Gegen die Einstellung des Krankengeldbezugs wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt und vor ca. sechs Wochen auch eine Begründung abgegeben.
Wie ist nun der weitere Verlauf und wann (ungefähr) darf man erfahrungsgemäß mit einer Reaktion der Kasse rechnen?
Widerspruch gegen Entzug des KK - wie geht es weiter?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
BerndM. hat geschrieben:Bis zum heutigen Tag keinerlei Antwort der Krankenkasse (BKK) auf den Widerspruch erhalten...
Ist es eigentlich erlaubt, hier im Forum den Namen der Kasse zu nennen?
Denn nicht zu antworten, scheint dort Methode zu sein, wie ich auch in einem anderen Fall leidvoll erfahren musste.
Hallo Bernd M.,
irgendwie muss ich mich doch etwas wundern, nämlich darüber, dass Du dir offenbar diese , sagen wir mal "Trägheit" der Kasse so gefallen lässt -
anrufen, hingehen, schreiben - was dir besser passt, mach es - natürlich ist schriftlich immer besser, aber auch ein persönlicher Besuch bei der Kasse kann nichts schaden - es muss doch festzustellen sein, woran es liegt, dass über deinen Widerspruch noch nicht entschieden wurde - die Milderungsgründe zu kennen, darauf hast du einen Anspruch - drei Monate ohne Reaktion, das ist nicht hinnehmbar. Den Namen der betreffenden Kasse hier zu nennen, ja, warum nicht, nur nützen wird es dir nichts, oder meinst du, nur weil sich hier mal zwei Kassen offiziell gemeldet haben, dass dies deine Kasse auch so macht ??
Glaube ich nicht !!
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:anrufen,
Telefonisch wird keinerlei Auskunft erteilt, es wird lediglich auf die Rechtsabteilung verwiesen, die den Fall jetzt bearbeiten würde.
hingehen,
Bisschen weit weg für mich, der Sitz dieser BKK befindet sich in Ludwigsburg und auch mit einem (schnellen) Auto wäre es hin und zurück eine gute Tages-, mit Bus und Bahn eine halbe Weltreise...
schreiben
hat mein Anwalt inzwischen (Anfang November) getan.
Bis jetzt einfach keine Antwort!
Nachdem der RA relativ viel zu tun haben scheint, habe ich selbst von ihm auch noch nichts weiter gehört.
Ob jetzt gleich geklagt werden kann, wenn nach Ablauf der genannten drei Monate kein Widerspruchsbescheid der Kasse erfolgt ist, weiß ich nicht.
drei Monate ohne Reaktion, das ist nicht hinnehmbar.
Das scheint bei dieser Kasse möglicherweise Usus zu sein.
Inzwischen kenne ich einen weiteren Fall bei dieser Kasse, in dem der Versicherte bereits vier Jahre mit Ausreden (u.a. werden stattgefundene Behandlungen geleugnet) hingehalten wird. Bei dem Bekannten ist das Verfahren mittlerweile vor dem SG anhängig.
Glaube ich nicht !!
Ich auch nicht.
Wenn ich vor vielen Jahren das gewusst hätte, was ich heute weiß, wäre ich bei meiner Ortskrankenkasse geblieben und nicht auf die damals aggressive Mitglieder-Werbung dieser Betriebskrankenkasse, die mittlerweile mindestens eine Fusion hinter sich hat, hereingefallen.
Nun denn, das Krankengeld.
Die Verhaltesnweise hat nix damit zu tun, dass es sich um eine BKK handelt.
Glaube mir bitte eins, auch die AOKén puhlen beim Krankengeld.
Früher gab es mal so ein Spruch:
Zitat:
Ich feier krank
Mittlerweile gibt es bei fast jeder Kasse einen sog. Krankengeldfallmanager. Was glaubst Du wohl, was für eine Aufgabe dieser Manager hat. Dir möglichst viel und lange Krankengeld zu gewähren? Oder eher umgekehrt?
Dass bei diesem Management natürlich gewisse Versicherte über den Pin gezogen werden, dürfte völlig klar sein, oder?
Hier kann man ggf. nur als Kampfterrier entgegenwirken und man muss alle Register ziehen.
Die Verhaltesnweise hat nix damit zu tun, dass es sich um eine BKK handelt.
Glaube mir bitte eins, auch die AOKén puhlen beim Krankengeld.
Früher gab es mal so ein Spruch:
Zitat:
Ich feier krank
Mittlerweile gibt es bei fast jeder Kasse einen sog. Krankengeldfallmanager. Was glaubst Du wohl, was für eine Aufgabe dieser Manager hat. Dir möglichst viel und lange Krankengeld zu gewähren? Oder eher umgekehrt?
Dass bei diesem Management natürlich gewisse Versicherte über den Pin gezogen werden, dürfte völlig klar sein, oder?
Hier kann man ggf. nur als Kampfterrier entgegenwirken und man muss alle Register ziehen.
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