Wer gehört zur Härtefallregelung bei Krankenkassen?

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Neleq
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Wer gehört zur Härtefallregelung bei Krankenkassen?

Beitragvon Neleq » 14.03.2012, 23:14

Hallo zusammen,

ich habe mich gerade neu angemeldet im Forum, weil ich dringend Rat brauche. Ich habe selbst schon viel gesucht, aber bislang keine Antwort auf meine Frage gefunden. Und hoffe nun sehr, von euch vielleicht näheres erfahren zu können.

Ich habe im Internet gelesen, dass zum Personenkreis, der zur Härtefallregelung gehört, wenn es um Zahnersatz geht, auch die Personen zählen, die in einer privaten Insolvenz sind. Folgende Liste habe ich gefunden:

Personenkreis für Härtefallregelung

Arbeitslose,
Hartz 4 Empfänger,
ALG II Empfänger,
Geringverdiener,
Auszubildende,
Alleinerziehende Elternteile
Schüler und Umschüler
Rentner
Frührentner
Krankengeldempfänger
Haushalte mit geringem Einkommen
Personen mit privater Insolvenz


Ich finde im Internet leider nichts weiteres darüber, ob das so stimmt.

Es geht um Jemanden in der privaten Insolvenz, der dringend aus medizinischen Gründen Zahnersatz benötigt, ihn sich aber nicht leisten kann. Er hat Einkommen, muss aber für 4 minderjährige Kinder Unterhalt zahlen. Ihm bleibt lediglich der Selbstbehalt, den er in der Insolvenz behalten darf. Mehr nicht.

Würden die Kinder in seinem Haushalt leben, würde er wohl zur Härtefallregelgung zählen. Die Kinder leben aber nicht bei ihm, aber er zahlt Unterhalt für sie.

Weiß jemand darüber Bescheid?
Zählen Personen in der Privatinsolenz zur Härtefallregelung, da Ihnen ja nichts bleibt, außer der Selbstbehalt?
Oder würde er auch so zur Härtefallregelung zählen durch den Unterhalt, den er zahlen muss?

Würde mich über jeden Hinweis freuen und danke euch herzlich für eure Antworten.

LG
Neleq

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.03.2012, 07:45

Hallo,
alle Versicherten einer GKV-Kasse gehören zu den Anspruchsberechtigten wenn es um die Härtefall-Regelung bei Zahnersatz geht und für die restliche Härtefall-Bestimmungen gilt dies genau so. Entscheidend sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt - woher die kommen ist sekundär.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Neleq » 16.03.2012, 10:06

Hallo Czauderna,

danke dir für deine Antwort.

Weißt du auch, wie es sich verhält, wenn die Kinder nicht bei einem wohnen? Die Einkünfte zählen doch für alle im Haushalt lebenden Personen. Wie ist es denn, wenn Unterhalt für die Kinder gezahlt wird, die Kinder aber nicht im Haushalt wohnen? Gehören dann die Einkünfte nur dem Vater allein? Da er den Kindern den Unterhalt zahlt, bleibt ihm gerade so viel, dass er sehr wohl in die Grenzen für den Härtefall passen würde.

Oder zählen Personen, die in privater Insolvenz sind, von vornherein so dazu, wie es z. B. Personen mit Hartz IV sind? Wegen unzumutbarer Härte?

Personen in der Insolvenz dürfen von ihrem Gehalt gerade so viel behalten, wie der Selbstbehalt besagt. Alles andere muss ja abgegeben werden an den Insolvenzverwalter.

Ihn hat es also doppelt erwischt. Aufgrund der Scheidung geriet er in die Insolvenz und zahlt noch den Unterhalt für 4 Kinder. Der Vater hat einfach nichts mehr für sich selbst.

Kann es wirklich sein, dass er aufgrund seiner Verpflichtungen trotzdem keinen Anspruch für sich selbst und für seine Gesundheit hat?

Danke für die Hilfe!

LG
Neleq

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Beitragvon Czauderna » 16.03.2012, 11:51

Hallo,
es geht grundsätzlich immer nach den Brutto-Einnahmen bei den Härtefall-Regelungen, nur bei
"Heimbewohnern" gibt es da eine Ausnahme (unter Vorbehalt, diese Aussage). Die Tatsache, dass jemand Schulden hat**** oder Unterhalt zahlen muss, spielt hier keine Rolle.
Gruss
Czauderna

*** gestrichen - war leider falsch von mir - sorry.
Zuletzt geändert von Czauderna am 17.03.2012, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.

Neleq
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Beitragvon Neleq » 16.03.2012, 20:48

Hallo,

also, wenn ich nochmal zum Verständnis fragen darf, :-k

dann enthält die Liste, die ich im Internet gefunden habe, falsche Angaben? Hier steht ja mit angegeben "Personen in der privaten Insolvenz".

Also gehören die Kinder zur Berechnung der Härtefallregelung nur dann dazu, wenn sie mit im Haushalt wohnen?
Sie gehören nicht dazu, wenn sie zwar über ihn krankenversichert sind und er Unterhalt zahlt, aber sie wo anders wohnen?

Was kann er denn dann überhaupt tun, damit er eine Versorgung erhält, die dann dafür sorgt, dass zumindest keine weiteren Schäden entstehen?

Alles gar nicht so einfach :(

Danke und nette Grüße!

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 16.03.2012, 21:15

Hallo Neleq,

die Grundlage für die zu berücksichtigenden Einnahmen bildet das Rundschreiben "Einnahmen zum Lebensunterhalt", s. hier: http://www.g-k-v.de/gkv/fileadmin/user_ ... erhalt.pdf

Bei den Brutto-Einnahmen des Vaters werden die Unterhaltszahlungen an die Kinder abgezogen. Dieses findest du im Rundschreiben unter Punkt 11.

MfG

ratte1

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Beitragvon Neleq » 19.03.2012, 12:02

Hallo ratte1,

hast mir sehr weiter geholfen.

Danke

LG
Neleq

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Beitragvon ratte1 » 19.03.2012, 15:37

Neleq hat geschrieben:Hallo ratte1,

hast mir sehr weiter geholfen.

Danke

LG
Neleq
gern geschehen!

MfG
ratte1

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Beitragvon Helmuth » 20.03.2012, 15:37

gelten die Härtefallregeln eigentlich auch für Studenten, weil Schüler auch aufgeführt sind. Oder sind diese ausgenommen weil sie sowieso schon einen Sonderbetrag besitzen?

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Beitragvon Czauderna » 20.03.2012, 16:28

Helmuth hat geschrieben:gelten die Härtefallregeln eigentlich auch für Studenten, weil Schüler auch aufgeführt sind. Oder sind diese ausgenommen weil sie sowieso schon einen Sonderbetrag besitzen?


Hallo,
keiner wird da ausgenommen - zu beachten ist allerdings, dass das Familieneinkommen ggf. herangezogen wird - gerade bei Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen aber trotzdem noch familienversichert sind,ist diese Frage imm sehr brisant.
Gruss
Czauderna


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