KK-Bezug - BKK-Personal verlangt FA-Untersuchung - zu Recht?

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BerndM.
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KK-Bezug - BKK-Personal verlangt FA-Untersuchung - zu Recht?

Beitragvon BerndM. » 07.07.2011, 09:40

Guten Tag,

ich bitte um Ihren fachkundigen Rat.

Seit ca. 10 Wochen beziehe ich Krankengeld, aufgrund AU.

Diagnose war für die ersten Wochen eine orthopädische Erkrankung, dann kam eine Depression hinzu.

Nun hat mir die Krankenkasse (normale Kundenbetreuer) zwei Briefe geschickt, dass ich mich sofort von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und der BKK dessen Adresse, damit sie die Unterlagen anfordern kann, mitteilen soll.
In einer solchen Behandlung bin ich seit langem, zuletzt Anfang Juni. Die Weiterbehandlung erfolgt bis zum nächsten FA-Termin durch den Hausarzt.

1. Fragen:
Ist das rechtens?
Kann normales Büropersonal von mir eine solche Untersuchung verlangen?
Wäre da nicht der MdK zuständig?
Ist eine solche Aufforderung (erfolgt durch normale Briefe) überhaupt für mich rechtsverbindlich?

Man drohte mir im zweiten Brief sogar, dass ich kein Krankengeld mehr erhalten soll, wenn ich nicht innerhalb soundsoviel Tagen mich untersuchen lassen würde.

Von einer Kostenübernahme für die Untersuchung schreibt die Dame nichts!

Weitere Frage:

Da ich in der Vergangenheit von einer "Betreuerin" aus der BKK-Zentrale laufend telefonisch unter dem Vorwand, dass man mir bei der Gesundung helfen wolle, belästigt wurde, habe ich solche Telefonanrufe bereits mehrfach untersagt.

Nun erreicht mich ein weiteres Schreiben, dass man in den vergangenen Tagen zweimal versucht hätte, mich telefonisch zu erreichen, was leider nicht gelungen sei.
(Kein Wunder, die Herrschaften haben nämlich glücklicherweise inzwischen nur eine veraltete Nummer, aber so wie ich die kenne, werden die meine neue auch noch rausfinden und wenn es über den Hausarzt sein sollte)

Stimmt es, dass solchen Anrufe rechtswidrig sind und wenn ja, was kann ich dagegen unternehmen?
Gibt es eine staatliche Stelle, bei der man sich über solche Anrufe beschweren kann?

Vielen Dank für das Lesen des umfangreichen Texts. Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.07.2011, 21:20

Hallo,
grundsätzlich ist es so, das die Kassen auf medizinischer Ebene nur nach Rücksprache mit dem MDK. tätig werden. Von daher ist eine "Aufforderung" dieser Art ohne nähere Erläuterung
nicht nachvollziehbar.
Was verstehst du unter "normalem Büropersonal"??
Es ist grundsätzlich die Krankenkasse, die entscheidet, nicht der MDK. Die Kasse orientiert sich bei ihrer Entscheidung meist an den Vorgaben des MDK.
Das die "Fallsteuerung" einer Kasse von den Versicherten als "Belästigung" empfunden wird,
kann sogar ich als Kassenmitarbeiter nachvollziehen - hier macht der Ton die Musik.
Die Fall-Steuerung ist von ihrer Zielsetzung her zum Wohle des Versicherten gedacht, wird aber leider all zu häufig zu anderen Zwecken missbraucht, bzw. sehr unsensibel eingesetzt.
Solche Anrufe sind nicht rechtswidrig - die Kasse darf, um ihre vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben zu erfüllen diese Anrufe tätigen (schließlich will sie ja nix verkaufen).
Staatliche Stellen gibt es - bei Kassen, die in mehr als drei Bundesländern zugelassen sind
ist dies das BVA. bei allen anderen die jeweiligen Länder.
Zum Schluss noch eine Bemerkung - Rechtsverbindlich und verpflichtend ( dem Grunde nach) sind nur solche Schreiben der Kasse, die eine gesetzliche Erläuterung enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sind.

Gruss

Czaudern
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Beitragvon ratte1 » 07.07.2011, 22:15

Czauderna hat geschrieben:Zum Schluss noch eine Bemerkung - Rechtsverbindlich und verpflichtend ( dem Grunde nach) sind nur solche Schreiben der Kasse, die eine gesetzliche Erläuterung enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sind.
Hallo Czauderna,

mit Verlaub, dass stimmt nicht und führt ggf. zu einer völligen Fehleinschätzung des Betroffenen mit für ihn krassen Folgen. Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann ein Schreiben der KK verpflichtend sein. Die Widerspruchsfrist verlängert sich dann aber von 1 Monat auf 1 Jahr.

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 11:25

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Zum Schluss noch eine Bemerkung - Rechtsverbindlich und verpflichtend ( dem Grunde nach) sind nur solche Schreiben der Kasse, die eine gesetzliche Erläuterung enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sind.
Hallo Czauderna,

mit Verlaub, dass stimmt nicht und führt ggf. zu einer völligen Fehleinschätzung des Betroffenen mit für ihn krassen Folgen. Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann ein Schreiben der KK verpflichtend sein. Die Widerspruchsfrist verlängert sich dann aber von 1 Monat auf 1 Jahr.

MfG
ratte1


Hallo ratte1,
na ja, vielleicht habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt - ich habe da sofort an einen Bescheid und seinen offiziellen Charakter gedacht - sicher hast du recht, dass auch Schreiben der Kasse ohne die Rechtsbehelfsbelehrung verbindlich und verpflichtend sind.
Mir ging es eigentlich in erster Linie darum, dass solche Sachen immer schriftlich und nicht auf "Zuruf" gemacht bzw. befolgt werden müssen.
Unklarheiten damit beseitigt ??
Gruss
Czauderna

BerndM.
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Beitragvon BerndM. » 08.07.2011, 11:41

Ich danke für die bisherigen Antworten.

Die beiden Schreiben kamen als normale Briefe an und enthielten keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Kann es sein, dass die Briefe als zugestellt gelten, ähnlich wie bei Behörden, bei denen drei Tage nach Aufgabe mit normaler Post der Eingang beim Adressaten angenommen werden darf?

Ansonsten hätte die BKK doch nicht einmal etwas in der Hand, die ihre Aufforderung beweisen würde.
Meines Erachtens kann es nicht angehen, dass ein Patient ohne Hinweis auf Kostenübernahme und Rechtsbehelfsbelehrung einfach so mal aufgefordert wird, sich zu einem Facharzt für Psychiatrie zu begeben und untersuchen zu lassen.


Im Schreiben steht auch, dass das "normale Büropersonal", also Krankenkassenangestellte, die meinem Verständnis nach keine Mediziner sind, nach Vorlage meiner Krankmeldung beim MdK von diesem mitgeteilt bekommen hätten, dass eine Untersuchung beim Facharzt "erforderlich" sei.

Weiß die Bkk, bzw. der MdK denn nicht, dass ich bereits Wochen vorher bei einem Facharzt war? Heutzutage geht das doch alles über EDV, so dass ich bisher annahm, dass die Kassen sehr wohl über Diagnosen und die Besuchstermine bei den Ärzten zeitnah Bescheid wissen.

Zitat Anfang
sicher hast du recht, dass auch Schreiben der Kasse ohne die Rechtsbehelfsbelehrung verbindlich und verpflichtend sind. Zitat Ende.

Auch solche von mir beschriebene Schreiben?
Sorry, gerade das kann ich mir eben nicht vorstellen.

Ich bin bereits in fachärztlicher Behandlung und auf ein paar Textbausteine hin, soll ich Dutzende Kilometer weit fahren, um mich begutachten zu lassen und wenn ich das nicht mache, streicht mir die Kasse das Krankengeld. Das kanns doch wohl nicht sein?

Vielleicht kann mir noch jemand was zur Rechtsverbindlichkeit solcher Briefe sagen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 12:13

BerndM. hat geschrieben:Ich danke für die bisherigen Antworten.

