Krankengeldberechnung mit Entgeltumwandlung

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

dolima
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2007, 13:07

Krankengeldberechnung mit Entgeltumwandlung

Beitragvon dolima » 13.06.2007, 13:32

Hallo,
kann mir jemand folgende Frage beantworten:
mein komplettes Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird mit Entgeltumwandlung abgerechnet (betriebliche Altersvorsorge/Direktversicherung). Eine zusätzliche monatliche Entgeltumwandlung erfolgt nicht.
Mein Arbeitgeber hat deshalb unter Punkt 3 der Entgeltbescheinigung der KK zur Krankengeldberechnung angegeben: "wird für BAV verwendet" und keinen Betrag angegeben, was ja richtig zu sein scheint. Unter Punkt 2 Betrag Brutto/netto hat er auch den richtigen Wert angegeben (ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung).
Aber: Punkt 2 hat folgenden Unterpunkt: " Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelts": Hier hat er den Betrag der Entgeltumwandlung aus meinem Weihnachts- und Urlaubsgeld eingetragen, der ja bereits bei Punkt 3 (Einmalzahlung) zur Anwendung kommt bzw. berechnet dies die Krankenkasse so.
Da ja die Entgeltumwandlung bei der Berechnung des Krankengeldes abgezogen wird, bin ich der Meinung, dass irgendwie doppelt abgezogen wird, da ja die Entgeltumwandlung ausschließlich die Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) betrifft, die ja bereits nicht in die Krankengeldberechnung einfließen. Mir wurde jedenfalls von der Krankenkasse gesagt, dass die angegebene Entgeltumwandlung von meinem Brutto/Netto-Entgelt abgezogen wird und die Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) nicht berücksichtigt werden, weil ja dies eine Entgeltumwandlung ist. Meiner Meinung nach stimmt doch da etwas bei der Berechnung nicht und es wird zuviel abgezogen (doppelt abgezogen). Kann es sein, dass hier nur ein Betrag eingetragen werden sollte, wenn laufend, d.h. monatlich eine Entgeltumwandlung stattfindet und in meinem Fall hier nichts eingetragen werden dürfte und damit abgezogen werden dürfte? Wer kennt sich denn damit wirklich aus und kann mir eine kompetente Antwort geben????? Die Krankenkasse behauptet, ihre Berechnung wäre richtig und das wäre sozusagen als geldwerter Vorteil vom Krankengeld nochmals abzuziehen. Stimmt denn das wirklich?
Liebe Grüße,
Dolima

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 13.06.2007, 16:28

Du verringerst mit der Entgeldumwandlung deine Steuer- und Sozialabgabenlast. Ergo zahlst du für diese Einkünfte auch keine KV-Beiträge. Dementsprechend kann ich dem Ansatz der GKV folgen, dass diese Einkünfte nicht ins Krankentagegeld mit einbezogen werden.

Dein Arbeitgeber hat aber tatsächlich das ganze doppelt abgezogen (1x aus Sonderzahlung und dann noch mal aus laufendem Gehalt) und somit die Umwandlung 2x in Abzug gebracht. Setz dich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, der hat einen Fehler gemacht.


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste