78 Wochen Krankengeld - danach "zwangsverrentet "

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vmatelier
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78 Wochen Krankengeld - danach "zwangsverrentet "

Beitragvon vmatelier » 07.06.2011, 12:58

hallo zusammen,

ich haette folgende frage:

ich bin seit 6.1.11 krank geschrieben (krebs) und dauerhaft in palliativ-behandlung, da der
krebs als "unheilbar" gilt - es geht nur noch um eine qualitative lebensverlängerung, die aber
auch noch jahre dauern kann. (hoffentlich)

ich bin anerkannt (auf zunächst) 5 jahre zu 100% schwerbehindert (ausweis), was mir
auch einen besonderen kündigungsschutz beschert (bin 56 jahre alt und seit 16 jahren in einer relativ "grossen" firma (ca. 2000 mitarbeiter weltweit) beschäftigt, der es wirtschaftlich gut geht.

nun meine frage:

meines wissens nach werde ich nach 78 wochen krankengeld (incl. der ersten 6 wochen lohnfortzahlung) wohl zwangsverrentet.

angenommen, ich könnte vor diesem "stichtag" wieder arbeiten gehen - wie lange müsste ich wieder arbeiten gehen, um wiederum die 78 wochen anspruch auf das krankengeld zu haben ?

meine kr-versicherung möchte ich zu diesem thema nicht befragen, da sich die frage etwas nach "abzocke" anhört, was aber nicht der fall ist, da ich nicht weiss, wie sich der krebs in ca. einem jahr entwickelt.

für eine sachliche antwort und ev. weitere tipps diesbzgl. wäere ich sehr dankbar.

gruss
vmatelier

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Beitragvon Bärliner49 » 17.06.2011, 15:46

Hallo ,
erstmal vorweg , ich würd an deiner Stelle jeder Institution löcher in der Bauch fragen.Stolz spielt da überhaupt keine Rolle.
Nach 78 Wochen bekommt du von der GKV eine Aufforderung eine Rente (EU Rente) zu beantragen.Dafür hast du 10 Wochen zeit.Erst danach werden leistung eingestellt.
Zu der Krankheit:Die 78 Wochen bleiben bestehen solange bis du gesund bist.Egal ob du zwischendurch arbeiten gehts.Da würde nur eine "andere Erkrankung" helfen um die 78 Wochen neu zu starten.
Mein persöhnlicher Tip: Reich Rente ein , versuch bei deinem Arbeitgeber, falls er dich schätzt, ein Teilzeitjob(Eu Renten Hinzuverdienst) zu bekommen.Und genieße dein Leben solange es geht.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.06.2011, 19:26

Das Wichtigste in Kürze
Krankengeld erhalten versicherte Patienten von der Krankenkasse, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld wird individuell berechnet und ist niedriger als das Nettoeinkommen. Innerhalb von 3 Jahren gibt es höchstens eineinhalb Jahre lang Krankengeld für dieselbe Krankheit.
Dauer(§ 48 SGB V)
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sogenannte Blockfrist. Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

"Dieselbe Krankheit" heißt: identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt.

Die Leistungsdauer verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit hinzutritt. Es bleibt bei maximal 78 Wochen.

Erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit
Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen:

•erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit,
•mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und
•mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.


Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld zwar theoretisch besteht, aber tatsächlich ruht oder versagt wird (s.u.), werden wie Bezugszeiten von Krankengeld angesehen (§ 48 Abs. 3 SGB V).

Beispiel
Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dessen Arbeitsentgelt bis zu 6 Wochen weiter (§ 3 EntgeltfortzahlungsG), das heißt der Anspruch auf Krankengeld besteht zwar, aber er ruht (§ 49 Abs. 1 SGB V). Erst danach gibt es Krankengeld. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden aber wie Krankengeld-Bezugszeiten behandelt, so dass noch maximal 72 Wochen (78 Wochen abzüglich 6 Wochen = 72 Wochen) Krankengeld gezahlt wird.

Praxistipp
Zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers das Entgelt jedoch nicht weiter, obwohl hierauf ein Anspruch nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, gewährt die Krankenkasse bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) das Krankengeld, da das Krankengeld nur bei tatsächlichem Bezug des Arbeitsentgelts ruht. Der Anspruch des versicherten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung geht dabei auf die Krankenkasse über.

Wer hilft weiter?Krankenkassen

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Beitragvon Czauderna » 17.06.2011, 20:09

Hallo,
nach Ablauf des Krankengeldanspruchs folgt nicht zwangsläufig die "Verrentung" und schon gar nicht die "Zwangsverrentung". Der Zwang einen Rentenantrag zu stellen, den gibt es nur bei Erreichen der Altersgrenze und dadurch dem Anspruch auf Altersruhegeld.
Auch ich ann mich den Vorredner nur anschliessen - Fragen, fragen und nochmals fragen, egal wenn, wan, und wo - natürlich zuerst diejenigen welche
konkret Handklungsbedarf haben, also der Krankenkasse und den Rentenversicherungsträger. Von "Abzocke" kann hier wohl keine Rede sein, auch nicht im Ansatz - denn der erneute Anspruch wegen der gleichen Erkrankung
ist eher theoretischer Natur, wird wahrscheinlich aus versicherungstechnischen Gründen scheitern - warum, weil z.B. zwischen dem Leistungsende und dem neuen Leistungsbeginn über einen längeren Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung bestanden haben darf und weil zum Beginn der neuen Dreijahresfrist auch eine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch bestehen muss - das gab und gibt es zwar in der Praxis, ist aber sehr selten.
Gruss
Czauderna

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78 Wochen

Beitragvon vmatelier » 18.06.2011, 10:33

hallo zusammen,

vielen dank an alle, die mir geantwortet haben. werde die tipps hoffentlich positiv verwerten können und die richtigen schritte machen.

gruss
vmatelier


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