Die beiden Schreiben kamen als normale Briefe an und enthielten keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Kann es sein, dass die Briefe als zugestellt gelten, ähnlich wie bei Behörden, bei denen drei Tage nach Aufgabe mit normaler Post der Eingang beim Adressaten angenommen werden darf?

ja, so ist es

Ansonsten hätte die BKK doch nicht einmal etwas in der Hand, die ihre Aufforderung beweisen würde.
Meines Erachtens kann es nicht angehen, dass ein Patient ohne Hinweis auf Kostenübernahme und Rechtsbehelfsbelehrung einfach so mal aufgefordert wird, sich zu einem Facharzt für Psychiatrie zu begeben und untersuchen zu lassen.

doch, das geht - das zählt zu der Mitwirkungspflicht, die der Versicherte hat
und die auch im Gesetz festgelegt ist


Im Schreiben steht auch, dass das "normale Büropersonal", also Krankenkassenangestellte, die meinem Verständnis nach keine Mediziner sind, nach Vorlage meiner Krankmeldung beim MdK von diesem mitgeteilt bekommen hätten, dass eine Untersuchung beim Facharzt "erforderlich" sei.

Weiß die Bkk, bzw. der MdK denn nicht, dass ich bereits Wochen vorher bei einem Facharzt war? Heutzutage geht das doch alles über EDV, so dass ich bisher annahm, dass die Kassen sehr wohl über Diagnosen und die Besuchstermine bei den Ärzten zeitnah Bescheid wissen.

nein - Gott sei dank - den gläsernen Patienten gibt es (noch) nicht. Wir erhalten als Kasse zwar Kenntnis davon, wann wer mit der KArte bei einem Arzt war, dies aber mit sehr großer zeitlicher Verzögerung und dann auch nur
die Daten, nicht jedoch die Ergebnisse oder Befunde.


Zitat Anfang
sicher hast du recht, dass auch Schreiben der Kasse ohne die Rechtsbehelfsbelehrung verbindlich und verpflichtend sind. Zitat Ende.

Auch solche von mir beschriebene Schreiben?
Sorry, gerade das kann ich mir eben nicht vorstellen.

doch, es handelt sich hier um "Verwaltungsverfahren" - ohne jetzt Jurist zu sein - aber hier ist es nicht erforderlich jedem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen. Ist ja auch insgesamt von Vorteil für den
Versicherten, wie es Ratte1 schon geschrieben hat - Verlängerung für einen
Widerspruch von einem Monat auf ein Jahr.


Ich bin bereits in fachärztlicher Behandlung und auf ein paar Textbausteine hin, soll ich Dutzende Kilometer weit fahren, um mich begutachten zu lassen und wenn ich das nicht mache, streicht mir die Kasse das Krankengeld. Das kanns doch wohl nicht sein?

hallo, doch, das ist so - nur, wenn es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten wäre (nachweis durch den behandelnden Arzt9 darf dich die Kasse nicht dazu zwingen. Die Fahrtkosten bekommt du übrigens erstattet.

Vielleicht kann mir noch jemand was zur Rechtsverbindlichkeit solcher Briefe sagen.


Ja, ist immer gut mehrere Meinungen zu hören

Gruss
Czauderna

BerndM.
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Beitragvon BerndM. » 08.07.2011, 13:08


ja, so ist es
Gibt es dafür eine belastbare Rechtsgrundlage? Also z.B. einen § oder ein Urteil?
Eine Krankenkasse ist m.E. keine Behörde und deswegen habe ich Schwierigkeiten das nachzuvollziehen.
Wenn ich weiß, was ich suchen muss, denke ich, werde es dann schon finden.

doch, das geht - das zählt zu der Mitwirkungspflicht, die der Versicherte hat
und die auch im Gesetz festgelegt ist
Und ist bekannt, wo im Gesetz und wie weit diese Mitwirkungspflicht geht?

nein - Gott sei dank - den gläsernen Patienten gibt es (noch) nicht. Wir erhalten als Kasse zwar Kenntnis davon, wann wer mit der KArte bei einem Arzt war, dies aber mit sehr großer zeitlicher Verzögerung und dann auch nur
die Daten, nicht jedoch die Ergebnisse oder Befunde.
Auch keine Diagnoseschlüssel zum Beispiel?

