, die meinem Mann die Arbeitsunfähigkeit bis zum 06.12.2007 bestätigt und auch der Krankengeldantrag vom 28.02.2007 den Vermerk des Arztes enthält, arbeitsunfähig "auf weiteres.
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Hallo Kai-Uwe,
nein, das ist kein Schreibfehler, in der Arberitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.11.06 ist die Dauer der voraussichtlichen AU bis zum 02.12.07 eingetragen.Die Krankenkasse spricht in einem Schreiben von einem "Restleistungsvermögen" ohne darauf näher einzugehen.Der Medizinische Dienst erkennt in seinem Gutachten, dass mein Mann für eine "leichte, körperliche Tätigkeit einsetzbar" ist.
nein, das ist kein Schreibfehler, in der Arberitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.11.06 ist die Dauer der voraussichtlichen AU bis zum 02.12.07 eingetragen.Die Krankenkasse spricht in einem Schreiben von einem "Restleistungsvermögen" ohne darauf näher einzugehen.Der Medizinische Dienst erkennt in seinem Gutachten, dass mein Mann für eine "leichte, körperliche Tätigkeit einsetzbar" ist.
Hallo Chriscat,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei so einer voraussichtlichen AU kann doch der MD nicht einfach anders entscheiden. Ich denke die leichte körperliche Tätigkeit wird bei Ihrem Mann auch nicht das Problem sein (wie bei mir, ich würde sogar sehr gerne etwas machen), ich denke die An/Abfahrt ist doch wohl das größte Problem und wer gibt uns den mit diesen Behinderungen + dann auch noch in diesem "hohen" Alter einen Job.
Das ist ja als ganz Gesunder schon fast unmöglich.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei so einer voraussichtlichen AU kann doch der MD nicht einfach anders entscheiden. Ich denke die leichte körperliche Tätigkeit wird bei Ihrem Mann auch nicht das Problem sein (wie bei mir, ich würde sogar sehr gerne etwas machen), ich denke die An/Abfahrt ist doch wohl das größte Problem und wer gibt uns den mit diesen Behinderungen + dann auch noch in diesem "hohen" Alter einen Job.
Das ist ja als ganz Gesunder schon fast unmöglich.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste