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Nachuntersuchung bei bleibenden Schäden Zeitlimit

Verfasst: 28.06.2011, 02:21
von 1125
Hallo,

ich hatte mir vor 2 Jahren den Arm gebrochen und habe nun Beschwerden, allerdings sollte ich vor einem Jahr zur Nachuntersuchung.

Kann ich dort immer noch hin?
Finde nichts bei Google, auch nicht auf der Seite.

Bin bei der BKK-VBU.

Vielen Danke für die Hilfe!
MfG
Chris

Verfasst: 28.06.2011, 17:46
von Cassiesmann
Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Wenn Sie Schmerzen im Arm haben gehen Sie doch einfach zum Arzt.

Grüße
CM

Verfasst: 28.06.2011, 20:32
von DKV-Service-Center
[quote="Cassiesmann"]Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Wenn Sie Schmerzen im Arm haben gehen Sie doch einfach zum Arzt.

Grüße
CM[/quote]

ich glaube es geht möglicherweise um Fristversäumnisse entweder für ne Unfall oder BU- Versicherung. ansonsten schließe ich mich an, versteh die Frage auch nicht :-)
Gruß

Verfasst: 29.06.2011, 01:00
von 1125
Hey,

ja tut mir leid, ich meinte die Unfall-Versicherung!

Zahlt die denn ggf. für bleibende Schäden?

Verfasst: 29.06.2011, 07:27
von Vergil09owl
Gegenfrage warum sollte hier denn die BG zahlen, welche bG mus zahlen, wer hat festgestellt das es sich um einen BG Fall handelt?

Verfasst: 29.06.2011, 08:12
von Cassiesmann
Hallo,

das hängt von den Tarifbedingungen der Unfallversicherung ab. Das kann man so pauschal nicht sagen.

Abgesehen davon ist dies hier ein Krankenversicherungsforum ;-)

Grüße
CM

Verfasst: 29.06.2011, 12:08
von 1125
Hey,

nun gut, danke erst einmal :D
Ich google mich mit "unfallversicherung" fort!

Verfasst: 29.06.2011, 16:59
von Cassiesmann
Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Versicherer?