Angemessene Vergütung für Haushaltshilfe

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Kunderella
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Angemessene Vergütung für Haushaltshilfe

Beitragvon Kunderella » 13.05.2011, 20:03

Hallo liebe KK-Experten,

gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, was eine angemessene Vergütung für eine Haushaltshilfe ist oder kann die KK dafür einen willkürlichen Wert festlegen?

Kann es sein, dass es da große Unterschiede von KK zu KK gibt?

Wie kommt es, dass eine KK lieber einen um 50% höheren Stundenlohn für einen ungelernten Praktikanten ausgibt, als eine selbst gesuchte, mit dem Haushalt und dem zu betreuenden Kind vertraute Person halbwegs ordentlich zu bezahlen?

Kann man irgendwie dagegen vorgehen, wenn eine KK nur einen sehr geringen Stundensatz für eine im Krankeheitsfall benötigte Haushaltshilfe zahlen mag? (Abgesehen vom Wechsel, das dauert ja leider knappe 3 Monate, bis der vollzogen ist).

Danke für Eure Hilfe!

sozifa
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Beitragvon sozifa » 08.07.2011, 20:50

maßgelich hierfür ist eine Bezugsgröße die man im SGB IV findet. Als maximum kann eine KK für eine selbstbeschafte Haushaltshilfe, die nicht verwandt ist (bis zum 2. Grad) 8€ die stunde zahlen

Berechnung: Bezugsgröße für das Jahr 2011: 2555€

2,5% (festgelegte Größe) von 2555€ = 63,875€ /8 (maximale Stundenzahl am Tag der erstattungsfähigen HHH) 7,98€
Diesen betrag rundet man auf den nächst höheren geraden Euro-Betrag also 8€/h maximal! Maximum auch 8h/Tag =64€/tag!

Je nach Umfang der HHH kann die KK aber auch einen geringeren Betrag zahlen bzw genehmigen

Unterschiede zwischen den KK kann es da keine großen geben, da es halt gesetzlich festgelegt ist.

Lediglich die Voraussetzungen für eine HHH kann in der Satzung gelockert werden.

Sollte die HHH sogar verwandt sein bis zum 2. Grad wird nur ein evtl. Verdienstausfall erstattet. Hierfür ist eine Bescheinigung des Arbeitgeber notwenig, dass diese Person unbezahlten Urlaub hatte.

LG

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Beitragvon ratte1 » 08.07.2011, 23:16

sozifa hat geschrieben:Unterschiede zwischen den KK kann es da keine großen geben, da es halt gesetzlich festgelegt ist.

Lediglich die Voraussetzungen für eine HHH kann in der Satzung gelockert werden.
Sorry, aber das stimmt nicht. Es gibt keine gesetzliche Festlegung, sondern die angegebene Höhe ist lediglich eine (Höchst-)Empfehlung, von denen die KK durchaus abweichen können. Auch gibt es - obwohl es diese Regelung schon seit vielen Jahren gibt - bis heute keine BSG-Rechtsauslegung des Begriffes "angemessen" in diesem Bereich.


MfG
ratte1


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