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Verfasst: 02.12.2010, 09:56
von Vergil09owl
Nee ich wollte nur wissen warum die auf die Idee gekommen sind das du eigentlich Arbeitslos bist, bzw sein könntest udn weil du ARGe geschreiben hast.

Nee denn verstehe ich auch nicht so recht die Argumentation der KASSE.

Gut. Danke dir.

Vergil.

Verfasst: 02.12.2010, 10:03
von Uli
Ahso, nee, ich war im Juni bei der ARGE, ich dachte, ich müsse mich arbeitslos melden, weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende September hatte. Dort bekam ich die Info, erst wieder su erscheinen, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe.

Verfasst: 02.12.2010, 10:08
von Vergil09owl
ola, frag doch mal bei deiner Kasse nach ob da zufällig ob da so ab dem 01.06.10 dieses Jahres eine Meldung als als ALG II Bezieherin ins EDV System eingeflossen ist.

Verfasst: 02.12.2010, 10:11
von Uli
kann eigentlich auch nich sein, denn bei d ARGE habe ich keinerlei persönliche Daten hinterlassen...........

Verfasst: 02.12.2010, 10:24
von Vergil09owl
ok war jetzt auch nur ein #Gedankenspiel, es kann schon mal vorkommen das eine elektronsiche Meldung falsch abgesetzt wird. Nee denn verstehe ich das Ganze nicht so recht.

Verfasst: 02.12.2010, 19:09
von Rossi
Ich kann mich nur noch wiederholen.

Meine Erfahrung zeigt, dass gerade im Bereich des Krankengeldes derzeit innovative und creative Gedankenansätze in der Praxis sehr häufig vorkommen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Vielfach sind die Kunden dann - weil der Hahn einfach zugedreht wird - beim ALG II vorstellig. Und dann geht das Theater los, die Fälle landen dann bei mir!

Verfasst: 02.12.2010, 19:14
von Vergil09owl
So schlimm, ich dachte immer es gibt nichts creatives in diesem Bereich.

Verfasst: 02.12.2010, 19:15
von Vergil09owl
ach Rossi, entsprechendes Rundschreiben vom BVA vom 19.11.10 haste?

Verfasst: 02.12.2010, 19:31
von Rossi
Öhm, wat fürn Rundschreiben vom 19.11.10?

Ich bin ja kein Kassenmitarbeiter?

Ist dat Teil irgendwo im Netz zu finden?

Verfasst: 02.12.2010, 19:57
von Vergil09owl

Verfasst: 02.12.2010, 20:51
von Rossi
Merci vergil, grosses Lob an Dich.

Da kann man mal wieder sehen, das Verfahrensrecht ist das A. und O.; hierhauf weist das BVA zutreffend hin.

Bei uns häufen sich allerdings die Fälle, wo die AU nicht mindestens 1 Tag vor Ablauf der letzten AU eingereicht wird.

Nehmen wir ein Beispiel:

AU vom 01.11.2010 - 14.11.2010 (depressive Episode) mit Krankengeldzahlung

nächster Arzttermin am 15.11.2010

AU vom 15.11.2010 - 30.11.2010 (weiterhin depressive Episode)

Da kommt bei uns der Sensemann und das Krankengeld wird abgelehnt.

Begründung hierfür, ist auch eine BSG-Entscheidung. Wenn am 15.11.2010 die AU festgestellt wird, dann beginnt der Krankengeldanspruch 1 Tag nach der Feststellung, nämlich am 16.11.2010. Bis dato ist keine Mitgliedschaft mehr vorhanden, weil diese am 14.11.2010 durch den Krankengeldbezug endete. Und dann ist Schluss mit lustig, ätschi, bätschi! Das absolute Renner derzeit.

Verfasst: 02.12.2010, 21:24
von Vergil09owl
hm nuja mußte ml kucken SGB LR zum Krankengeld ist da alles ganz schön anschaulich dargestellt

Verfasst: 02.12.2010, 21:28
von Vergil09owl
ähm moment mal AU bis 14.11.10, grundsätzlich müßte am 14.11.10 AU wieder festgestellt werden, Ich kann mich irgendwie dunkel dran erinnern das man das trotzdem noch laufend anzusehen ist von wegen mögliche Einschränkungen beim Zugang zum Arzt.

Verfasst: 02.12.2010, 21:43
von Rossi
ähm moment mal AU bis 14.11.10, grundsätzlich müßte am 14.11.10 AU wieder festgestellt werden, Ich kann mich irgendwie dunkel dran erinnern das man das trotzdem noch laufend anzusehen ist von wegen mögliche Einschränkungen beim Zugang zum Arzt.




Dann krame die Klamotte mal raus. Ich habe derzeit mehrere Verfahren diesbezüglich am laufen.

Dann hast Du bei mir nen dicken Pluspunkt!

Verfasst: 02.12.2010, 22:46
von Vergil09owl
Habe das ganze mal gelöscht, ist doch eher was für Fachleute. ggf im Netzt unter Haufe.de abrufbar, sozialversicherung.