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Wer kommt bei Überfall auf?
Verfasst: 30.09.2010, 14:58
von froggy
Hallo,
wenn jemand überfallen wurde, da man ihm das Portmonee klauen wollte, und ihn deswegen erstmal krankenhausreif schlagen musste,
wer kommt dann für den Krankenhausbesuch und die Arztbesuche auf,
wenn die Täter nicht gefasst sind ?
Danke im vorraus!
Verfasst: 30.09.2010, 15:25
von Frank
Hallo,
das ist die eigene Krankenversicherung.
Gruß
Frank
Verfasst: 30.09.2010, 23:23
von ratte1
Hallo,
m.W. kommt auch das OEG in Frage.
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html
MfG
ratte1
Verfasst: 30.09.2010, 23:58
von Rossi
Okay, ratte1, nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.
Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind? Sofern hier Ansprüche bestehen, sind diese von der Kasse zu realisieren.
Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?
Verfasst: 01.10.2010, 14:59
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Okay, ratte1, nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.
Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind? Sofern hier Ansprüche bestehen, sind diese von der Kasse zu realisieren.
Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?
Hallo Rossi,
nein, es wird nichts abgelehnt - wir versuchen aber den Geschädigten, also das Opfer dazu zubringen einen Antrag nach dem OEG zu stellen bei dem wir behilflich sind - z.B. auch bei der Kontaktierung z.B. vom "Weissen Ring" usw. usw. - zwingen tun wir allerdings niemanden dazu.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.10.2010, 19:31
von ratte1
Hallo Rossi,
Rossi hat geschrieben:nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.
Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind?
Genau richtig.
Rossi hat geschrieben:Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?
Nee, das nun wirklich nicht!
Es gehört doch zu den Aufklärungspflichten des SGB 1 (und natürlich auch zum Service), den Versicherten auf weitergehende Ansprüche - die das OEG ja beinhaltet - hinzuweisen.
In der Praxis kenne ich es auch genauso so, wie es G. Czauderna beschreibt.
MfG
ratte1