Zuzahlung trotz Befreiung?

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ghr8
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Zuzahlung trotz Befreiung?

Beitragvon ghr8 » 10.10.2011, 10:00

Hallo,
heute musste ich erstmals trotz Befreiung bis zum Jahresende für ein Medikament eine Art von Zuzahlung ("Mehrkosten" genannt) in Höhe von 0,46 EUR leisten. Eine Kundin vor mir zahlte sage und schreibe 0,02 EUR für das Medikament. Wir sind bei der AOK Bayern versichert.

Gibt es tatsächlich eine "gesetzliche Vorgabe ab 1.10.2011" für solche Wahnsinnsbestimmungen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 10.10.2011, 13:45

Hallo,
ja, das Ganze nennt sich Festbetrag.
Gibt es für eine Arzneimittelgruppe mit dem gleichen Wirkstoff einen Festbetrag, dann zahlt die Kasse auch nur diesen Festbetrag - die ggf. auflaufenden
"Mehrkosten" zahlt der Versicherte, unabhängig davon ob er befreit ist oder nicht.
Verhindern können das der Arzt oder der Apotheker, indem sie ein Mittel unterhalb des Festbetrages verordnen bzw. abgeben.
Deine Fragestellung beweist aber, dass hier zumindest die Apotheke nicht beraten hat
und im Falle der 0,02 € für sich selbst gesehen, unwirtschaftlich gehandelt hat - allein der Aufwand diesen Betrag zu kassieren und zu verbuchen überschreitet den Wert bei weitem.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ghr8 » 10.10.2011, 16:45

Danke für die Aufkklärung.

Bisher war mir dafür der Begriff "Eigenleistung" geläufig, und er stand auch seit Jahren so auf dem Kassenbon und in der Jahresübersicht. Nun wurde er , wie zwischenzeitlich herauszufinden war, umtauft von einem Programmierer in "Mehrkosten". Sowohl bei der AOK als auch beim Apothekerverband konnte oder wollte man meine Rückfragen nicht beantworten. Es wurde lediglich von Gestaltungsfreiheit für eine Apothekenabrechnung gemutmaßt. Warum mir der Arzt für dieses erstmals verordnete Medikament kein "mehrkostenfreies" verschrieb, wird wohl nur er wissen...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.10.2011, 23:34

Nö Schuld hat net der Arzt er weiß ja nicht welche Kasse und es gibt noch über 100 welchen Festbetrag vereinbart hat.
Der Arzt hat aber die Möglichkeit den Wirkstoff zu verordnen und den Rest klären Sie dann mit dem Apotheker.
Gruß


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