Hallo Zusammen,
Wäre für Infos dankbar:
Sagt doch der Sachbearbeiter der BKK am Telefon zu mir:
Eine Mutter-Kind-Kur wird eigentlich nur genehmigt, wenn man Alleinerziehend ist oder mehr als 3 Kinder hat.
Ich bin in Elternzeit u. habe nur ein Kind,... (mit zusätzlichen familiären Belastungen u. Risikofaktoren).
Aber meine Beschwerden resultieren aus mütterspezifischer Belastung (Erschöpfung mit entsprechenden Symptomen, Rücken, etc.)
Zählt hier nicht, welche Beschwerden man hat?
Sind die "Kontextfaktoren" wirklich so viel wichtiger?
Danke, mit freundlichen Grüßen,
Xantia
Mutter Kind Kur - Voraussetzungen ?
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- Postrank7
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http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben55.pdf
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504100
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159626,0
Die Kasse hat entsprechend zu prüfen, die Auffassung des einzelnen Mitarbeiters ist dabei unerheblich. Allerdings das Kind sollte in der Familienversichrung sein, nicht privat versichert.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504100
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159626,0
Die Kasse hat entsprechend zu prüfen, die Auffassung des einzelnen Mitarbeiters ist dabei unerheblich. Allerdings das Kind sollte in der Familienversichrung sein, nicht privat versichert.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 15.11.2011, 17:06, insgesamt 1-mal geändert.
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