Einstellung Krankengeld wg Auszahlung von Urlaubsabgeltung

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Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 09:56

Nee ich wollte nur wissen warum die auf die Idee gekommen sind das du eigentlich Arbeitslos bist, bzw sein könntest udn weil du ARGe geschreiben hast.

Nee denn verstehe ich auch nicht so recht die Argumentation der KASSE.

Gut. Danke dir.

Vergil.

Uli
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Beitragvon Uli » 02.12.2010, 10:03

Ahso, nee, ich war im Juni bei der ARGE, ich dachte, ich müsse mich arbeitslos melden, weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende September hatte. Dort bekam ich die Info, erst wieder su erscheinen, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 10:08

ola, frag doch mal bei deiner Kasse nach ob da zufällig ob da so ab dem 01.06.10 dieses Jahres eine Meldung als als ALG II Bezieherin ins EDV System eingeflossen ist.

Uli
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Beitragvon Uli » 02.12.2010, 10:11

kann eigentlich auch nich sein, denn bei d ARGE habe ich keinerlei persönliche Daten hinterlassen...........

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 10:24

ok war jetzt auch nur ein #Gedankenspiel, es kann schon mal vorkommen das eine elektronsiche Meldung falsch abgesetzt wird. Nee denn verstehe ich das Ganze nicht so recht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.12.2010, 19:09

Ich kann mich nur noch wiederholen.

Meine Erfahrung zeigt, dass gerade im Bereich des Krankengeldes derzeit innovative und creative Gedankenansätze in der Praxis sehr häufig vorkommen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Vielfach sind die Kunden dann - weil der Hahn einfach zugedreht wird - beim ALG II vorstellig. Und dann geht das Theater los, die Fälle landen dann bei mir!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 19:14

So schlimm, ich dachte immer es gibt nichts creatives in diesem Bereich.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 19:15

ach Rossi, entsprechendes Rundschreiben vom BVA vom 19.11.10 haste?

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Beitragvon Rossi » 02.12.2010, 19:31

Öhm, wat fürn Rundschreiben vom 19.11.10?

Ich bin ja kein Kassenmitarbeiter?

Ist dat Teil irgendwo im Netz zu finden?

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 19:57


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Beitragvon Rossi » 02.12.2010, 20:51

Merci vergil, grosses Lob an Dich.

Da kann man mal wieder sehen, das Verfahrensrecht ist das A. und O.; hierhauf weist das BVA zutreffend hin.

Bei uns häufen sich allerdings die Fälle, wo die AU nicht mindestens 1 Tag vor Ablauf der letzten AU eingereicht wird.

Nehmen wir ein Beispiel:

AU vom 01.11.2010 - 14.11.2010 (depressive Episode) mit Krankengeldzahlung

nächster Arzttermin am 15.11.2010

AU vom 15.11.2010 - 30.11.2010 (weiterhin depressive Episode)

Da kommt bei uns der Sensemann und das Krankengeld wird abgelehnt.

Begründung hierfür, ist auch eine BSG-Entscheidung. Wenn am 15.11.2010 die AU festgestellt wird, dann beginnt der Krankengeldanspruch 1 Tag nach der Feststellung, nämlich am 16.11.2010. Bis dato ist keine Mitgliedschaft mehr vorhanden, weil diese am 14.11.2010 durch den Krankengeldbezug endete. Und dann ist Schluss mit lustig, ätschi, bätschi! Das absolute Renner derzeit.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 21:24

hm nuja mußte ml kucken SGB LR zum Krankengeld ist da alles ganz schön anschaulich dargestellt

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 21:28

ähm moment mal AU bis 14.11.10, grundsätzlich müßte am 14.11.10 AU wieder festgestellt werden, Ich kann mich irgendwie dunkel dran erinnern das man das trotzdem noch laufend anzusehen ist von wegen mögliche Einschränkungen beim Zugang zum Arzt.

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Beitragvon Rossi » 02.12.2010, 21:43

ähm moment mal AU bis 14.11.10, grundsätzlich müßte am 14.11.10 AU wieder festgestellt werden, Ich kann mich irgendwie dunkel dran erinnern das man das trotzdem noch laufend anzusehen ist von wegen mögliche Einschränkungen beim Zugang zum Arzt.




Dann krame die Klamotte mal raus. Ich habe derzeit mehrere Verfahren diesbezüglich am laufen.

Dann hast Du bei mir nen dicken Pluspunkt!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2010, 22:46

Habe das ganze mal gelöscht, ist doch eher was für Fachleute. ggf im Netzt unter Haufe.de abrufbar, sozialversicherung.


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