Hallo Zusammen,
wäre für Infos dankbar:
Bin dabei eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Ich bin gesetzlich, mein Kind privat versichert.
Info meiner BKK: wenn das Kind als Begleitkind mitsoll, müsste ich das selber zahlen: wären ca. 1050,- Euro.
Mein Kind ist erst 18 Monate alt - mein Kinderarzt hat in ihr Attest geschrieben, dass wir "untrennbar" seien und meine Ärztin hat im Attest angegeben, dass Mutter-Kind-Interaktion nötig wäre.
Gibt es wirklich keine Regelung, die die Gesetzliche KK in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet? Oder zu einem Zuschuss?
Danke,
mit freundlichen Grüßen,
Xantia
Mutter Kind Kur - Begleitkind privat versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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wieso nicht
Hallo,
meine Tochter ist nicht krank - begleitet mich zur Kur - ich brauche die Kur.
(Die PKK wäre nur zuständig, wenn meine Tochter auch krank wäre).
Gruß,
Xantia
meine Tochter ist nicht krank - begleitet mich zur Kur - ich brauche die Kur.
(Die PKK wäre nur zuständig, wenn meine Tochter auch krank wäre).
Gruß,
Xantia
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Re: wieso nicht
Xantia hat geschrieben:Hallo,
meine Tochter ist nicht krank - begleitet mich zur Kur - ich brauche die Kur.
(Die PKK wäre nur zuständig, wenn meine Tochter auch krank wäre).
Gruß,
Xantia
Hallo,
wenn das gesunde Kind die Mutter begleiten soll (z.B. aus psychosozialen Gründen), dann übernimmt die Kasse der Mutter auch die Kosten für das Kind. Alternativ käme hier auch die Leistung "Haushaltshilfe" zum Zuge,
d h. die Kasse muesste so oder so zahlen.
Gruss
Czauderna
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Wo find ich das?
Hallo,
und danke für die Beiträge.
@Czauderna u. Vergil09owl:
Telefonisch hat der Sachbearbeiter meiner BKK schon gemeint, für das Kind müssten sie wegen Privatversichert nicht zahlen (da hatte er noch nicht mal alle Antragsunterlagen).
Haben hier verschiedene Krankenkassen unterschiedliche Regelungen?
Gibt es irgend etwas "offizielles"- damit der Sachbearbeiter sich hier nicht aus der Affäre ziehen kann?
Gruß,
Xantia
und danke für die Beiträge.
@Czauderna u. Vergil09owl:
Telefonisch hat der Sachbearbeiter meiner BKK schon gemeint, für das Kind müssten sie wegen Privatversichert nicht zahlen (da hatte er noch nicht mal alle Antragsunterlagen).
Haben hier verschiedene Krankenkassen unterschiedliche Regelungen?
Gibt es irgend etwas "offizielles"- damit der Sachbearbeiter sich hier nicht aus der Affäre ziehen kann?
Gruß,
Xantia
Hallo,
also ich habe eine gesetzliche Grundlage dafür nicht gefunden (wir machen das eben so), ich denke
aber die Alternative mit der Haushaltshilfe, die müsste Wirkung bei der
Kasse erzielen. wie ich schon schrieb, zahlen muss die Kasse so oder so,
und ich denke, bei einem so kleinen Kind kommt die Haushaltshilfe
die Kasse teurer als die Unterbringungskosten im Mutter-Kind-Kur-Heim.
Gruss
Czauderna
also ich habe eine gesetzliche Grundlage dafür nicht gefunden (wir machen das eben so), ich denke
aber die Alternative mit der Haushaltshilfe, die müsste Wirkung bei der
Kasse erzielen. wie ich schon schrieb, zahlen muss die Kasse so oder so,
und ich denke, bei einem so kleinen Kind kommt die Haushaltshilfe
die Kasse teurer als die Unterbringungskosten im Mutter-Kind-Kur-Heim.
Gruss
Czauderna
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