Medizinischer Dienst Kontra Hausartzt

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Medizinischer Dienst Kontra Hausartzt

Beitragvon chriscat » 03.03.2007, 09:35

Mein Mann (56 Jahre) ist sei Juli 2006 krankgeschrieben (insulinabhängiger Diabetiker, stark schwankend und schwer einstellbar; eingeschränkte Lungenfunktion nach OP, Herzinfarkt im sommer 2005)Eine ambulante Reha wurde im Januar von der zuständigen Ärtztin wegen des schlechten Gesundheitszustandes nicht durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Untersuchung beim Medizinschen Diendt der Krankenkasse. Heute erreichte uns ein Schreiben der Krankenkasse, daß der Medizinische Dienst eine Restarbeitsfähigkeit ab dem 05.03.2007 festgestellt hat und ab diesem Zeitpunkt kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Der Hausartz hat erst am 28.02.2007 eine Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" festgestellt. Was sollen und können wir jetzt tun?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 03.03.2007, 11:18

vielleicht ist die bescheinigung des hausarztes noch gar nicht von der kasse bearbeitet worden. kann ja sein, dass sich das überschnitten hat.

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Beitragvon chriscat » 05.03.2007, 09:06

Hallo!
Vielen Dank fuer die Rueckmeldung. Doch, die Bescheinigung liegt der KK vor und har sich nicht überschnitten.

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 05.03.2007, 11:19

Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Informieren Sie den Hausarzt, damit dieser sich mit der KK in Verbindung setzt.
Telefonieren Sie mit dem medizinischen Dienst und bitte Sie um Auskunft für die anderlautende Einstufung, die doch im deutlichen Gegensatz zu der Meinung des Hausarztes steht.

Frank Wilke

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 05.03.2007, 19:36

Auf jedenfall Widerspruch einlegen, Fristen beachten! Möglicherweise schon einen Anwalt besorgen. Nicht auf den Hausarzt verlassen!!!!
Gruß

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Beitragvon chriscat » 16.03.2007, 10:18

Die Situation meines Mannes hat sich insoweit geändert, als dass er heute, nach Rückkehr des Hausarztes aus dem Urlaub, von diesem mitgeteilt bekam, dass er gegen den Medizinischen Dienst "nichts machen kann" (oder will?)Was nun?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 16.03.2007, 20:59

vielleicht hilft es ja, wenn er einen anderen arzt aufsucht.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 17.03.2007, 01:47

Haben Sie Widerspruch eingelegt ?
Gruß

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Beitragvon chriscat » 19.03.2007, 09:03

Wir haben heute Widerspruch einglegt, da ja noch eine Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung des Hausarztes vorliegt, die meinem Mann die Arbeitsunfähigkeit bis zum 06.12.2007 bestätigt und auch der Krankengeldantrag vom 28.02.2007 den Vermerk des Arztes enthält, arbeitsunfähig "auf weiteres.
Vielen Dank für Eure Hinweise.

Kai-Uwe
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 28
Registriert: 13.03.2007, 17:07

Beitragvon Kai-Uwe » 19.03.2007, 19:39

Hallo chriscat,
gibt es Arbeitsunfahigkeitsbescheinigungen für 9 Monate? Oder ist es ein Schreibfehler?
Was bedeutet eine "Restarbeitsfähigkeit"

Viele Grüße
Kai-Uwe

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Beitragvon chriscat » 20.03.2007, 08:33

Hallo Kai-Uwe,
nein, das ist kein Schreibfehler, in der Arberitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.11.06 ist die Dauer der voraussichtlichen AU bis zum 02.12.07 eingetragen.Die Krankenkasse spricht in einem Schreiben von einem "Restleistungsvermögen" ohne darauf näher einzugehen.Der Medizinische Dienst erkennt in seinem Gutachten, dass mein Mann für eine "leichte, körperliche Tätigkeit einsetzbar" ist.

Kai-Uwe
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 28
Registriert: 13.03.2007, 17:07

Beitragvon Kai-Uwe » 20.03.2007, 09:14

Hallo Chriscat,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei so einer voraussichtlichen AU kann doch der MD nicht einfach anders entscheiden. Ich denke die leichte körperliche Tätigkeit wird bei Ihrem Mann auch nicht das Problem sein (wie bei mir, ich würde sogar sehr gerne etwas machen), ich denke die An/Abfahrt ist doch wohl das größte Problem und wer gibt uns den mit diesen Behinderungen + dann auch noch in diesem "hohen" Alter einen Job.
Das ist ja als ganz Gesunder schon fast unmöglich.

chriscat
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 01.03.2007, 11:49
Wohnort: Bergheim

Beitragvon chriscat » 20.03.2007, 11:40

Hallo Kai-Uwe,
ich glaube auch kaum, dass mein Mann noch eine Anstellung findet. Morgen haben wir ein Gespräch beim Arbeitsamt. Mal sehen, was die dazu sagen. Ist er nun krank oder steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?!


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste