Krankengeld eingestellt vor 72-Wochen-Frist /neue Erkrankung

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ashani
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Krankengeld eingestellt vor 72-Wochen-Frist /neue Erkrankung

Beitragvon ashani » 19.11.2010, 13:10

Hallo liebes Forum!

Ich habe bereits viel in diesem gelesen und dazugelernt. Nun habe ich jedoch zwei Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe:


Aufgrund erheblicher orthopädischer Probleme (Gon-Arthrosen) und Bandscheibe etc. bin ich seit ca. 15 Monaten krankgeschrieben und habe meinen Arbeitsplatz verloren.
Die KK hat vor Ablauf der 72–Wochen-Frist die Krankengeldzahlung eingestellt mit einer Begründung des Med. Dienstes, ohne daß dieser mich in Augenschein genommen hat. Dagegen habe ich über den VdK. Widerspruch eingelegt. Über diesen ist noch nicht entschieden!

Ich wurde nicht ausgesteuert, nur vom MdK arbeitsfähig geschrieben.

Meine Ärzte können die Entscheidung des MdK nicht nachvollziehen und attestieren mir weiterhin und auch fortlaufend AU.
Eigentlich hätte ich noch ca. 10 Wochen Krankengeld bekommen müssen.

1. Wenn ich jetzt wegen einer anderen neuen Krankheit krankgeschrieben werden sollte, zählt dann eine neue Frist (zwei Krankheiten in einem Zeitraum sind wie eine Krankheit)? Und wann fängt diese Frist an zu zählen.
2. Wenn der Widerspruch für mich positiv ausfällt, erhalte ich dann die Krankengeldzahlung für die noch offenen Wochen nachgezahlt?

Über versierte Antworten zu diesem komplizierten Thema freue ich mich sehr.
Ashani

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.11.2010, 14:33

Hallo,
was machst Du denn z.Zt. - arbeiten oder bist du im Leistungsbezug des Arbeitsamtes ?
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.11.2010, 20:14

Meine Ärzte können die Entscheidung des MdK nicht nachvollziehen und attestieren mir weiterhin und auch fortlaufend AU.
Eigentlich hätte ich noch ca. 10 Wochen Krankengeld bekommen müssen.



Es gibt hier extra die sog. AU-Richtlinien. Deine Ärzte müssen sich mit dem MDK auseinandersetzen.

Denn das sind doch die Herrschaften mit dem weissen Kittel, die unterschiedliche Meinungen haben und einfach nur einen gemeinsam Konsens finden müssen, mehr nicht!

ashani
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Beitragvon ashani » 19.11.2010, 20:45

Im Moment bekommen ich kein Krankengeld, bin beim AA registriert bekomme dort aber (auf eigenen Wunsch) erstmal keine Leistungen und lebe vom Ersparten, da die Entscheidung vom MdK zu meiner Gesundschreibung noch offen ist.

Die Widerspruchsbegründung ist vom VdK noch nicht versandt worden, so daß ich vmtl. abwarten muß, was die KK nach Eingang der Begründung veranlaßt.
Danke Ashani

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.11.2010, 23:48

Im Moment bekommen ich kein Krankengeld, bin beim AA registriert bekomme dort aber (auf eigenen Wunsch) erstmal keine Leistungen und lebe vom Ersparten, da die Entscheidung vom MdK zu meiner Gesundschreibung noch offen ist.




Ich möchte mal hoffen, dass Deine Taktik diesbezüglich auch aufgeht.

Die Ansprüche auf ALG I entstehen nicht nach Wünschen, sondern einzig und allein ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, oder nicht!

Solange wie Du von irgendeinem Arzt krankgeschireben bist, bekommst Du kein ALG I. Unweigerlich hat Dein Arzt Dich derzeit krank geschrieben.

Aber ziehe Dein Ding durch, nachher kommt evtl. die böse Erwachung, oder nicht!

ashani
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Beitragvon ashani » 20.11.2010, 11:34

Hallo nochmal!
Vielen Dank für die Antworten.
Leider wurden meine Fragen aus Thread 1 aber noch nicht beantwortet.

Nach Aussage des AA. (würde ich sehrwohl Leistungen von dort bekommen) auch wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin. Das AA würde mich zu seinem eigenen MdK schicken und überprüfen lassen, ob ich arbeiten kann oder nicht. Letztlich wäre die Situation die gleiche wie bei der KK.

