Befreiung von der Zuzahlung be ider TK und andere Kassen

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Marie-Régine
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Befreiung von der Zuzahlung be ider TK und andere Kassen

Beitragvon Marie-Régine » 14.10.2011, 12:05

Hallo,

ich habe kürzlich erfahren, dass ich als chronisch krank von der niedrigeren Belastungsgrenze profitieren könnte und mich befreien lassen könnte. Ich wusste bis jetzt nicht, dass ich darunter fallen würde, weil ich seit mehreren Jahren Psychotherapie wegen einer langwierigen Depression bekomme (und auch regelmäßig deswegen zum Psychiater laufe, um meine Medikamente zu bekommen).

Jetzt habe ich auf der Seite der TK geschaut, wie das gehen soll, und herausgefunden, dass ich alle Belege aus der Apotheke hätte aufheben sollen! Um mich für das Ende des Jahres befreien zu lassen bzw. um eine eventuelle Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können, muss ich SELBST einen sogenannten E-Nachweisheft führen, in das ich alle Zuzahlungen eintrage. Wenn die Grenze erreicht ist, kann ich dann eben einen Antrag stellen.

Was mich jetzt wundert, ist: Die Krankenkasse weiß doch sehr wohl, wo, wieviel und wofür ich eine Zuzahlung leisten musste, denn das läuft alles doch über sie!!! Mir kommt also das Verfahren mir dem E-Nachweisheft als eine Lösung vor, die sie sich ausgedacht haben, damit möglichst wenig Leute von der Befreiung profitieren können...

Frage 1: Wie läuft denn sowas bei anderen Krankenkassen?

Frage 2: Was würdet ihr an meine Stelle machen? Vermutlich erst mit der KK Kontaktaufnehmen, die sich aber wehren wird... Als es letzt diese Sozialwahlen gab, habe ich in den Unterlagen gelesen, dass es eine Stelle gibt, die man kontaktieren kann, wenn man mit der KK nicht einverstanden ist. Würde es sich lohnen, mit den Leuten in Kontakt zu treten und würde mich jemand daran erinnern, wie diese Stelle heißt?

Ich habe natürlich einige Belege schon aufgehoben, z.B. die beim Arzt und Zahnarzt, weil man die angeblich auch irgendwie bei der Lohnsteuererklärung einreichen kann (habe keine Erfahrung, werde demnächst erst endlich um die erste Erklärung für 2007 kümmern, weil die Depression besser ist und ich mit Papierkram besser klarkomme...). Aber nicht alle Belege für Medikamente.

Vielen Fank für eure Tipps!
MR

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.10.2011, 13:59

Hallo,
auch hier meine Antwort dazu.
Dieses Nachweisheft ist nicht erforderlich, meist ist es so, dass man seine Medikamente, Arzneimittel bei der gleichen Apotheke kauft - die Apotheken legen ein Kundenkonto an und man kann sich den Nachweis zur Vorlage bei der Kasse dort bei Bedarf ausdrucken lassen - ansonsten erhält man bei jedem Kauf eine Quittung, auf der explizit die Zuzahlung (VO-Gebühr) aufgeführt ist.
Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht, von daher ist der Nachweis vom Versicherten selbst zu führen. Nicht nur die Zuzahlungen in der Apotheke werden angerechnet, sondern auch die bei Bezug von Heil- und Hilfsmitteln, die Praxisgebühr oder auch die Eigenanteile bei Krankenhaus-, Reha- und Fahrkosten - auch die Zuzahlungen der Familienangehörigen, soweit diese in der GKV versichert sind (siehe weiter unten) und es werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen angerechnet, nicht die Mehrbeträge (bei Festbeträgen oder zusätzlicher Berechnung durch Lieferanten)
Nicht jeder der meint er wäre chronisch krank ist es auch - um diesen Nachweis zu führen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - Schwerbeschädigung von 70% und/oder Pflegestufe II - auf jeden Fall muss bei erstmaligem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und über den regelmäßigen Arzt-Patientenkontakt vorgelegt werden.
Nicht nur der Chroniker, nein jeder kann sich ggf. von der Kasse errechnen lassen ob er unter die Härtefall-Regelung fällt. Bei einem Chroniker werden 1% des Jahreseinkommens (einschl. Familienangehöriger - Ehegatte, mitversicherte Kinder) angesetzt, bei allen anderen 2 %.
Verjährt sind solche Sachen nach 4 Jahren, also 2007 verjährt am 31.12.2011.
Ohne Nachweise geht allerdings nix mehr.
Gruß
Czauderna

Marie-Régine
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Beitragvon Marie-Régine » 14.10.2011, 15:59

Hallo Czauderna,

danke für Deine Antwort. Das meiste hatte ich nachgelesen, aber einige Punkte waren mir nicht klar.
Czauderna hat geschrieben:meist ist es so, dass man seine Medikamente, Arzneimittel bei der gleichen Apotheke kauft