Mir wurde das nämlich von einer Bürodame bei einem der früheren Anrufe so erklärt. Die sagte damals, dass sie ca. 20 Diagnosen von mir vorliegen hätte, die sie alle dafür verwenden könnte, um meinen Krankengeldbezug zu stoppen.




hallo, doch, das ist so - nur, wenn es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten wäre (nachweis durch den behandelnden Arzt9 darf dich die Kasse nicht dazu zwingen. Die Fahrtkosten bekommt du übrigens erstattet.
Und warum teilen mir diese Verwaltungsprofis das nicht mit?

Inzwischen habe ich den Eindruck, dass von der Kasse absichtlich provoziert wird, damit der Versicherte sich falsch verhält und sie dann nicht mehr zahlen muss.


Ja, ist immer gut mehrere Meinungen zu hören

Genau.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 14:48

BerndM. hat geschrieben:

ja, so ist es
Gibt es dafür eine belastbare Rechtsgrundlage? Also z.B. einen § oder ein Urteil?
Eine Krankenkasse ist m.E. keine Behörde und deswegen habe ich Schwierigkeiten das nachzuvollziehen.
Wenn ich weiß, was ich suchen muss, denke ich, werde es dann schon finden.

Doch, eine Krankenkasse ist eine Behörde


doch, das geht - das zählt zu der Mitwirkungspflicht, die der Versicherte hat
und die auch im Gesetz festgelegt ist
Und ist bekannt, wo im Gesetz und wie weit diese Mitwirkungspflicht geht?
Ja, ist es, aber da ich zu hause bin, kann ich dir leider den §§ momentan nicht nennen
nein - Gott sei dank - den gläsernen Patienten gibt es (noch) nicht. Wir erhalten als Kasse zwar Kenntnis davon, wann wer mit der KArte bei einem Arzt war, dies aber mit sehr großer zeitlicher Verzögerung und dann auch nur
die Daten, nicht jedoch die Ergebnisse oder Befunde.
Auch keine Diagnoseschlüssel zum Beispiel?

also, so weit ich es weiss werden keine Diagnoseschlüssel übermittelt, müsste ich direkt mal am Montag nachschauen

Mir wurde das nämlich von einer Bürodame bei einem der früheren Anrufe so erklärt. Die sagte damals, dass sie ca. 20 Diagnosen von mir vorliegen hätte, die sie alle dafür verwenden könnte, um meinen Krankengeldbezug zu stoppen.

siehe oben, aber das glaube ich nicht, dass dies so einfach geht, denn
den Zusammenhang und die Frage ob eine Diagnose auch eine Arbeitsunfähigkeit auslösen könnte oder ausgelöst hat, dass geht nur durch
direkte Befragung des Arztes





hallo, doch, das ist so - nur, wenn es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten wäre (nachweis durch den behandelnden Arzt9 darf dich die Kasse nicht dazu zwingen. Die Fahrtkosten bekommt du übrigens erstattet.
Und warum teilen mir diese Verwaltungsprofis das nicht mit?
warum dir das nicht im voraus mitgeteilt wird ??
Nun, ich mache das in der Regel immer, denn schliesslich gilt doch auch hier, wer bestellt, der bezahlt auch.. Keine Ahnung, warum das diese Kasse
nicht macht


Inzwischen habe ich den Eindruck, dass von der Kasse absichtlich provoziert wird, damit der Versicherte sich falsch verhält und sie dann nicht mehr zahlen muss.
Was soll ich dazu sagen ? - könnte sein, kann aber auch sein, dass der Versicherte nur meint dass es so wäre und sich deshalb "verfolgt" fühlt.
Wie gesagt, könnte aber sein.,



Ja, ist immer gut mehrere Meinungen zu hören

Genau.

Na, dann wären wir uns auch da einig ??
Gruss
Czauderna

BerndM.
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Beitragvon BerndM. » 11.07.2011, 10:31

ratte1 hat geschrieben: Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann ein Schreiben der KK verpflichtend sein. Die Widerspruchsfrist verlängert sich dann aber von 1 Monat auf 1 Jahr.
Das mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist verstehe ich.

Aber kann auch ein mit normaler Post versandtes Schreiben, dass der Empfänger möglicherweise ja gar nicht erhalten hat, rechtsverpflichtend sein? Müsste da nicht richtig zugestellt worden sein, oder zumindest ein Empfangsbekenntnis des Versicherten oder von Familienangehörigen vorliegen?

