In einer Familie (mit vier Kindern) pflegt der Ehemann die Ehefrau. Diese hat Pflegestufe 2.
Nun möchte die Familie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Familie hat eine Ersatzperson, nicht verwandt mit der Pflegeperson, die die Pflege in der Zeit (28 Tage) übernehmen wird.
In einem ersten Schreiben hat die KK mitgeteilt, dass für Tage, an denen die Verhinderungspflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Kalendertagen erfolgt. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.
In vielen Foren und Homepages von Pflegediensten, Pflegbetroffenen, etc. steht aber, dass das Pflegegeld nicht für diese Zeit einbehalten wird, wenn die Pflege nur stundenweise erfolgt und weniger als 8 Stunden/ Tag.
In dem Fall der Familie soll das auch der Fall sein. Für die zu pflegende Person ist von der KK eine Pflegezeit von 3 Stunden täglich festgelegt.
In einem weiteren Schreiben, das mit dem Kostennachweis während der Verhinderung der Pflegeperson geschickt wurde, steht aber nun, dass bei den Empfängern von Pflegegeld die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes tritt. Dies wurde mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugeschickt, nach der man innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben kann.
Frage: Steht der Familie nun während der Verhinderungspflege (28 Tage a 3 Std./ Tag) durch einen Freund auch weiterhin das Pflegegeld zu? Ist es eine rechtliche „Linkerei“ der KK und sinnvoll, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Danke.
Verhinderungspflege - Pflegegeld, Ärger mit der KK
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
zunächst auf jeden Fall Widerspruch sofort und schriftlich einlegen - vermerken, dass Widerspruchsbegründung folgt. Damit wird erst mal Zeit gewonnen für weitere Infos. einzuholen.
Im SGB XI. und den dazugehörigen Rundschreiben
sowie der jeweiligen Kassen-Satzung müsste sich dann die Lösung finden lassen - ich müsste dann auch erstmal nachschauen.
Gruss
Czauderna
zunächst auf jeden Fall Widerspruch sofort und schriftlich einlegen - vermerken, dass Widerspruchsbegründung folgt. Damit wird erst mal Zeit gewonnen für weitere Infos. einzuholen.
Im SGB XI. und den dazugehörigen Rundschreiben
sowie der jeweiligen Kassen-Satzung müsste sich dann die Lösung finden lassen - ich müsste dann auch erstmal nachschauen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich habe da bereits etwas im Internet gefunden, das könnte schon weiterhelfen :
"Wenn es sich um eine solche lediglich stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden tgl.) handelt, sollte hierauf zur Klarstellung bereits im Erstattungsantrag an die Pflegekasse ausdrücklich hingewiesen werden. Bei Problemen mit den Pflegekassen kann zur Unterstützung der Argumentation auf das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 10.10.2002 (aktueller Stand 09.03.2007) verwiesen werden. Dort ist zu § 39 SGB XI (Seite 2 oben) ausdrücklich vermerkt: „Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt“
Gruss
Czauderna
ich habe da bereits etwas im Internet gefunden, das könnte schon weiterhelfen :
"Wenn es sich um eine solche lediglich stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden tgl.) handelt, sollte hierauf zur Klarstellung bereits im Erstattungsantrag an die Pflegekasse ausdrücklich hingewiesen werden. Bei Problemen mit den Pflegekassen kann zur Unterstützung der Argumentation auf das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 10.10.2002 (aktueller Stand 09.03.2007) verwiesen werden. Dort ist zu § 39 SGB XI (Seite 2 oben) ausdrücklich vermerkt: „Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt“
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich hatte wegen des Bescheides direkt per Einschreiben Widerspruch gegen den Passus "Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gezahlt..." eingelegt.
Nun, nach Beendigung der Verhinderungspflege (Ende 11/2011), hatte ich den Antrag, unterschrieben von dem "Pfleger", an die Kasse geschickt.
Und man hat jetzt, nach drei Wochen, den gesamten Betrag gezahlt und ebenso das Pflegeld für 12/ 2011.
Jetzt muss ich nur noch abwarten ob die Kasse nicht im Januar dieses Pflegeld rückwirkend abzieht.
Ich werde später noch einmal darüber informieren.
Nochmals danke und schöne Weihnachtstage.
ich hatte wegen des Bescheides direkt per Einschreiben Widerspruch gegen den Passus "Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gezahlt..." eingelegt.
Nun, nach Beendigung der Verhinderungspflege (Ende 11/2011), hatte ich den Antrag, unterschrieben von dem "Pfleger", an die Kasse geschickt.
Und man hat jetzt, nach drei Wochen, den gesamten Betrag gezahlt und ebenso das Pflegeld für 12/ 2011.
Jetzt muss ich nur noch abwarten ob die Kasse nicht im Januar dieses Pflegeld rückwirkend abzieht.
Ich werde später noch einmal darüber informieren.
Nochmals danke und schöne Weihnachtstage.
KK hat auch das Pflegegeld für Januar 2012 gezahlt.
Es war also wohl wichtig, gegen den Bescheid bzw. das Schreiben, mit dem die KK die Einstellung der Zahlung des Pflegeldes während der Zeit der Ersatzplege abgekündigt hat, per Einschreiben Widerspruch einzulegen.
Danke für die Informationen und Ratschläge und alles Gute 2012.
Es war also wohl wichtig, gegen den Bescheid bzw. das Schreiben, mit dem die KK die Einstellung der Zahlung des Pflegeldes während der Zeit der Ersatzplege abgekündigt hat, per Einschreiben Widerspruch einzulegen.
Danke für die Informationen und Ratschläge und alles Gute 2012.
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