keine Krankenversicherung

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Mathias
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keine Krankenversicherung

Beitragvon Mathias » 26.04.2007, 21:47

Hallo zusammen,

habe einen Bekannten der nicht krankenversichert ist.
Nun ist es passiert und er liegt im Krankenhaus.
Er selbst ist Zahlungsunfähig. Als nächste Verwandte sind noch Mutter und Schwester da.
Wer muß zahlen?

Danke

Gruß
Mathias

fwilke
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Beitragvon fwilke » 27.04.2007, 00:11

Hallo Mathias,

seit dem 01.04.2007 gilt für ehemals GKV-versicherte Personen versicherungspflicht! Er soll rückwirkend zum 01.04.2007 den Antrag auf Aufnahme bei seiner letzten GKV stellen.
Kann er sich die Beiträge nicht leisten, muss Bedürftigkeit vorliegen, dann wird er beitragsfrei versichert. Das wissen die bei der GKV aber auch! Nicht abwimmeln lassen!

War er zuletzt PKV versichert: Aua! Da kenne ich die Regelungen nicht.

Warum ist er denn im Krankenhaus? Unfall? Gibt es einen schuldigen? War es ein Berufsunfall?

Frank Wilke

Mathias
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Beitragvon Mathias » 27.04.2007, 11:21

Hallo Herr Wilke,

also, mein Bekanter ist arbeitslos (aber nicht als solcher gemeldet!) und jobt gelegenlich "schwarz". Zuletzt GKV-versichert schätze ich mal vor 2 - 3 Jahren. War noch nie PKV-versichert.
Unfall, na ja, Suizidversuch.

Wie sieht es jetzt aus mit der "Pflicht", daß die nächsten Verwandten einspringen müssen?


Gruß
Mathias

fwilke
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Beitragvon fwilke » 27.04.2007, 12:59

Hallo Mathias,

EIGENTLICH (das aber kommt gleich) müssen Verwandte nicht zahlen. Denn:
wie ich schrieb, besteht für Deinen Bekannten seit dem 01.04.2007 Versicherungspflicht. Stellt schnellstmöglich (heute oder Montag) einen Antrag bei der letzten GKV. Er wird rückwirkend zum 01.04. aufgenommen und hat Versicherungsschutz.

ABER es gibt in der GKV Einschränkungen. So werden nicht zwingend die Behanldungskosten für Schäden erstattet, die sich der Versicherte absichtlich zugefügt hat. Bei Suizidversuchen gibt's da sicherlich Härtefallregelungen.

Geht zur GKV - schnell!!

Frank Wilke

Mathias
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Beitragvon Mathias » 27.04.2007, 15:38

Hallo Herr Wilke,

danke für Ihre Infos.
Werde Sie schleunigst weiterreichen.

Gruß
Mathias

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.05.2007, 23:51

Na ja und mit Schweinsgalopp zusätzlich ALG II beantragen.

Hierdurch entsteht eine Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V. Diese bricht dann auch noch die Pflichtversicherung als sog. Nichtversicherter im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV.

Und nen kleinen Vorteil hat der ALG II-Antrag auch noch. Nicht nur, dass die Beiträge für die KV/PV als Annexleistungen gezahlt werden, sondern es gibt auch noch Kohle zum Leben!!!


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