ene sollten unbedingt mit einem Arzt Rücksprache halten, sagte er.Wenn eine Gesundheitsgefahr besteht, hat ein Patient Anspruch gegenüber der Kasse, dass die Kosten übernommen werden", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Sonntag. Das gelte grundsätzlich für Implantate, die aus medizinischen oder ästhetischen Gründen eingesetzt wurden.
"Nach dem Sozialgesetzbuch können die Kassen allerdings prüfen, wie der Patient im Einzelfall zu beteiligen ist", erläuterte die Sprecherin. "Das ist dann eine individuelle Entscheidung." Das dürfte vor allem für jene gelten, die sich für eine reine Schönheitsoperation entschieden haben.
So sagte auch ein Sprecher der Barmer GEK, dass in diesem Fall die vollständige Kostenübernahme nicht garantiert sei. Erfolgte die Operation allerdings aus medizinischen Gründen, würde die Kasse sowohl die Entfernung als auch den Einsatz neuer Implantate bezahlen. Betroff
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