Wenn ich jetzt arbeiten gehen würde, würde die Entscheidung des MdK. gg. die ich ja Widerspruch eingelegt habe, letztlich bestätigt werden.
Dies geht auf keinen Fall, denn meine Hoffnung ist, dass eine Überprüfung (persönliche Untersuchung) beim MdK. die Meinung meiner Ärzte bestätigt - also AU liegt weiter vor. Was passiert dann mit der (falschen) Entscheidung des MdK der KK?
Und was passiert dann mit dem noch ausstehenden Krankengeld?
Rossi:
Deine Antwort verstehe ich leider nicht - von Taktik ist da in keinem Fall die Rede. Ich will eine definitive Entscheidung des MdK. herbeiführen?
Vielleicht kannst Du Deine Stellungnahme etwas erläutern.
Trotzdem nochmal die Frage:
Wann läuft die 72-Wochen-Frist aus. Mit Einstellung des Krankengeldes oder tatsächlich nach 72 Wochen, auch wenn das Krankengeld vorher eingestellt wurde.
Ist alles sehr kompliziert. Vielleicht kann mir jemand die Situation/Rechtslage erklären.
Grüße
Ashani

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.11.2010, 17:01

ashani hat geschrieben:Hallo nochmal!
Vielen Dank für die Antworten.
Leider wurden meine Fragen aus Thread 1 aber noch nicht beantwortet.

Nach Aussage des AA. (würde ich sehrwohl Leistungen von dort bekommen) auch wenn ich weiterhin krankgeschrieben bin. Das AA würde mich zu seinem eigenen MdK schicken und überprüfen lassen, ob ich arbeiten kann oder nicht. Letztlich wäre die Situation die gleiche wie bei der KK.

Wenn ich jetzt arbeiten gehen würde, würde die Entscheidung des MdK. gg. die ich ja Widerspruch eingelegt habe, letztlich bestätigt werden.
Dies geht auf keinen Fall, denn meine Hoffnung ist, dass eine Überprüfung (persönliche Untersuchung) beim MdK. die Meinung meiner Ärzte bestätigt - also AU liegt weiter vor. Was passiert dann mit der (falschen) Entscheidung des MdK der KK?
Und was passiert dann mit dem noch ausstehenden Krankengeld?
Rossi:
Deine Antwort verstehe ich leider nicht - von Taktik ist da in keinem Fall die Rede. Ich will eine definitive Entscheidung des MdK. herbeiführen?
Vielleicht kannst Du Deine Stellungnahme etwas erläutern.
Trotzdem nochmal die Frage:
Wann läuft die 72-Wochen-Frist aus. Mit Einstellung des Krankengeldes oder tatsächlich nach 72 Wochen, auch wenn das Krankengeld vorher eingestellt wurde.
Ist alles sehr kompliziert. Vielleicht kann mir jemand die Situation/Rechtslage erklären.
Grüße
Ashani


Hallo, vielen Dank für die Antwort -
wenn du also beim Arbeitsamt gemeldet bist aber keine LEISTUNG BEZIEHST - wie bist du dann krankenversichert. Die Kasse hat doch die Krankengeldzahlung eingestellt - dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, demnach musste dein Versicherungsverhältnis ab dem Folgetag umgestellt werden - kurz gefragt - zahlst du freiwillige Beiträge derzeit ?
Das könnte von weittragender Bedeutung sein.
Gruss
Czauderna

ashani
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Beitragvon ashani » 21.11.2010, 11:58

Hallo Czauderna!
Ja, ich bin freiwillig versichert.

Aber nochmal: Gilt die 72-Wochen-Frist für die Zahlung des KG jetzt als abgelaufen, obwohl nur 50 Wochen gezahlt und ich danach mit einer "Stellungnahme" (keinem Gutachten) d. MdK. arbeitsfähig geschriebn wurde oder nicht?

Ich bin aber durchgängig also bis heute von meinem Arzt AU geschrieben.
Dies würde er auch im Falle einer Inanspruchnahme von ALG1 weiter tun, weil es auch so ist.

Vielen Dank für die Beantwortung.
Ashani

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 21.11.2010, 12:10

ich habe hier einen Hänger.

Auf Grund Deiner Krankheit hast Du Deinen Arbeitsplatz verloren. Du bist freiwilliges Mitglied in einer Krankenkasse. Du bist krank geschrieben und beim Arbeitsamt gemeldet.

Wie passt dies zusammen?


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