Hallo Forum!
Wer kann mir bitte bei einer Frage zum Thema Härtefall und Selbständigkeit weiter helfen?
Bei einem Heil- und Kostenplan hat man ja die Möglichkeit, einen Härtefall zu beantragen. Dies geht wohl auch, wenn man Selbständig und freiwillig versichert ist, aber das Einkommen zu gering ist.
Hierzu hätte ich zwei Fragen:
1.) Wie wird das Einkommen ermittelt? Über die Kontoauszüge, oder die letzte Steuererklärung?
und wichtiger...
2.) über welchen Zeitraum?
Als Selbständiger hat man ja nicht jeden Monat das gleiche Einkommen, weshalb bestimmt der Durchschnitt eines bestimmten Zeitraumes herangezogen wird.
Für welche Zeitraum muss man das nun nachweisen und muss man bei höheren Einnahmen nach der Behandlung, den Betrag zurück erstatten?
Als Beispiel:
Ich hatte seit einigen Monaten praktisch kein Einkommen mehr und benötige nun dringend eine teure Brücke + Kronen, die ich mir aber z.Zt. nicht leisten kann.
Meine letzte Rechnung ist zwei, meine Vorletzte ca. sechs Monate her.
Die letzte Rechnung lag unter 1000,-, würde mich also wohl unter der Härtefall-Grenze halten.
Für das Projekt an dem ich gerade arbeite, wird in ca. zwei/drei Monaten eine Rechnung fällig werden, die mich (rückwirkend bis heute gerechnet) aber evtl. knapp über die Härtefall-Bemessungsgrundlage bringen könnte.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich insbesondere zu der Frage des Zeitraums in Kombination mit einer Selbständigkeit, keine konkreten Infos finden konnte.
Vielen Dank,
smi7
Härtefall als Selbständiger
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