Dummerweise habe ich diese Angewohnheit nicht. Ich kaufe meine Medikamente dort, wo ich gerade bin, etwa in der Apotheke im Erdgeschoss unter der Arztpraxis oder halt da, wo ich einkaufen gehe. Und ich habe einige Belege aufgehoben, aber bei weitem nicht alle :-/
Czauderna hat geschrieben:Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht

Das wundert mich ein wenig, weil ich vor einigen Jahren gesehen hatte, dass man sich eine Liste der Medikamente im TK-Online-Bereich zuschicken lassen konnte, die man in der letzten "..." verschrieben bekommen hat. Ich habe das auch aus Interesse auch mal gemacht gehabt. Um welchen Zeitraum es genau ging, weiß ich aber nicht mehr. Und es kann natürlich sein, dass aus Datenschutzgründen die Kassen es nicht mehr dürfen - vielleicht hat sich da was geändert.

Czauderna hat geschrieben:es werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen angerechnet, nicht die Mehrbeträge (bei Festbeträgen oder zusätzlicher Berechnung durch Lieferanten)

Wie meinst Du das genau? Neulich bezahle ich für das eine Medikament in der Apotheke nicht mehr die üblichen 5 Euro, sondern 9,88 (also 1/10 des Preises, weil einen bestimmten Betrag überstiegen wird). Zählen dann nur 5 Euro, oder die ganze 9,88 Euro?

Czauderna hat geschrieben:Nicht jeder der meint er wäre chronisch krank ist es auch

Genau deswegen habe ich immer angenommen, dass ich nicht darunter fallen würde, da ich psychisch krank bin und nicht körperlich (abgesehen von den psychosomatischen Beschwerden). Aber auf der Seite der TK habe ich die Kriterien gelesen und denke jetzt, dass ich darunter falle.

"Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein."

Stimmt, da ich seit 2006 in psychotherapeutischer Behandlung bin und ca. alle 6-8 Wochen ein Rezept vom Arzt brauche, um meine Medikamente in der Apotheke abzuholen.

"Darüber hinaus muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: [...]
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, [...]) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch dieselbe Erkrankung zu erwarten ist."

Das wird wohl bei heftigen, wiederkehrenden Selbstmordgedanken der Fall sein.

Czauderna hat geschrieben:auf jeden Fall muss bei erstmaligem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und über den regelmäßigen Arzt-Patientenkontakt vorgelegt werden.

Das kann ich mir gerne beim Arzt holen, aber ich verstehe hier auch nicht ganz, warum man sie braucht. Schließlich bewilligt mir die TK seit 2006 die Psychotherapiestunden und sie müssten doch sehen können, wie oft ich beim Arzt bin, denn er wird ja auch von der KK bezahlt!

Czauderna hat geschrieben:Ohne Nachweise geht allerdings nix mehr.


Na gut, ich werde versuchen, soviel wie möglich zusammenzutrommeln, auch wenn ich es nicht ganz verstehe :-)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.10.2011, 16:45

Hallo,
"Arzneikostengebühr, Rezeptgebühr; Festbetragsregelungen für Arznei- und Verbandmittel, verbunden mit Zuzahlungen durch den Versicherten. Die Zuzahlung für Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent, mind. jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB "
demnach zählen da die 9,88 €
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 14.10.2011, 22:05

Czauderna hat geschrieben:Die Zuzahlung für Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent, mind. jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB "
demnach zählen da die 9,88 €
Sorry Czauderna, aber ich glaube Du hast was überlesen. Die 9,88 Euro setzen sich zusammen aus 5,- Euro gesetzliche Zuzahlung und 4,88 Euro Mehrbetrag (der Betrag über dem Festbetrag). Daher sind natürlich nur 5,- Euro Zuzahlung zu berücksichtigen.

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.10.2011, 11:43

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Die Zuzahlung für Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent, mind. jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB "
demnach zählen da die 9,88 €
Sorry Czauderna, aber ich glaube Du hast was überlesen. Die 9,88 Euro setzen sich zusammen aus 5,- Euro gesetzliche Zuzahlung und 4,88 Euro Mehrbetrag (der Betrag über dem Festbetrag). Daher sind natürlich nur 5,- Euro Zuzahlung zu berücksichtigen.

MfG
ratte1


Hallo Ratte1, ja wenn das tatsächlich so ist, dann hast du natürlich recht - vielen Dank für die Korrektur. Ich hatte da wahrscheinlich noch die Erinnerung an einen Fall vor ein paar Tagen, wo sich der Medikamentenpreis auf eben jene sagenhafte 98,80 € erhöht hatte, ohne das Festbeträge eine Rolle spielen würden - von daher meine Aussage - nochmals, merci.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 15.10.2011, 13:45

Czauderna hat geschrieben: Ich hatte da wahrscheinlich noch die Erinnerung an einen Fall vor ein paar Tagen, wo sich der Medikamentenpreis auf eben jene sagenhafte 98,80 € erhöht hatte, ohne das Festbeträge eine Rolle spielen würden - von daher meine Aussage.

Hallo Czauderna,
wenn das hier zutrifft, sorry von mir!

Schönes Wochenende
MfG
ratte1


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