Krankengeldeinstellung / anstehende Reha - rehaunfähigkeit

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Bacio
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Krankengeldeinstellung / anstehende Reha - rehaunfähigkeit

Beitragvon Bacio » 07.12.2010, 15:33

hallo an Euch alle,

ich fühle mich gerade recht hilflos und suche gerade dringend Hilfe und Tipps.

Hier kurz meine Geschichte:
Im Januar diesen Jahres wurde ich wegen akuten Rückenschmerzen arbeitsunfähig. Seit Mitte Februar zahlt meine Krankenkasse Krankengeld. Ende März erfolgte die Diagnose Bandscheibenvorfall / Spinalkanalstenose. Ich wurde orthop. behandelt, allerdings trat keine Verbesserung des Krankheitsbildes statt. Durch meine Krankenkasse wurde eine Reha angeordnet, diese sollte im November jetzt stationär anfangen. Ich bekam aber eine ganz heftige Grippe mit Fieber und wurde von meinem behandelnden Arzt "rehaunfähig" geschrieben. Das Attest ging an die Krankenkase, an die Rehaklinik und an den Rentenversicherungsträger.

Die Bearbeiterin der Krankenkasse rief mich dann zweitägig an um abzuklären ob ich wieder rehafähig bin. Die ging mir gelinde gesagt auf den Nerv. Zur Gesundung trägt so ein emotionaler Druck nicht wirklich bei. Jedenfalls gab ich dann entnervt auf und stimmte einem neuen Termin zu - ich bin aber immer noch nicht rehafähig. Durch viele Medikamente kann ich kein Antibiotikum nehmen und somit habe ich immer noch die übelste Grippe. Das sieht man und hört man, die Dame von der Krankenkasse beeindruckt das jedoch gar nicht und droht mir nun das Krankengeld einzustellen.

Meine Frage ist, hat die Dame von der Krankenkasse recht und man kann mir einfach das Krankengeld einstellen OBWOHL ich ein ärztliches Attest habe?

Es wäre lieb und hilfreich wenn ihr mir antworten könntet.

Herzlichen Dank schon mal im Voraus!
Kerstin

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.12.2010, 16:34

Hallo,
zunächste eine Vorbemerkung allgemeiner Art - es wundert mich schon etwas, dass eine Reha immer als eine Art "Strafe" angesehen wird und als Mittel den Patienten zu ärgern.
Das aber nur allgemein - nun zur Frage konkret - die Reha muss immer ein Ziel haben, welches in deinem Fall die Widerherstellung deiner Gesundheit und damit auch die Widerhgerstellung der Arbeitsfähigkeit ist.
Dieses Ziel haben grundsätzlich immer beide Seiten, der Versicherte als auch die Krankenkasse - womöglich aus unterschiedlichen Gründen, aber immerhin ist es ein gemeinsames Ziel - würdest Du mir da zustimmen ??.
Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden wenn auch die besten Voraussetzungen zu dieser Zierlerfüllung vorhanden sind, bei der Kasse ist das kein Problem, beim Versicherten muss die Reha-Fähigkeit vorliegen, das heisst, ist der Versicherte aufgrund seiner körperlichen Belastbarkeit fähig am Erreichen des Reha-Ziels aktiv mitzuarbeiten.
Das zu entscheiden bedarf es nicht nur der Einschätzung des Patienten selbst sondern auch die des behandelnden Arztes. Hat die Kasse Zweifel an der Einschätzung der beiden, kann sie als Hilfe den MDK hinzuziehen.
Wenn nun diese Zweifel nicht ausgeräuimt werden dann kann die Kasse auf die Durchführung der Reha-Massnahme zu einem bestimmten Termin bestehen und im Weigerungsfal wegen fehlender Mitwirkung die Krankengeldzahlung verweigern. Ich mache diesen Job bei der Kasse nun schon mehr als 40 Jahre, aber aus diesem Grunde musste ich noch nie Krankengeld verweigern, schliesslich kann man miteinander reden. Ich weiss aber auch, dass es heutzutage auch bei bestimmten Kassen nach dem Mott "time is money" geht - leider.
Gruss
Czauderna

Bacio
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Beitragvon Bacio » 07.12.2010, 16:48

Hallo,

erst einmal danke für deine ausführliche Antwort. Ich stimme dir vollkommen zu. Ich sehe eine Reha auch nicht als Strafe an - keinesfalls. Ich möchte nur, dass die Ausgangsposition so ist, dass die Reha auch etwas bringt. Damit ich wieder arbeitsfähig bin - ich habe noch eine Anstellung und einen Arbeitgeber der hinter mir steht.

Nicht nur ich empfinde, dass ich derzeit krank bin - wer jemals ne Grippe hatte weiß wovon ich spreche - sondern auch mein Hausarzt. Sonst würde er mir ja auch kein Attest ausstellen.

Das die Krankenkasse das Ziel verfolgt, mich schnellstmöglich aus dem Leistungsbezug herauszubekommen - ist klar und verständlich. Nur die drohungen mir das Krankengeld einzustellen, kann ich nicht nachvollziehen.

LG
K.


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