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Beitragvon Czauderna » 11.07.2011, 17:44

BerndM. hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben: Auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann ein Schreiben der KK verpflichtend sein. Die Widerspruchsfrist verlängert sich dann aber von 1 Monat auf 1 Jahr.
Das mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist verstehe ich.

Aber kann auch ein mit normaler Post versandtes Schreiben, dass der Empfänger möglicherweise ja gar nicht erhalten hat, rechtsverpflichtend sein? Müsste da nicht richtig zugestellt worden sein, oder zumindest ein Empfangsbekenntnis des Versicherten oder von Familienangehörigen vorliegen?


Hallo, nein, muss nicht - ich bekomme z.B. meinen Steuerbescheid auch "nur" mit der normalen Post, ebenso meine Bankauszüge und auch die Stadt schickt mir meine Gebührenrechnungen usw. auch nur mit normaler Post, nicht per
Einschreiben.
Gruss
Czauderna

BerndM.
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Beitragvon BerndM. » 12.07.2011, 22:34

Czauderna hat geschrieben:
BerndM. hat geschrieben:Hallo, nein, muss nicht - ich bekomme z.B. meinen Steuerbescheid auch "nur" mit der normalen Post,
Ich auch.

Aber das Finanzamt ist im Gegensatz zu einer BKK eine Behörde.
Und da gilt dann, dass ein normaler Brief drei Tage nach Aufgabe als beim Empfänger angekommen gewertet wird.

Wenn das FA was stark Belastendes von einem will, z.B. einen Bußgeldbescheid erlassen hat, dann wird aber auch dieser zugestellt und keinesfalls mit einfacher Post versandt.



ebenso meine Bankauszüge und auch die Stadt schickt mir meine Gebührenrechnungen usw. auch nur mit normaler Post, nicht per
Einschreiben.
Ok, das beantwortet aber leider nicht meine Frage.

Ich bin (noch) der Meinung, dass diese Briefe von einer BKK keine Rechtsverbindlichkeit auslösen können. Sondern in Wirklichkeit nur dreiste Drohungen sind.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 12.07.2011, 22:42

BerndM. hat geschrieben:Die beiden Schreiben kamen als normale Briefe an und enthielten keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Kann es sein, dass die Briefe als zugestellt gelten, ähnlich wie bei Behörden, bei denen drei Tage nach Aufgabe mit normaler Post der Eingang beim Adressaten angenommen werden darf?

Ja. § 36 SGB X, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html

Zur Frage nach Behördencharakter, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__1.html

MfG
ratte1

BerndM.
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Beitragvon BerndM. » 13.07.2011, 10:33

ratte1 hat geschrieben:Ja. § 36 SGB X, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html
Danke für den Link.
Damit ist unter der Voraussetzung, dass solche Schreiben ein Verwaltungsakt seien, was aber ebengerade nicht aus den Schreiben hervorgeht, als zugegangen gewertet werden können.

Allerdings hat die "Behörde" den Zugang zu beweisen, was ihr dann wohl leider nicht möglich sein wird.


Zur Frage nach Behördencharakter, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__1.html
Ok. Danach ist eine BKK m.A.n. sowieso keine Behörde.

Ich bedanke mich für alle Antworten.

Zwischenzeitlich hat sich die Sache wohl dahingehend erledigt, als dass die Kasse, bzw. der MdK vom Hausarzt einen Bericht erhalten hat, in dem die fachärztliche Behandlung des Patienten auch aufgeführt ist.
Dann kann der MdK dort nachbohren.

Insgesamt bleibt ein bitterer Nachgeschmack über die Methoden der gesetzlichen Krankenkasse.

Kranke Leute laufend mit Schreiben zu bombardieren und mit unerbetenen, sogar verbotenen Telefonanrufen zu schikanieren, ist m. E. einfach nur daneben.

Edit:
Zwischenzeitlich waren in den letzten fünf Tagen zwei weitere Schreiben gekommen, außerdem wurde das Sprechstundenpersonal des Hausarztes telefonisch geradezu terrorisiert (so drückte sich die Arzthelferin wörtlich aus), dass sie "den renitenten Patienten" in die Praxis beordern mögen, damit der Hausarzt ein Gutachten/Bericht erstellen kann.


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