Zu wievielen Ärzten eines Faches (z.B. HNO-Arzt) maximal darf ich grundsätzlich gehen, damit ich keine Probleme mit meiner Krankenkasse bekomme, wenn ich die Belastungsgrenze schon erreicht habe und eine Befreiungskarte bekommen habe?
den Beratungsservice meiner Krankenkasse zu fragen hälte ich für eine nicht gute Idee, denn sie sind interessiert, dass ich möglichst wenige Ärzte aufsuche, da sonst sie mehr Geld ausgeben. Ich habe bereits Ärger sogar nur dadurch bekommen, dass ich bei 3 Urologen war ( als ich Quittungen vorgelegt habe um eine Befreiungskarte zu bekommen ( nachdem ich die Belastungsgrenze erreicht habe ).
Zu wievielen Fachärzten darf ich gehen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hallo Marned,
das "Arzthopping" war bis zu Einführung der 10,00 € Praxisgebühr ein sehr beliebter "Volkssport". Seitdem das aber wirkliches Geld kosten kann und manche Facharztpraxen nur auf "Überweisungsschein" behandeln, sei tdem wird dieser "Sport" nur noch sporadisch betrieben.
Führend in dieser "Sportart" sind nach wie vor diejenigen, welche über einen Befreiungsausweis verfügen.
Jetzt will ich keinesfalls dagegen sprechen dass ein Versicherter nicht mal einen zweiten Arzt aufsucht um eine "Zweitmeinung" zu hören oder weil er mit dem ersten Arzt aus irgendwelchen Gründen nicht klar kam, aber wenn dann schon der dritte oder vierte Arzt aufgesucht wird, dann fehlt mir das Verständnis dafür und auch würde als Kasse da mal ein "ernstes Wort" mit meinem Versicherten sprechen.
Ich schliesse mich meinem Vorschreiber an, den Beratungsservoce der Kasse in Anspruch zu nehmen.
Gruss
Czauderna
das "Arzthopping" war bis zu Einführung der 10,00 € Praxisgebühr ein sehr beliebter "Volkssport". Seitdem das aber wirkliches Geld kosten kann und manche Facharztpraxen nur auf "Überweisungsschein" behandeln, sei tdem wird dieser "Sport" nur noch sporadisch betrieben.
Führend in dieser "Sportart" sind nach wie vor diejenigen, welche über einen Befreiungsausweis verfügen.
Jetzt will ich keinesfalls dagegen sprechen dass ein Versicherter nicht mal einen zweiten Arzt aufsucht um eine "Zweitmeinung" zu hören oder weil er mit dem ersten Arzt aus irgendwelchen Gründen nicht klar kam, aber wenn dann schon der dritte oder vierte Arzt aufgesucht wird, dann fehlt mir das Verständnis dafür und auch würde als Kasse da mal ein "ernstes Wort" mit meinem Versicherten sprechen.
Ich schliesse mich meinem Vorschreiber an, den Beratungsservoce der Kasse in Anspruch zu nehmen.
Gruss
Czauderna
Seit der Einführung der Praxisgebühr geht doch eigentlich jeder nur noch zu einem Arzt, oder? Arzthobbing ist doch ausgestorben?!
Ansonsten mal unverbindlich bei deiner Krankenkasse nachfragen. Aber ich würde das vorsichtig machen, sonst werden sie hellhörig und achten auf dich als Klienten besonders.
Ansonsten mal unverbindlich bei deiner Krankenkasse nachfragen. Aber ich würde das vorsichtig machen, sonst werden sie hellhörig und achten auf dich als Klienten besonders.
Apfelmus hat geschrieben:Seit der Einführung der Praxisgebühr geht doch eigentlich jeder nur noch zu einem Arzt, oder? Arzthobbing ist doch ausgestorben?!
Ansonsten mal unverbindlich bei deiner Krankenkasse nachfragen. Aber ich würde das vorsichtig machen, sonst werden sie hellhörig und achten auf dich als Klienten besonders.
Hallo,
letzteres ist allein technisch nicht möglich - die Kasse kann nicht zeitnah verfolgen wann ein Versicherter bei welchem Arzt war.
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste