Häusliche Behandlungspflege und Kontrolle durch Krankenvers.

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Mann44DN
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Häusliche Behandlungspflege und Kontrolle durch Krankenvers.

Beitragvon Mann44DN » 12.11.2011, 20:48

Hallo an alle,

ich war knapp 8 Wochen in der Klinik und bin zwei Mal operiert worden.
Eine dritte Operation steht in Kürze an.
Nun hat man mich zuerst einmal für 6 Wochen nach Hause geschickt,
damit die Wunden heilen können.

Zur Wundpflege zu Hause habe ich mir eine Verordnung für häusliche Behandlungspflege ausstellen lassen.
Der beauftragte Pflegedienst kommt zwei Mal täglich.
Selbst kann ich die Wundversorgung wegen der Platzierung der Wunde nicht durchführen.
Ein Mitbewohner ist nicht mit mir verwandt, bzw. lebt nicht in einer Partnerschaft mit mir und diesen kann ich für die Wundpflege nicht einspannen.
Es handelt sich bei der häuslichen Gesundheitspflege nicht um eine Pflegeleistung im Rahmen einer Pflegestufe, sondern nur um eine vorübergehende, fachliche Hilfestellung im Rahmen der Wundversorgung.

Jetzt sagte mir der Mitarbeiter des Pflegedienstes, dass wohl eine Mitarbeiterin der Krankenkasse rauskommen will, um die Wunde und Wundpflege, usw. zu beurteilen.
Weiterhin müssten Fotos mittels Digitalkamera von meiner Wunde (es handelt sich um eine sehr intime Körperstelle) gemacht werden.

Kann mir jemand sagen, was es sich mit dem Hausbesuch der Krankenkassenmitarbeiterin (die ja von der Verwaltung und keine Medizinerin ist) und den intimen Fotos auf sich hat?

Vorab vielen Dank für Eure / Ihre Antworten.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.11.2011, 19:15

Hallo,
was ist denn das für eine Kasse - so etwas höre ich in einem solchen Zusammenhang das erste Mal.
Ein Mitarbeiter Kasse kommt und macht Fotos -
Schreib, das das ein Witz war.
So etwas kann es nicht geben.
Wenn überhaupt jemand kommt, was in Anbetracht der geschilderten Sache, schon ein Unding ist,
dann kommt allenfalls ein Mitarbeiter des MDK. und der benötigt keine Fotos, der schaut sich die Sache in Live an und gibt dann seine Beurteilung schriftlich ab.
Aber noch einmal - bei einer vom Arzt verordneten häuslichen Krankenpflege nach SGB V. und als Leistung "Wundversorgung oder Verbandswechsel"
da schicken wir als Kasse doch keinen MDK. hin.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2011, 21:55

Die Fotos macht der Wundversorger um die mögliche Heilung zu dokumentieren.?
(mit Einverständniserklärung)
Gruß

Mann44DN
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Danke

Beitragvon Mann44DN » 15.11.2011, 11:56

Danke für die bisherigen Antworten.
Nein, das ist leider kein Witz. Deshalb war ich auch sehr irritiert.
Den Namen der Krankenkasse will ich hier nicht nennen.
Aber, die Fotos sind wohl tatsächlich zum Ersten für den Pflegedienst zur Wunddokumentation (das Einverständnis des Betroffenen vorausgesetzt).
Die Krankenkasse könnte den MDK einschalten.
Aber das ist teuer.
Der direkte und kurze Dienstweg ist wohl, dass der Pflegdienst zur Untermauerung seiner Arbeit neben den schriftlichen Notizen notfalls auch mit Fotos belegen kann, dass alles seinen rechten Weg geht.
Das vermeidet den MDK und die Krankenkasse genehmigt (weiter).
Ungewöhnlich ist tatsächlich, dass evtl. auch eine Mitarbeiterin der Krankenkasse gucken kommen wollte.
Rein rechtlich ist dies sicher zweifelhaft, weil bei der Krankenkasse ja keine Ärzte arbeiten. Allerdings sind dort neuerdings auch im Gesunheitsbereich ausgebildete Mitarbeiter tätig (gelernte Gesundheits- und Krankenpfleger).
Der Einsatz im Außendienst dient hier wohl auch vorwiegend der Kostenersparnis, weil damit die Beanspruchung des MDK entfällt.
Inwiefern dies rechtlich haltbar ist, sei einmal dahingestellt.

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Beitragvon Vergil09owl » 15.11.2011, 14:49

Hä ? ist wirklich sehr ungewöhnlich diese Vorgehensweise.


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