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Krankengeldzahlung - Abzug des AG

Verfasst: 13.03.2007, 15:13
von josef
Meine Frau war nach einer OP über 6 Wochen krank.
Die 6 Wochen Lohnfortzahlung war am 26. Feburar 07 abgelaufen und der Leistungszeitraum für das Krankengeld war vom 27.02.07 - 01.03.07.
Nach § 47 SGB Fünftes Buch berechnete die Krankenkasse nach Kalendertage, sprich 2 Tage im Februar und 1 Tag im März. Der Arbeitgeber teilte aber das Bruttogehalt durch 30 Tage und zog 4 Tage vom Bruttogehalt Februar ab. Da die Krankenkasse aber nur 2 Tage im Februar Krankengeld gezahlt hat, fehlen folglich 2 Tage Gehalt.
Meine Frage ist nun: Wer rechnet falsch?

für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruss
Josef

Verfasst: 13.03.2007, 16:06
von fwilke
Ist doch klar: Der AG!
Wenn sie bis zum 26.02. Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte, darf er für den 27. und 28. das Gehalt abziehen.
Oder bin ich jetzt total verbrettert?

Frank Wilke

Verfasst: 13.03.2007, 17:21
von josef
fwilke hat geschrieben:Ist doch klar: Der AG!
Wenn sie bis zum 26.02. Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte, darf er für den 27. und 28. das Gehalt abziehen.
Oder bin ich jetzt total verbrettert?

Frank Wilke


Sehe ich ja genauso, ist es aber nach § 47 SGB Fünftes Buch auch richtig?

Josef