Hallo,
ich habe Probleme mit der Krankengeldberechnung.
Laut BKK werden im Jahr 2006 2105€ Einmalzahlungen angerechnet.
Ich erhielt aber mit Weihnachts -, Urlaubs -, sowie Jubiläumszahlung
zusammen knapp über 5000€. Meine Frage ist: Wird die Prämie zum
Jubiläum (wurde dem Bruttogehalt zugeschlagen und versteuert) auch
zu den Einmalzahlungen gerechnet?
werden Jubiläumszahlungen auch als Einmalzahlungen berechnet
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, es kommt darauf an, in welcher Form und wann die Bezüge geflossen sind.
§23a SGB IV gibt hier zunächst Aufklärung über die Bezüge, die NICHT hinzuzurechnen sind. Wenn es sich um Aufwendungsausgleiche, Waren/Dienstleistungen oder Sachbezüge handelt oder VL, so zählen die Bezüge NICHT hinzu. Wenn die Bezüge im ersten Quartal eines Jahres fließen, so werden diese dem letzten Jahr zugeordnet, wenn dadurch die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr überschritten werden würde.
Zu der Frage:
1.) In welcher Form flossen die Jubiläumszahlungen?
2.) Wann flossen Sie?
3.) Übersteigt Ihr Gehalt inkl. der Sonderzahlungen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV?
Frank Wilke
§23a SGB IV gibt hier zunächst Aufklärung über die Bezüge, die NICHT hinzuzurechnen sind. Wenn es sich um Aufwendungsausgleiche, Waren/Dienstleistungen oder Sachbezüge handelt oder VL, so zählen die Bezüge NICHT hinzu. Wenn die Bezüge im ersten Quartal eines Jahres fließen, so werden diese dem letzten Jahr zugeordnet, wenn dadurch die Beitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr überschritten werden würde.
Zu der Frage:
1.) In welcher Form flossen die Jubiläumszahlungen?
2.) Wann flossen Sie?
3.) Übersteigt Ihr Gehalt inkl. der Sonderzahlungen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV?
Frank Wilke
Jubiläumsgeld
Hallo Namensvetter,
das Jubiläumsgeld wurde mir zur Dezemberabrechnung gutgeschrieben.
Es waren 1000 € brutto.
Mein Bruttogehalt übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings nur
das gesammt Brutto (Schichtzulagen etc.) das steuerpflichtige Brutto liegt so
ca 150 - 200 € drunter.
Es waren keinerlei Verpflichtungen an die Zahlung gebunden da sie,
wie ich glaube, laut Betriebsvereinbarungen gezahlt werden.
Ich hoffe die Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Ich habe mir den § 23a durchgelesen. Danach müsste meines Erachtens das
Jubiläumsgeld mitgerechnet werden. Vielen Dank schon mal für die Infos.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
das Jubiläumsgeld wurde mir zur Dezemberabrechnung gutgeschrieben.
Es waren 1000 € brutto.
Mein Bruttogehalt übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings nur
das gesammt Brutto (Schichtzulagen etc.) das steuerpflichtige Brutto liegt so
ca 150 - 200 € drunter.
Es waren keinerlei Verpflichtungen an die Zahlung gebunden da sie,
wie ich glaube, laut Betriebsvereinbarungen gezahlt werden.
Ich hoffe die Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Ich habe mir den § 23a durchgelesen. Danach müsste meines Erachtens das
Jubiläumsgeld mitgerechnet werden. Vielen Dank schon mal für die Infos.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Hallo Frank
Nochmal die Nachfrage: Dein "normales" Brutto inkl. Schichtzulagen übersteigt bereits die BBG? Oder das Brutto inkl. der Sonderzahlung, Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Irgendwie krieg ich die Zahlen nicht auf die Reihe. Du nennst 1.000€ als Jubiläumsgeld, knapp über 5.000€ als Summe der Einmalzahlungen, und 2.105€ als anerkannte Summe der Einmalzahlungen durch Deine KK.
Insgesamt sind also rund 2.900€ NICHT anerkannt worden? 1.000€ davon Jubiläumsgeld, und der Rest?
Vorab: Krankengeld wird ja auch nur bis zur BBG berechnet, wenn also irgendwelche Zahlungen zusätzlich zu einem Einkommen erfolgen, das schon über der BBG liegt, so fallen diese bei der Berechnung des Krankengelds "unter den Tisch".
Frank Wilke
Nochmal die Nachfrage: Dein "normales" Brutto inkl. Schichtzulagen übersteigt bereits die BBG? Oder das Brutto inkl. der Sonderzahlung, Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Irgendwie krieg ich die Zahlen nicht auf die Reihe. Du nennst 1.000€ als Jubiläumsgeld, knapp über 5.000€ als Summe der Einmalzahlungen, und 2.105€ als anerkannte Summe der Einmalzahlungen durch Deine KK.
Insgesamt sind also rund 2.900€ NICHT anerkannt worden? 1.000€ davon Jubiläumsgeld, und der Rest?
Vorab: Krankengeld wird ja auch nur bis zur BBG berechnet, wenn also irgendwelche Zahlungen zusätzlich zu einem Einkommen erfolgen, das schon über der BBG liegt, so fallen diese bei der Berechnung des Krankengelds "unter den Tisch".
Frank Wilke
Jubiläumsgeld
Hallo,
ich bekam in 2006 Urlaubsgeld 843 €
Weihnachtsgeld 3209 €
Jubiläumszahlung 1000 €
alle Zahlungen ab Juni bis Dezember 2006.
Mein gesamt Brutto in 2006 betrug 50882 €.
Mein steuerpflichtiges Brutto in 2006 betrug 45697 €
Mein steuerpflichtiger Anteil KV/PV 42750 €
Anscheinend wird bei den KK zwischen steuerpflichtig Brutto und
steuerpflichtig KV/PV noch ein Unterschied gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
ich bekam in 2006 Urlaubsgeld 843 €
Weihnachtsgeld 3209 €
Jubiläumszahlung 1000 €
alle Zahlungen ab Juni bis Dezember 2006.
Mein gesamt Brutto in 2006 betrug 50882 €.
Mein steuerpflichtiges Brutto in 2006 betrug 45697 €
Mein steuerpflichtiger Anteil KV/PV 42750 €
Anscheinend wird bei den KK zwischen steuerpflichtig Brutto und
steuerpflichtig KV/PV noch ein Unterschied gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Dann haben wir ja schon des Rätsels Lösung!!
Das steuerpflichtige Brutto und der steuerpflichtige Anteil KV/PV unterscheiden sich, weil 42.750€ die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV ist. Ob du 100.000 verdienst, 42.751€ oder 42.750€ ---> der steuerpflichtige Anteil KV/PV ist immer die BBG! So, das hätten wir erstmal.
Dein steuerpflichtiges Brutto war 45.697€. Davon ziehen wir mal die Einmalzahlungen ab. Insgesamt (Weihnachts-/Urlaubs-/Jubiläumsgeld) sind das 5.052€. Also: 45.697€ - 5.052€ = 40.645€ steuerpflichtiges Brutto OHNE Sonderzahlungen.
Und jetzt wird'S einfach, denn die Preisfrage ist nun: Wie groß ist der Abstand zwischen dem steuerpflichtigen Brutto OHNE Sonderzahlungen und der BBG der GKV?
42.750€ - 40.645€ = .... tataaaaa ..... 2.105€.
Irgendwie kommt mir die Zahl bekannt vor.
Alles klar?
Frank Wilke
Das steuerpflichtige Brutto und der steuerpflichtige Anteil KV/PV unterscheiden sich, weil 42.750€ die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV ist. Ob du 100.000 verdienst, 42.751€ oder 42.750€ ---> der steuerpflichtige Anteil KV/PV ist immer die BBG! So, das hätten wir erstmal.
Dein steuerpflichtiges Brutto war 45.697€. Davon ziehen wir mal die Einmalzahlungen ab. Insgesamt (Weihnachts-/Urlaubs-/Jubiläumsgeld) sind das 5.052€. Also: 45.697€ - 5.052€ = 40.645€ steuerpflichtiges Brutto OHNE Sonderzahlungen.
Und jetzt wird'S einfach, denn die Preisfrage ist nun: Wie groß ist der Abstand zwischen dem steuerpflichtigen Brutto OHNE Sonderzahlungen und der BBG der GKV?
42.750€ - 40.645€ = .... tataaaaa ..... 2.105€.
Irgendwie kommt mir die Zahl bekannt vor.
Laut BKK werden im Jahr 2006 2105€ Einmalzahlungen angerechnet.
Alles klar?
Frank Wilke
Jubiläumsgeld
Hallo,
vielen Dank. Jetzt sehe ich klarer. Muss man ja erstmal durchsteigen.
Bis denne
Frank
vielen Dank. Jetzt sehe ich klarer. Muss man ja erstmal durchsteigen.
Bis denne
Frank
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste